Definition:
ist eine Anlage nach DIN 14093-1 „Atemschutzübungsanlagen- Planungsgrundlagen“, in der Einsatzbedingungen simuliert werden können, um Atemschutzgeräteträger im Gebrauch der Atemschutzgeräte auszubilden und Atemschutzübungen durchzuführen.
Erläuterung:
Die ASÜ muss nach DIN 14093-1 die folgende Mindestausstattung aufweisen:
- Übungsraum
- Leitstand
- Schleuse
- Arbeitsraum
- Vorbereitungsraum
- Umkleideraum
- Waschraum mit Dusche
- WC
- Sanitätsraum
- Räume für technische Einrichtungen
- Ersatzstrom-Versorgungsanlage.
Bildquelle: Dräger AG