Atemschutzgerät – Instandhaltung

Definition

Zur Instandhaltung von Atemschutzgeräten (ASG) gehören Kontrolle, Reinigung, Wartung, Reparatur und Prüfung.
Die Instandhaltung dient zur Wiederherstellung des Sollzustandes, d.h. der Einsatzbereitschaft des ASG. Sie ist nach jedem Gebrauch oder nach den vorgeschriebenen Wartungsintervallen durchzuführen. Darüber informieren Prüfkalender und Gebrauchsanweisung.

Bildquelle: Dräger AG

Erläuterungen

Aus dem Prüfkalender lässt sich erkennen, wann was instandgesetzt werden muss. Die Gebrauchsanweisung gibt Informationen, z.B. über die Demontage der Geräte, ihre Reinigung, Desinfektion und den Ersatz verbrauchter Materialien (Flaschenfüllung, Alkalipatronen, Filtereinsätze), über Reparaturen, den Austausch von Originalteilen sowie die Prüfung der Geräte.

Wiederverwendbare Teile von ASG, z.B. Lungenautomaten und Druckluftflaschen, und ihre Instandhaltung werden in einer Kartei oder Datei erfasst. Ebenso werden alle Einsätze sowie die Lagerung und Instandhaltung festgehalten. Die Instandhaltung von ASG wird von einem ausgebildeten Atemschutzgerätewart durchgeführt.

Gebläseunterstützte Filtergeräte – Instandhaltung und Prüfung

Definition

Gebläseunterstütztes Filtergerät wird auf der Grundlage der Herstellerhinweise und der Vorgaben in der DGUV R112-190 „Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten“ durch Atemschutzgerätewarte instand gehalten und geprüft.

Erläuterung

An Atemanschluss, Filter und Gebläse sind unterschiedliche Arbeiten auszuführen. Sie unterliegen z.T. unterschiedlichen Fristen.

Bildquelle: Dräger AG

Instandhaltung – Wasserdruckprobe

Definition

Verfahren für die Prüfung von Druckbehältern z.B. Druckluftflaschen.

Erläuterung

Für die Wasserdruckprobe wird nach dem Entfernen des Flaschenventils der Flaschenkörper mit Wasser gefüllt und mit dem 1,5-fachen Wert des Nenndruckes beaufschlagt, z. B. bei 300-bar-Flaschen demnach 450 bar. Dabei dürfen keine Veränderungen am Flaschenkörper zu erkennen sein, wie Verformungen oder Risse (siehe auch Druckluftflaschen).

Bildquelle: Dräger AG

Instandhaltung – Reparatur

Definition

die Reparatur, auch Instandsetzung (Instandhaltung) eines Atemschutzgerätes (ASG) wird notwendig, wenn während der Instandhaltung und Prüfung (Instandhaltung) des ASG festgestellt wird, dass Teile defekt sind oder Funktionsmängel aufweisen.

Erläuterung

Die Reparatur muss immer mit Originalteilen (Instandhaltung – Originalteile) nach Herstellervorschrift erfolgen. Das ASG muss nach jeder Reparatur geprüft werden.

Bildquelle: Dräger AG

Instandhaltung – Reinigung

Definition

die Instandhaltung eines Atemschutzgerätes nach dem Einsatz beginnt in der Atemschutzgerätewerkstatt und dort immer mit einer Reinigung mit nachfolgender Desinfektion des Gerätes.

Erläuterung

Bei der Reinigung werden alle Teile (Gummi, Kunststoff und Metall) gründlich, nach Herstellervorschrift und mit dem vom Hersteller empfohlenen Reinigungsmitteln gesäubert.

Metallkleinteile lassen sich auch effektiv im Ultraschallbad reinigen.

Bildquelle: Dräger AG

Instandhaltung – Programm

Definition

Zur Aufrechterhaltung der Produkthaftung sind bei der Instandhaltung von Atemschutzgeräten grundsätzlich nur Originalteile, d.h. vom Hersteller des Gerätes angebotene Teile, zu verwenden.

Erläuterung

Bei Verwendung anderer Teile, z.B. handelsüblicher 0-Ringe oder Splinte, erlischt die Produkthaftung und die bisherige Verantwortung des Herstellers (Zertifizierung) geht an den Betreiber bzw. Instandhalter über.

Instandhaltung – Originalteile

Definition

zur Aufrechterhaltung der Produkthaftung sind bei der Instandhaltung von Atemschutzgeräten grundsätzlich nur Originalteile, d.h. vom Hersteller des Gerätes angebotene Teile, zu verwenden.

Erläuterung

Bei Verwendung anderer Teile, z.B. handelsüblicher 0-Ringe oder Splinte, erlischt die Produkthaftung und die bisherige Verantwortung des Herstellers (Zertifizierung) geht an den Betreiber bzw. Instandhalter über.

