ist eine mobile Brandübungsanlage als Abrollcontainer oder Sattelzug, in der Brandsituationen mit Hilfe von brennendem Holz oder anderen festen Brennstoffen nachgestellt werden. Feststoffbetriebene Brandcontainer dienen zur Vermittlung realistischer Eindrücke von Hitze, Flammen und Wasserdampf.
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Erläuterung
Die Umgebungsluft im Brandcontainer wird durch ein Initialfeuer erhitzt, das im Brandraum des Containers mit unbehandeltem Holz entzündet wird. Die steigende Temperatur lässt aus Sperrholzplatten, mit denen die Wände und die Decke des Containers ausgekleidet sind, Pyrolysegase austreten. Diese sammeln sich als Brandrauch unter der Decke des Containers. Durch Steuerung der Luftzufuhr über Klappensysteme kann der Ausbilder Rauchgasdurchzündungen (Flashover) herbeiführen.
Ist eine mobile Brandübungsanlage als Abrollcontainer oder Sattelauflieger, in der Brandsituationen mit Hilfe von mit Gas, z.B. Propan, befeuerten Brandstellen nachgestellt werden. Als Brandstellen werden z.B. Treppen, Küchen, Betten, Motoren oder Rohrleitungen mit undichten Flanschverbindungen nachgebildet.
Erläuterung
Der gasbetriebene Brandcontainer dient zur Vermittlung realistischer Eindrücke von Hitze, Flammen und Wasserdampf. Die Darstellung von Verrauchung und Rauchgasdurchzündung ist nur beschränkt realisierbar, da die eingesetzten Gase, rückstandsfrei verbrennen.
Das Blut wird vom Herz durch den Körper bewegt. Im kleinen oder auch Lungenkreislauf saugt das Herz sauerstoffreiches Blut aus der – und drückt sauerstoffarmes Blut in die Lunge.
Im großen Körperkreislauf drückt das Herz das sauerstoffreiche Blut durch Arterien vom Herz in den Körper und saugt es von dort durch Venen zurück. Sauerstoffarmes Blut drückt das Herz aus dem Körperkreislauf zur Lunge.
ein Gerät, mit dem man durch Bewegung eines ziehharmonikaartig gefalteten Gummikörpers einen Luftstrom mit positiver oder negativer Strömung erzeugen kann.
Erläuterung
Verwendung finden Blasebälge in Atemschutz-Prüfgeräten mit Lungenfunktion zur Sicherung der künstlichen Veratmung.
Die Wahrnehmung der Aufgaben für den Bevölkerungsschutz erfolgt in der Zuständigkeit der Länder für den Katastrophenschutz und in der Zuständigkeit des Bundes für den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe.
Zivilschutz:
Summe der nichtmilitärischen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung, ihrer Wohnungen und Arbeitsstätten, lebens- oder verteidigungswichtiger ziviler Dienststellen, Betriebe, Einrichtungen und Anlagen sowie des Kulturgutes vor Kriegseinwirkungen sowie zur Beseitigung oder Milderung derselben
Katastrophenschutz:
Landesrechtliche Organisationsstrukturen zur Zusammenfassung von Kräften und Mitteln zum Schutz der Bevölkerung vor Gefahren und vor Schäden, die von Katastrophen verursacht werden.
Katastrophenhilfe:
Hilfeleistung des Bundes bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall auf Anforderung des betroffenen Bundeslandes oder bei Gefährdung von mehr als einem Bundesland durch Bundespolizei, Streitkräfte oder Kräfte anderer Verwaltungen.
Zur Zeit noch als Richt- und Orientierungsgrößen nutzbare, ehemalige und durch die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ersetzte biologische Grenzwerte.
Erläuterung
Der BAT bezeichnete die maximal zulässige Konzentration eines Arbeitsstoffes oder seines Umwandlungsproduktes im Körper (Blut, Blutplasma, Harn oder Atemluft) oder die dadurch ausgelöste Abweichung eines biologischen Indikators von seiner Norm, bei der im Allgemeinen die Gesundheit des Menschen noch nicht beeinträchtigt wird.
Die BAT-Werte gelten für Personen, die gesund und im erwerbsfähigen Alter sind. Sie sind noch in der Technischen Richtlinie Gefahrstoffe TRGS 903 aufgelistet.
Deutsche Verordnung zur Regelung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber und bei der Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Beschäftigten bei der Arbeit . Darüber hinaus regelt sie den Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen im Sinne des Arbeitsschutzes.
