Definition
jede natürliche oder juristische Person, die PSA herstellt bzw. entwickeln oder herstellen lässt und sie unter ihrem Namen oder ihrer Marke vermarktet
jede natürliche oder juristische Person, die PSA herstellt bzw. entwickeln oder herstellen lässt und sie unter ihrem Namen oder ihrer Marke vermarktet
erstmalige Bereitstellung auf dem Markt
beim Umschlagen und innerbetrieblichen Transport von Gefahrgütern und gefährlichen Stoffen ist ein unbeabsichtigter Austritt von gefährlichen Stoffen und Gütern, der schnelle und unmittelbare Maßnahme erfordert. Ein solcher Austritt tritt in der Regel aufgrund einer Beschädigung eines Gebindes ein.
Bildquelle: Dräger AG