Definition
zum Atmen benutzte Druckluft muss insbesondere in Isoliergeräten von einer Qualität sein, die sie für sicheres Atmen geeignet macht. Grenzwerte dafür legt die DIN EN 12021 fest.
![](http://atemschutzlexikon.com/wp-content/uploads/2020/04/162-Druckluft-ASG.jpg)
Erläuterung
Entsprechend der DIN EN 12021 dürfen folgende Grenzwerte nicht überschritten werden:
- Schmierstoff als Aerosol mit maximal 0,5 mg/m3,
- Kohlendioxid-Gehalt (CO2) maximal 500 ml/m3,
- Kohlenmonoxid-Gehalt (CO) maximal 5 ml/m3,
- Wassergehalt in Druckluftflaschen 40 bis 200-bar maximal 50 mg/m3 nach Entspannung auf Atmosphärendruck,
- Wassergehalt in 300-bar-Druckluftflaschen maximal 35 mg/m3 nach Entspannung auf Atmosphärendruck.
Die Luft darf keinen signifikanten Geruch oder Geschmack aufweisen. Ihr Sauerstoffgehalt muss im Bereich 21 ± 2 Vol.-% liegen.
Selbst beim höchsten zulässigen Fülldruck für die Druckluftflasche darf kein Wasser in flüssiger Form in der Druckluftflasche vorliegen.
Bildquelle: Dräger AG