Definition
sind Explosionsgefahren, Gefahren durch Atemgifte, durch Brennbarkeit, durch Selbstentzündung oder andere heftige Reaktion, durch Verätzung, Inkorporation oder Kontamination. Hinzu kommen Gefahren durch mechanische Energie und Umwelt (nach FwDV 500).
Bildquelle: Dräger AG