Druckluft für Atemschutzgeräte

Definition

zum Atmen benutzte Druckluft muss insbesondere in Isoliergeräten von einer Qualität sein, die sie für sicheres Atmen geeignet macht. Grenzwerte dafür legt die DIN EN 12021 fest.

Erläuterung

Entsprechend der DIN EN 12021 dürfen folgende Grenzwerte nicht überschritten werden:
  • Schmierstoff als Aerosol mit maximal 0,5 mg/m3,
  • Kohlendioxid-Gehalt (CO2) maximal 500 ml/m3,
  • Kohlenmonoxid-Gehalt (CO) maximal 5 ml/m3,
  • Wassergehalt in Druckluftflaschen 40 bis 200-bar maximal 50 mg/m3 nach Entspannung auf Atmosphärendruck,
  • Wassergehalt in 300-bar-Druckluftflaschen maximal 35 mg/m3 nach Entspannung auf Atmosphärendruck.

Die Luft darf keinen signifikanten Geruch oder Geschmack aufweisen. Ihr Sauerstoffgehalt muss im Bereich 21 ± 2 Vol.-% liegen.

Selbst beim höchsten zulässigen Fülldruck für die Druckluftflasche darf kein Wasser in flüssiger Form in der Druckluftflasche vorliegen.

Bildquelle: Dräger AG

Beispiel für ein Prüfprotokoll