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Erläuterung
Das in der BetrSichV enthaltene Schutzkonzept ist auf alle von Arbeitsmitteln ausgehenden Gefährdungen anwendbar. Für den Atemschutz bedeutsame Grundbausteine dieses Schutzkonzeptes sind:
Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsmittel auf einheitlicher Grundlage
Maßstab für die Basis für die Sicherheit ist der „Stand der Technik„
Schutzmaßnahmen und Prüfungen müssen geeignet sein
europäische Harmonisierungsrichtlinien, z. B. die Druckgeräterichtlinie, sind die Basis der Mindestanforderungen für die Persönliche Schutzausrüstung.
Wenn sich allerdings der anerkannte Stand der Technik von Ausrüstungen und Gegenständen, z. B. von Persönlicher Schutzausrüstung, grundlegend ändert und deren EG-Baumusterprüfbescheinigung zurückgezogen werden, darf diese persönliche Schutzausrüstung nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Die EG-Baumusterprüfung dieser persönlichen Schutzausrüstung, die nach einer inzwischen veralteten Norm durchgeführt wurde, muss überprüft werden. Es ist zu ermitteln, ob die Richtlinienkonformität weiterhin gegeben ist.
Dazu müssen die benannte Stelle (Zulassungsstellen) sowie auch der Hersteller handeln.
Wurde durch die neue Norm der Stand der Technik verändert und ist eine persönliche Schutzausrüstung davon betroffen, muss entweder die persönliche Schutzausrüstung so modifiziert werden, dass die neue harmonisierte Norm (der neue „Stand der Technik“) erfüllt und eingehalten wird, oder die EG-Baumusterprüfbescheinigung ist zurückzuziehen.
Die bereits in den Verkehr gebrachten persönlichen Schutzausrüstungen werden hiervon nicht betroffen.
Die G 26 teilt die Atemschutzgeräte (ASG) in folgende drei Gruppen ein:
Gruppe 1: ASG mit einem Gerätegewicht bis 3 kg mit geringem Ein- und Ausatemwiderstand, z. B. für ASGT von Partikelfilter P1,
Gruppe 2: ASG mit einem Gerätegewicht bis 5 kg mit erhöhtem Einatemwiderstand, z. B. für ASGT von Kombinationsfilter ABEK2 P3,
Gruppe 3: ASG mit einem Gerätegewicht über 5 kg mit erhöhtem Ein- und Ausatemwiderstand, z. B. für ASGT von Behältergeräten.
ASGT werden entsprechend diesen Gruppen zugeordneten Untersuchungskriterien von Ärzten untersucht, z. B. ein ASGT, der Pressluftatmer tragen will, nach der
G 26/3.
Die Untersuchungen nach Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen müssen vor Arbeitsaufnahme (Erstuntersuchung) durchgeführt und in regelmäßigen Abständen (Nachuntersuchung) wiederholt werden. ASGT werden z. B. bis zum 50. Lebensjahr alle drei Jahre und danach jährlich von zugelassenen Ärzten nach G 26 untersucht. Eine vorzeitige Untersuchung kann der Arzt anordnen oder der Atemschutzgeräteträger selbst bzw. sein Arbeitgeber oder Dienstvorgesetzter verlangen, z.B. nach dem Ausheilen bestimmter Krankheiten wie Lungenentzündung.
Die G 26 umfasst:
die arbeitsmedizinische Befragung und Untersuchung des Beschäftigten hinsichtlich Leistungsfähigkeit bzw. Belastbarkeit von Herz, Kreislauf und Atmung. Nervensystem, Psyche, Einnahme von Medikamenten, Ausschluss von Suchterkrankungen, Seh- und Hörvermögen, ggf. Röntgen, Nüchternblutzucker und andere Laborwerte u.a. Der Untersuchungsumfang und die Beurteilung richten sich nach der Art der Atemschutzgeräte (Gruppe 1-3) und der Belastung beim Einsatz
die Beurteilung des Gesundheitszustands der ASGT
arbeitsmedizinische Beratung
Dokumentation der Untersuchungsergebnisse für Arbeitgeber/Wehrleiter/Kommandant u.ä. sowie den Atemschutzgeräteträger selbst
Übersicht nach FwDV 7 Atemschutz, in der die Belastungswerte bei Belastungsübungen (Ausbildung – Belastungsübung) für Atemschutzgeräteträger mit Rettungsaufgaben je Altersstufe vorgegeben werden. Bei der Belastungsübung ist mit dem Atemluftvorrat von 1600 Litern eine Gesamtarbeit entsprechend Tabelle 1 zu erbringen.
