Feuerwehr – Schutzhelm

Definition

ist ein wesentlicher Teil der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) zum Schutz vor den Gefahren des Feuerwehrdienstes bei Übung und Einsatz nach DIN EN 443. Er schützt den empfindlichen Kopf vor Verletzungen.

Bildquelle: Dräger AG

Erläuterung

Nach § 12 Abs. 1 Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Feuerwehren“ (GUV 7.13) müssen den Feuerwehrangehörigen Feuerwehrhelme mit Nackenschutz zur Verfügung gestellt werden.

Die DIN EN 443 unterscheidet zwischen den Arten A und B der Feuerwehrschutzhelme je nach Art des bedeckten Bereiches:
  • A: Mindestschutzbereich als Halbschale oberhalb Ohrbereich,
  • B: Vollschutzbereich mit Abdeckung des Ohrbereiches.