Feuerwehr – Schutzhelm

Definition

ist ein wesentlicher Teil der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) zum Schutz vor den Gefahren des Feuerwehrdienstes bei Übung und Einsatz nach DIN EN 443. Er schützt den empfindlichen Kopf vor Verletzungen.

Bildquelle: Dräger AG

Erläuterung

Nach § 12 Abs. 1 Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Feuerwehren“ (GUV 7.13) müssen den Feuerwehrangehörigen Feuerwehrhelme mit Nackenschutz zur Verfügung gestellt werden.

Die DIN EN 443 unterscheidet zwischen den Arten A und B der Feuerwehrschutzhelme je nach Art des bedeckten Bereiches:
  • A: Mindestschutzbereich als Halbschale oberhalb Ohrbereich,
  • B: Vollschutzbereich mit Abdeckung des Ohrbereiches.

Feuerwehr – Schutzhandschuhe

Definition

Schutzhandschuhe nach DIN EN 659 sind Teile der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) zum Schutz vor den Gefahren des Feuerwehrdienstes bei Übung und Einsatz.

Erläuterung

Feuerwehrschutzhandschuhe müssen der Einsatzkraft den Handschutz bieten entsprechend der genormten Anforderungen zum Schrumpfschutz bei Hitze und Nässe, befristeten Durchdringungsschutz gegen flüssige Chemikalien, Schutz gegen mechanische Belastungen wie Abrieb, Weiterreißfestigkeit und Stichfestigkeit.

Bildquelle: Dräger AG

Feuerwehr – Schutzschuhwerk

Definition

Teil der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) zum Schutz vor den Gefahren im Fußbereich während des Feuerwehrdienstes bei Übung und Einsatz als Schuhwerk in Form von Stiefeln oder hohen Schuhen.

Bildquelle: haix.de

Erläuterung

Feuerwehrschutzschuhwerk ist im Zehenbereich mit einer Schutzkappe aus Stahl Aluminium, Titan oder Kunststoff und mit durchtrittsicheren Sohlen ausgestattet.

Feuerwehrsicherheitsschuhwerk muss über einen Schnellverschluss, z. B. als Reißverschluss ausgestattet sein und den Anforderungen der DIN EN ISO 20345 und den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) entsprechen. Außerdem sollten für den Einsatzdienst Schuhe der Schutzklasse S3 (Leder) genutzt werden.