Definition
Gebläseunterstütztes Filtergerät wird auf der Grundlage der Herstellerhinweise und der Vorgaben in der DGUV R112-190 „Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten“ durch Atemschutzgerätewarte instand gehalten und geprüft.
Erläuterung
An Atemanschluss, Filter und Gebläse sind unterschiedliche Arbeiten auszuführen. Sie unterliegen z.T. unterschiedlichen Fristen.
Bildquelle: Dräger AG