Berufsgenossenschaftliche Grundsätze (Zusatzinformation)

Die G 26 teilt die Atemschutzgeräte (ASG) in folgende drei Gruppen ein:

Gruppe 1: ASG mit einem Gerätegewicht bis 3 kg mit geringem Ein- und Ausatemwiderstand, z. B. für ASGT
von Partikelfilter P1,

Gruppe 2: ASG mit einem Gerätegewicht bis 5 kg mit erhöhtem Einatemwiderstand, z. B. für ASGT von
Kombinationsfilter ABEK2 P3,

Gruppe 3: ASG mit einem Gerätegewicht über 5 kg mit erhöhtem Ein- und Ausatemwiderstand,
z. B. für ASGT von Behältergeräten.

ASGT werden entsprechend diesen Gruppen zugeordneten Untersuchungskriterien von Ärzten untersucht, z. B. ein ASGT, der Pressluftatmer tragen will, nach der

G 26/3.

Die Untersuchungen nach Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen müssen vor Arbeitsaufnahme (Erstuntersuchung) durchgeführt und in regelmäßigen Abständen (Nachuntersuchung) wiederholt werden. ASGT werden z. B. bis zum 50. Lebensjahr alle drei Jahre und danach jährlich von zugelassenen Ärzten nach G 26 untersucht. Eine vorzeitige Untersuchung kann der Arzt anordnen oder der Atemschutzgeräteträger selbst bzw. sein Arbeitgeber oder Dienstvorgesetzter verlangen, z.B. nach dem Ausheilen bestimmter Krankheiten wie Lungenentzündung.

Die G 26 umfasst:
  • die arbeitsmedizinische Befragung und Untersuchung des Beschäftigten hinsichtlich Leistungsfähigkeit bzw.
    Belastbarkeit von Herz, Kreislauf und Atmung. Nervensystem, Psyche, Einnahme von Medikamenten,
    Ausschluss von Suchterkrankungen, Seh- und Hörvermögen, ggf. Röntgen, Nüchternblutzucker und
    andere Laborwerte u.a. Der Untersuchungsumfang und die Beurteilung richten sich nach der Art der
    Atemschutzgeräte (Gruppe 1-3) und der Belastung beim Einsatz
  • die Beurteilung des Gesundheitszustands der ASGT
  • arbeitsmedizinische Beratung
  • Dokumentation der Untersuchungsergebnisse für Arbeitgeber/Wehrleiter/Kommandant u.ä. sowie den
    Atemschutzgeräteträger selbst

Belastungswerte

Definition

Übersicht nach FwDV 7 Atemschutz, in der die Belastungswerte bei Belastungsübungen (Ausbildung – Belastungsübung) für Atemschutzgeräteträger mit Rettungsaufgaben je Altersstufe vorgegeben werden.
Bei der Belastungsübung ist mit dem Atemluftvorrat von 1600 Litern eine Gesamtarbeit entsprechend Tabelle 1 zu erbringen.

Erläuterung

Altersstufe [Jahre]Arbeit [kJ]
18 bis 4980
ab 5060
Anzustrebende Gesamtarbeit während eine Belastungsübung Atemschutz
Mindestausrüstung:

Feuerwehrschutzkleidung, Feuerwehrschutzschuhwerk, Feuerwehrschutzhandschuhe, Feuerwehrschutzhelm, Vollmaske, Pressluftatmer, Beleuchtungsgerät, Sprechfunkgerät

bewährte Zusatzausrüstung:

Einsatzgeräte, Bewegungslosmelder, Ausrüstung Atemschutznotfallrettung

ÜbungsteilBelastungswert [kJ]Hinweise
10 Meter Steigen (Endlosleiter oder Treppe)10Durchschnittsgewicht ASGT mit Persönlicher Schutzausrüstung: 100 kg
10 Meter Orientierungsstrecke4teils kriechend, teils gebückt,
100 Meter Laufband10bei 6 km/h, 10 % Steigung
Ermittlung der Belastungswerte pro Belastungsübung mittels  Einzelwerte nach FwDV 7

Behältergerät mit Druckluft – Kurzzeitpressluftatmer

Definition

Behältergerät mit einem Atemluftvorrat bis zu 600 Liter und einem Gewicht einschließlich Atemanschluss geringer als 5 kg. Damit ist das Gerät geeignet für kurzzeitige Einsätze bis zu etwa 15 min als Arbeits- und Selbstrettungsgerät, beispielsweise für Wartungsgänge in Industrieanlagen oder als Behältergerät mit Druckluft mit Vollmaske oder Mundstückgarnitur für Flucht.

Bildquelle: Dräger AG

Erläuterung

Kurzzeit-Pressluftatmer gibt es als Behältergerät mit Druckluft und als Behältergerät mit Druckluft mit Überdruck.

Trageweise: Rücken- oder Hüft-Trageweise.

Wegen ihres geringen Atemluftvorrats sind Kurzzeit-Pressluftatmer nach vfdb Richtlinie „vfdb 0802 Regeln für die Auswahl und den Einsatz von Atemschutzgeräten für die Feuerwehr“ für Einsätze der Feuerwehren ungeeignet.