Atemschutzgerät – Instandhaltung

Definition

Zur Instandhaltung von Atemschutzgeräten (ASG) gehören Kontrolle, Reinigung, Wartung, Reparatur und Prüfung.
Die Instandhaltung dient zur Wiederherstellung des Sollzustandes, d.h. der Einsatzbereitschaft des ASG. Sie ist nach jedem Gebrauch oder nach den vorgeschriebenen Wartungsintervallen durchzuführen. Darüber informieren Prüfkalender und Gebrauchsanweisung.

Bildquelle: Dräger AG

Erläuterungen

Aus dem Prüfkalender lässt sich erkennen, wann was instandgesetzt werden muss. Die Gebrauchsanweisung gibt Informationen, z.B. über die Demontage der Geräte, ihre Reinigung, Desinfektion und den Ersatz verbrauchter Materialien (Flaschenfüllung, Alkalipatronen, Filtereinsätze), über Reparaturen, den Austausch von Originalteilen sowie die Prüfung der Geräte.

Wiederverwendbare Teile von ASG, z.B. Lungenautomaten und Druckluftflaschen, und ihre Instandhaltung werden in einer Kartei oder Datei erfasst. Ebenso werden alle Einsätze sowie die Lagerung und Instandhaltung festgehalten. Die Instandhaltung von ASG wird von einem ausgebildeten Atemschutzgerätewart durchgeführt.

Gebläseunterstützte Filtergeräte – Instandhaltung und Prüfung

Definition

Gebläseunterstütztes Filtergerät wird auf der Grundlage der Herstellerhinweise und der Vorgaben in der DGUV R112-190 „Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten“ durch Atemschutzgerätewarte instand gehalten und geprüft.

Erläuterung

An Atemanschluss, Filter und Gebläse sind unterschiedliche Arbeiten auszuführen. Sie unterliegen z.T. unterschiedlichen Fristen.

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Instandhaltung – Wasserdruckprobe

Definition

Verfahren für die Prüfung von Druckbehältern z.B. Druckluftflaschen.

Erläuterung

Für die Wasserdruckprobe wird nach dem Entfernen des Flaschenventils der Flaschenkörper mit Wasser gefüllt und mit dem 1,5-fachen Wert des Nenndruckes beaufschlagt, z. B. bei 300-bar-Flaschen demnach 450 bar. Dabei dürfen keine Veränderungen am Flaschenkörper zu erkennen sein, wie Verformungen oder Risse (siehe auch Druckluftflaschen).

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