Bildquelle: Dräger AG

Instandhaltung – Nachweis

Definition

alle an einem Atemschutzgerät durchgeführten Arbeiten sind nach den Vorschrift von Hersteller (Informationsbroschüre), DGUV R112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“ und der Richtlinie vfdb 0804 „Wartung von Atemschutzgeräten der Feuerwehren“ gerätebezogen nachzuweisen.

Erläuterung

Herkömmlich wird der Nachweis mit Karteikarten oder einem Prüfbuch ausgeführt. Außerdem stehen dafür Computerprogrammen zur Verfügung, um Prüfwerte und Instandhaltungshinweise digital zu erfassen und fälschungssicher zu speichern.

Bildquelle: Dräger AG

Instandhaltung – Einrichtung

Definition

alle Einrichtungen einer Atemschutzwerkstatt sind ständig so in Stand zu halten, dass die mit diesen Einrichtungen zu prüfenden und instand zuhaltenden Atemschutzgeräte anschließend die Anforderungen erfüllen.

Erläuterung

Die Einrichtungen, z. B. Prüfgeräte, Werkzeuge und Hilfsmittel, sind regelmäßig zu warten und auf Unversehrtheit zu prüfen. Möglich ist ein Service-Vetrag mit dem Hersteller der Prüfgeräte zur regelmäßigen Prüfung des Gerätes bzw. zum Update der ggf. vorhandenen Prüfgerätesoftware.

Bildquelle: Dräger AG

Instandhaltung – Druckbehälter

Definition

Druckbehälter unterliegen einer regelmäßigen Prüfung mit Sichtprüfung und Sachverständigenprüfung nach Druckgeräterichtlinie und Herstellervorschrift (Informationsbroschüre).

Erläuterung

Bei der Innen-, Festigkeits- und Gewichtsprüfung, die so genannte Sachverständigenprüfung, führen Sachverständige die Festigkeitsprüfung der Druckbehälter mit dem 1,5-fachen Wert des Nenndruckes (Betriebsdruck) als Wasserdruckprobe durch, inspizieren das Innere der Druckluftflasche als Sichtprüfung und prüfen das Flaschengewicht.
Die Prüfabstände dieser wiederkehrenden Prüfungen sind vorgeschrieben. Nach Druckgeräterichtlinie und Betriebssicherheitsverordnung wird bei Druckluftflaschen Atemluft für Pressluftatmer die äußere Prüfung aller 2,5 Jahre , die Innen-, Festigkeits- und Gewichtsprüfung aller 5 Jahre durchgeführt. Druckluftflaschen Druckluft, die sogenannten Arbeitsflaschen 300 bar, sind aller 10 Jahre einer Innen-, Festigkeits- und Gewichtsprüfung zu unterziehen.

Bildquelle: Dräger AG

Instandhaltung

Definition

Maßnahmen zur Bewahrung und Wiederherstellung des Soll-Zustandes sowie zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes von technischen Mitteln eines Systems.

Bildquelle: Dräger AG

Erläuterung

Die Instandhaltung soll den funktionsfähigen Zustand erhalten. Grundlegend strukturiert die DIN 31051 „Grundlagen der Instandhaltung“ die Instandhaltung in fünf Grundmaßnahmen Wartung, Inspektion, Instandsetzung, Verbesserung und Schwachstellenanalyse. Für die Instandhaltung von Atemschutzgeräten führen Atemschutzgerätewarte Wartung, Prüfung (Inspektion) und Instandsetzung durch, Sachverständige die Druckbehälterprüfung und die Wartung der Druckminderer und Lungenautomaten.

Filtergerät – Instandhaltung & Prüfung

Definition

Instandhaltung und Prüfung der Filtergeräte führen Atemschutzgerätewart durch nach

BIldquelle: Dräger AG

Erläuterung

GeräteteilArt der durchzuführenden
Arbeiten (Kurzbemerkung)
Fristen
Filter,
filtrierende  Halbmasken
(soweit zutreffend)
Prüfung der Lagerzeit von Gas- und Kombinationsfilternnach  Bedienungsanleitung und Kennzeichnung auf dem Filter
Filter,
filtrierende  Halbmasken
(soweit zutreffend)
Prüfung auf sichtbare BeschädigungFilter mit sichtbarer Beschädigung  sind unverzüglich auszutauschen.
Filter,
filtrierende  Halbmasken
(soweit zutreffend)
Einsetzen gebrauchter Gas- und Kombinationsfilter, die zur Wiederverwendung verschlossen werdenvor dem Einsatz prüfen, ob die Frist von 6 Monaten abgelaufen ist.
Filtergeräte
mit Gebläse
Aufladen der Batterie, Prüfung des Luftstroms, Dichtheit des Gerätesvor Freigabe zum Einsatz
Filtergeräte – Instandhaltung und Prüfung