Partikelfilter Halbmasken – Lagerung und Entsorgung

Definition

Lagerbedingungen und Festlegungen zur Entsorgung fixiert der Hersteller verbindlich in der Bedienungsanleitung.

Erläuterung

Im Allgemeinen sind die tatsächlichen Lagerfristen, falls vorgegeben, sehr viel länger als die von Gasfilter oder Kombinationsfilter, oft sogar zeitlich unbegrenzt.

Partikelfilter sind wie alle Filter nach Benutzung zu entsorgen. Dafür sind die Herstellerhinweise zu beachten. Je nach ausgefilterterten Schadstoffen zählen benutzte Filter zum Sondermüll.

Bildquelle: Dräger AG

Maske

Definition

ein Atemanschluss; man unterscheidet zwischen Vollmaske und Halbmaske.

Erläuterung

Vollmasken umschließen das ganze Gesicht und schützen so gleichzeitig die Augen. Die Dichtlinie verläuft über Stirn, Wangen und unterhalb des Kinns.

Halbmasken umschließen nur Mund und Nase. Ihre Dichtlinie verläuft über den Nasenrücken, die Wangen und unterhalb des Kinns.

Bildquelle: Dräger AG

Gasfiltrierende Halbmasken

Definition

sind als umluftabhängige Atemschutzgeräte Filter nach DIN EN 405 mit Schutzwirkung gegen Gase oder Gase und Partikel. Der Gasfilter gehört meist als untrennbarer Bestandteil zum Atemanschluss, dass ggf, vorhandene Partikelfilter ist meist auswechselbar.

Bildquelle: Dräger AG

Erläuterung

Man unterscheidet nach Gasfilterklasse 1 und Gasfilterklasse 2 mit niedrigem Gasaufnahmevermögen (1) und mittlerem Gasaufnahmevermögen (2) für die Gasfiltertypen A, B, E, K. Die Gasfiltertypen AX und SX sind klassenlos (Filter). Die Schutzwirkung gasfiltrierender Halbmasken mit Gas- und Partikelfilter ergibt sich aus der Reihenfolge der Adaption von Gas- und Partikelfilter. Die Partikelfilter verfügen über eine von 3 möglichen Partikelfilterklasse P1 , P2 oder P3 .