Definition
Einrichtung, die insbesondere bei einem Schadenfeuer, Unglücksfällen, lebensbedrohlichen Lagen für Mensch und Tier, Notlagen von Fahrzeugen und bei Brandverhütungsmaßnahmen wirksam wird. Im öffentlichen Bereich ist die Feuerwehr gemeinnützig.
Bildquelle: FF Klitten
Erläuterung
Man unterscheidet:
Öffentliche Feuerwehren
- Berufsfeuerwehr (BF) – Feuerwehr mit hauptamtlichen Personal
- Freiwillige Feuerwehr (FF) – Feuerwehr mit ehrenamtlichen und freiwillig tätigem Personal
- Pflichtfeuerwehren (PF) – Feuerwehr mit ehrenamtlichen und dienstverpflichtetem Personal
- Freiwillige Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften (FF) – Feuerwehr mit ehrenamtlichen sowie hauptamtlichen, beruflichem Personal
Private Feuerwehren
Gemäß den Brandschutz- bzw. Feuerwehrgesetzen müssen alle Gemeinden ab 100.000 Einwohner eine Berufsfeuerwehr aufstellen. Ausnahme: neue Bundesländer dort ab 80.000.