Tragen von Ohrringen u.ä.
Gefahr – konkrete
Definition
Anhaltspunkte ergeben sich aus einem Einzelsachverhalt für das Vorliegen der Gefahr.
Erläuterung
Die Entscheidung zum Tragen von Atemschutzgeräten im Gefahrenbereich ist an die Anhaltspunkte für einen Sauerstoffmangel oder/und das Vorhandensein von Atemgiften gebunden.
Bildquelle: Dräger AG