Erläuterung
Altersstufe [Jahre]
Arbeit [kJ]
18 bis 49
80
ab 50
60
Anzustrebende Gesamtarbeit während eine Belastungsübung Atemschutz
Behältergerät mit einem Atemluftvorrat bis zu 600 Liter und einem Gewicht einschließlich Atemanschluss geringer als 5 kg. Damit ist das Gerät geeignet für kurzzeitige Einsätze bis zu etwa 15 min als Arbeits- und Selbstrettungsgerät, beispielsweise für Wartungsgänge in Industrieanlagen oder als Behältergerät mit Druckluft mit Vollmaske oder Mundstückgarnitur für Flucht.
Wegen ihres geringen Atemluftvorrats sind Kurzzeit-Pressluftatmer nach vfdb Richtlinie „vfdb 0802 Regeln für die Auswahl und den Einsatz von Atemschutzgeräten für die Feuerwehr“ für Einsätze der Feuerwehren ungeeignet.
ist die unmittelbare, individuelle Auswirkung einer von außen auf den Menschen zukommenden Belastung. Die Art der Beanspruchung eines Menschen auf eine bestimmte Belastung hängt von seinen individuellen Voraussetzungen und seinem aktuellen physischen und psychischen Zustand ab.
Erläuterung
Die Höhe der Beanspruchung bzw. der Beanspruchbarkeit hat Einfluss auf viele arbeitsmedizinische Aussagen, z. B. auf die Festlegung der Erholungszeiten und Einsätze pro Schicht von Atemschutzgeräteträgern mit Arbeitsaufgaben . Für das Beurteilen der Beanspruchung sowie Beanspruchbarkeit von körperlich Tätigen, z.B. von Atemschutzgeräteträgern, sind vor allem folgende Aussagen bedeutsam:
psychische und mechanische Beanspruchung des Bewegungsapparates,
metabolische Beanspruchung (Stoffwechselbeanspruchung) und
Die Bänderung kann aus verschiedenen Materialien bestehen, z. B. aus Gummimischungen. Meist ist sie mit Schnallen und Schlaufen zum sicheren Befestigen des Atemanschlusses ausgerüstet. Die sind so konstruiert, dass sie das Befestigen und Lösen der Bänderung am Kopf schnell ermöglichen.
Eine Vollmaske besitzt als Bänderung 2 Wangenbänder, 2 Schläfenbänder, 1 Stirnband und 1 Trageband. Wangen-, Schläfen- und Stirnband werden an der Kopfplatte zusamengeführt.
optoelektronische Schrift, die mittels Strich- oder Balkencode in Form verschieden breiter, paralleler Striche und Lücken Daten in binären Signale abbildet. Der Barcode dient so der Darstellung einer Ziffernfolge. Der Datenaustausch erfolgt mit einem Barcodeleser (Scanner), der die vorgegebenen Ziffern maschinell in vorgegebenen PC-Programme einlesen kann.
Erläuterung
Für die Erfassung von Atemschutzgeräten lassen sich Datenträger, so genannte Barcodelabels, an Pressluftatmern, Vollmasken u.ä. Atemschutzausrüstungen anbringen und mit einem entsprechenden Barcodeleser digital erfassen. Barcodes lassen sich an Verwaltungsprogrammen, z.B. Drägerware, adaptieren.
Der Barterlass ist als Festlegung z. B. in der Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 7 Atemschutz integriert. Sie legt dazu fest:
„Einsatzkräfte mit Bart oder Koteletten im Bereich der Dichtlinie von Atemanschlüssen sind für das Tragen von Atemschutzgeräte ungeeignet. Ebenso sind Einsatzkräfte für das Tragen von Atemschutzgeräten ungeeignet, bei denen aufgrund von Kopfform, tiefen Narben oder dergleichen kein ausreichender Maskendichtsitz erreicht werden kann oder wenn Körperschmuck den Dichtsitz, die sichere Funktion des Atemanschlusses gefährdet oder beim An- bzw. Ablegen des Atemanschlusses zu Verletzungen führen können (zum Beispiel Ohrschmuck).“
Mit der Entnahme des Chemikalsauerstoff-(KO2)-selbstretters aus dem Gehäuse wird ein Schnellstarter, eine sogenannte Chloratkerze, ausgelöst. Der Schnellstarter gibt bis zum vollständigen Aktivieren des KO2 in den ersten Minuten ausreichend Sauerstoff in das Gerät ab. Danach haben Kohlendioxid und Feuchte der Ausatemluft des Atemschutzgeräteträgers das KO2 im Kanister zur Reaktion und zur Sauerstoffabgabe gebracht. Der freiwerdende Sauerstoff strömt in den Atembeutel. Daraus atmet der Atemschutzgeräteträger ein. Eventuell überschüssiger Sauerstoff strömt durch ein Ventil in die Umgebung ab. Die Ausatemluft strömt in den Kanister, in dem sie unter gleichzeitiger Sauerstoffentwicklung vom Kohlendioxid und der Feuchte gereinigt wird. Sauerstoffselbstretter auf KO2-Basis sind so ausgelegt, dass sie bis zur Erschöpfung des Sauerstoffvorrates eine größere Menge Sauerstoff abgeben, als Kohlendioxid und Feuchte gebunden werden. Dadurch steht genügend Sauerstoff zur Verfügung.
