Definition
Rettung eines verunfallten bzw. in irgendeiner Weise in Not befindlichen oder handlungsunfähigen Atemschutzgeräteträgers (Atemschutznotfallrettung).
Erläuterung
Wird in der Regel vom Sicherheitstrupp übernommen. Die Kameradenrettung ist meist sehr personal- und materialaufwändig und muss durch Bereitstellung mindestens eines Sicherheitstrupps bei jedem Atemschutzeinsatz bereits vorbereitet sein. Der Sicherheitstrupp muss mindestens so stark sein, wie der zu rettende Trupp, besser einen Atemschutzgeräteträger mehr. Im Rahmen des Einsatzstellencontrollings muss dabei auch bekannt sein, wo sich welcher Trupp mit welchen Aufgaben aufhält.
Die Aufgaben des Sicherheitstrupps regelt grundlegend die Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 7 „Atemschutz“.
Bildquelle: Dräger AG