Definition
Sind nach Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 7 für jeden Atemschutzgeräteträger der Feuerwehr persönlich zu führen und durch den Leiter der Feuerwehr oder eine beauftragte Person, z. B. dem Atemschutzgerätewart, zu bestätigen. Im Atemschutznachweis sind mindestens Aus- und Fortbildungen zu protokollieren, Übungs- und Einsatztätigkeit nachzuweisen, Untersuchungstermine nach G 26 zu vermerken sowie Einsätze unter Atemschutz zu dokumentieren.
Bildquelle: Dräger AG
Erläuterungen
Folgende Einsatzangaben sind in den Atemschutznachweis mindestens aufzunehmen:
- Datum und Einsatzort
- Art des Gerätes
- Atemschutzeinsatzzeit (Minuten)
- Tätigkeit