Atemschutzgeräte mit auswechselbarem Partikelfilter

Definition

Atemschutzgeräte mit auswechselbarem Partikelfilter sind Persönliche Schutzausrüstung. Die Luft strömt durch die Partikelfilter in dem Atemanschluss. Die Ausatemluft strömt durch Ausatemventile oder andere Vorrichtungen in die Umgebungsatmosphäre. Die Atemschutzgeräte haben somit keine Fremdschutzwirkung.

Bildquelle: Dräger AG

Erläuterung

Atemschutzgeräte mit auswechselbarem Partikelfilter dienen zum Schutz des Trägers/der Trägerin vor Tröpfchen und gegen Aerosole. Atemschutzgeräte mit auswechselbarem Partikelfilter müssen einem Zulassungsverfahren (z.B. DIN EN 140 in Verbindung mit DIN EN 143) unterzogen worden sein.

Mund-Nasen-Schutz/Medizinische Gesichtsmaske

Definition

Sind Medizinprodukte und unterliegen damit dem Medizinprodukterecht. Sie dienen dem Fremdschutz und schützen Dritte vor der Exposition gegenüber möglicherweise infektiösen Tröpfchen desjenigen, der den MNS trägt. Medizinische Gesichtmasken müssen einem Zulassungsverfahren (z.B nach DIN-EN 14683) unterzogen worden sein.

Partikelfiltrierende Halbmasken – FFP

Definition

Sie unterliegen einem Zulassungsverfahren (z.B in der DIN-EN-149).

Bildquelle: Dräger

Erläuterung

(1) Filtrierende Halbmasken (beispielsweise FFP) sind Atemschutzmasken. Sie schützen als PSA den Träger/die Trägerin vor Tröpfchen und gegen Aerosole. Filtrierende Halbmasken werden unter anderem durch die Filterleistung unterschieden, die mit steigender Filterleistung eine Einteilung in verschiedene Geräteklassen ermöglicht. Filtrierende Halbmasken müssen einem Zulassungsverfahren unterzogen sein.

(2) Filtrierende Halbmasken mit Ausatemventil schützen nur den Träger (Eigenschutz) und sind deshalb für den gegenseitigen Infektionsschutz (Fremdschutz) nicht geeignet.