Definition
die für die technisch-taktische Einsatzdurchführung gesamtverantwortliche Führungskraft. Er führt den Einsatz an der Einsatzstelle im Schadens- oder Übungsfall organisatorisch-taktisch sowie politisch und/oder rechtlich verantwortlich. Er ist allen Einsatzkräften weisungsbefugt.
Bildquelle: Ridder
Erläuterung
Um ihre Aufgaben zu erfüllen, gehen Führungskräfte entsprechend der FwDV 100 „Führung und Leitung im Einsatz“ nach folgendem Führungsvorgang vor:
- Lagefeststellung (Erkundung der Lage / Kontrolle)
- Planung mit Analyse der Gefahren und Beurteilung der Lage
- Entschluss
- Befehlsgebung
Diese Struktur des Ablaufs seiner Führung ist während des Einsatzes eine sich stets wiederholende Daueraufgabe.