Kopfschutz

Definition

persönliche Schutzausrüstung zum Vermeiden von Kopfverletzungen, z. B. durch
herabfallende Gegenstände, pendelnde oder wegfliegende Teile, Anstoßen, Kontakt mit heißen, giftigen oder ätzenden Stoffen.

Erläuterung

Der Bedarf für Kopfschutz ergibt sich aus den Einsatzgefahren ab. Einsatzgefahren bestehen im Einsatz der Feuerwehr generell, besonders stark aber, wenn z. B. Atemschutzgeräteträger den Gefahrenbereich betreten, wenn Motorkettensägenführer Holzfällarbeiten durchführen oder Einsatzkräfte bei Verkehrsunfällen hydraulische Rettungsgeräte benutzen. Bei einer Helm-Masken-Kombination erfüllt der Helm darüber hinaus noch die Aufgabe als Träger für die Adaption der Vollmaske .

Bildquelle: Dräger AG

Mindestschutzausrüstung

Definition

Teil der Persönlichen Schutzausrüstung für Einsatzkräfte der Feuerwehr.

Erläuterung

Zur Mindestschutzausrüstung der Feuerwehr zählen nach Feuerwehrdienstvorschriften FwDV 1 „Grundtätigkeiten Lösch- und Hilfeleistungseinsatz“ und FwDV 500 „Einheiten im ABC-Einsatz“ die Mindestschutzausrüstung, Ergänzungen der Mindestschutzausrüstung für den Lösch- oder Hilfeleistungseinsatz und Ergänzungen der Mindestschutzausrüstung für den ABC-Einsatz.

Bildquelle: FwDV 1