Gebläseunterstützte Filtergeräte – Instandhaltung und Prüfung

Definition

Gebläseunterstütztes Filtergerät wird auf der Grundlage der Herstellerhinweise und der Vorgaben in der DGUV R112-190 „Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten“ durch Atemschutzgerätewarte instand gehalten und geprüft.

Erläuterung

An Atemanschluss, Filter und Gebläse sind unterschiedliche Arbeiten auszuführen. Sie unterliegen z.T. unterschiedlichen Fristen.

Bildquelle: Dräger AG