Ausatemwiderstand

Definition:

Atem- bzw. Strömungswiderstand der Atemwege und eines Atemschutzgerätes (ASG) gegenüber Luft während der Ausatmung.

Erläuterung:

Der Ausatemwiderstand in den Atmungsorganen von Erwachsenen liegt im Bereich von 0.1 bis 0.2 kPa/(l/s).

In den DIN-EN-Normen sind die Ausatemwiderstände für die einzelnen ASG festgelegt. So sollte z.B. bei Vollmasken Normaldruck der Ausatemwiderstand 3,0 mbar bei der Veratmung mit der künstlichen Lunge (25 Hübe x 2 Liter/min) nicht überschreiten. Bei der Vollmaske Überdruck sollte der Ausatemwiderstand kleiner als 7,0 mbar bei der Veratmung mit der künstlichen Lunge (25 Hübe x 2 Liter/min) sein.

Quelle: Dräger AG

Ausatemventilschlupf

Definition:

Eine Leckage des Ausatemventils beim Einatmen des Atemschutzgeräteträgers.

Erläuterung:

Die Leckage des Ausatemventils sollte 0,1 % der eingeatmeten Luft nicht überschreiten. Damit durch diesen Schlupf keine giftigen Gase durch den Geräteträger eingeatmet werden können, ist vor dem Ausatemventil eine Vorkammer angebracht. Die darin enthaltene Ausatemluft atmet der Atemschutzgeräteträger im ersten Augenblick seiner Einatmung statt der Umgebungsluft ein. Danach ist das Ausatemventil durch den dann ausreichend großen Unterdruck im Atemanschluss dicht.

Ausatemventilprüfung

Definition:

Die Prüfung des Ausatemventils ist ein Teil der Niederdruckdichteprüfung. Mit ihr wird die Dichtigkeit und die Funktion des Ausatemventils des Atemanschlusses, z. B. einer Vollmaske, geprüft.

Erläuterung:

Bei einer Ausatemventilprüfung wird auch das Ventil und die Ventilscheibe geprüft.

Die Prüfung erfolgt auf der Basis der Prüfanweisungen DGUV R112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“, Herstelleranweisung (Bedienungsanleitung) und Richtlinie vfdb 0804 „Wartung von Atemschutzgeräten für die Feuerwehren“

Quelle: Dräger AG