Definition
des Atemschutzgeräteträgers sind alle die Tätigkeiten, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung seiner Tätigkeit erforderlich sind.
Erläuterung
Unfallversichert sind Atemschutzgeräteträger der Feuerwehr bei folgenden Tätigkeiten:
- Unglücksfall
- Hilfeleistung
- Fahrt zur und von der Einsatzstelle
- Aus- und Fortbildungsveranstaltungen
- Präventivmaßnahmen
- Wegeunfall
- Bildquelle: Dräger AG