Den Sauerstoff entwickelt das KO2, ein stark reaktives Chemikal durch folgende Reaktion:
In einem Behälter steht chemisch gebundener Sauerstoff auf Natriumchlorat (NaClO3)-Basis zur Verfügung, dessen Freisetzung durch einen Startvorgang initiiert wird. Der freiwerdende Sauerstoff strömt in den Atembeutel. Daraus atmet der Atemschutzgeräteträger ein. Eventuell überschüssiger Sauerstoff strömt durch ein Überschlussventil in die Umgebung ab. Die Ausatemluft strömt durch einen Absorber, in dem das Kohlendioxid gebunden wird.
Grundprinzip der Arbeitsweise eines Chemikalsauerstoffgerätes auf KO2-Baisis (KO2 : Kaliumhyperoxid):
Die mit Kohlendioxid und Feuchte angereicherte Atemluft des Atemschutzgeräteträgers strömt in einen Ausatembeutel. Von hier wird sie mittels Gebläse zu zwei parallel geschalteten KO2-Kanistern gedrückt. Im Inneren der KO2-Kanister wird die Ausatemluft in einem exothermen Prozess vom Kohlendioxid und der Luftfeuchte befreit und mit Sauerstoff angereichert. Zur Ableitung dieser Wärme verfügen beide KO2-Kanister über einen wartungsfreien Kühlmantel. Den Sauerstoff entwickelt das KO2, ein stark reaktives Chemikal durch folgende Reaktion:
Die so von Kohlendioxid und Luftfeuchte befreite und mit Sauerstoff angereicherte Luft strömt in einen Einatembeutel. Von hier atmet sie der Atemschutzgeräteträger ein.
Chemikalienschutzhandschuhe müssen entsprechend ihrer Beständigkeit gegen die jeweiligen Gefahrstoffe ausgewählt werden.
Vor jedem Gebrauch müssen sie sorgfältig geprüft werden, ob sie ihre Schutzfunktion noch besitzen.
Empfehlung zur Kombination von Handschuhen beim CSA-Einsatz zu einem Handschuhsystem:
Baumwollhandschuhe für einfaches An- und Ablegen des TeamMasters und persönliche Hygiene.
Unterhandschuhe BUTYL, VITON® oder VITON®/BUTYL mit gasdichter Verbindung zum CSA für Schutz vor Chemikalien.
TRICOTRIL Überhandschuhe für mechanischen und zusätzlichen Chemikalienschutz oder K-MEX Überhandschuhe für mechanischen Schutz. Beide werden mit weitem Gummiring am Arm so fixiert, dass Chemikalien nicht in den bereich zwischen Überhandschuhe und Unterhandschuhe .
Die Titel der deutschen Ausgaben europäischer Chemikalienschutzkleidung-Normen lauten.
DIN EN 943-1 Auswahl der Schutzkleidung gegen flüssige und gasförmige Chemikalien, einschließlich Flüssigkeitsaerosole und feste Partikel – Teil 1: Leistungsanforderungen für belüftete und unbelüftete „gasdichte“ (Typ 1) und „nicht-gasdichte“ (Typ 2) Chemikalienschutzanzüge.
Typ 1
„gasdichter“ Chemikalienschutzanzug
Typ 1a
„gasdichter“ Schutzanzug mit umgebungsluftunabhängigem Atemschutzgerät (z.B. Pressluftatmer) im Anzug
Typ 1b
„gasdichter“ Schutzanzug mit außerhalb des Anzugs getragener Atemluftversorgung (z.B. Pressluftatmer)
Typ 1c
„gasdichter“ Schutzanzug mit Atemluftversorgung mit Überdruck z.B. aus externen Leitungen
Typ 2
„nicht gasdichter“ Schutzanzug mit einer Atemluftversorgung mit Überdruck
Unterteilung nach DIN EN 943-1
DIN EN 943-2 gasdichte Chemikalienschutzkleidung gegen feste, flüssige und gasförmige Chemikalien für Notfallteams (ET), Typ 1a ist vorwiegend bei Feuerwehren im Einsatz., Typ 1b ist begründet durch die Normbeladung bei ABC-Erkundern, oft bei Kat.-Schutzeinheiten anzutreffen.
DIN EN 14605 Schutzkleidung gegen flüssige Chemikalien – Leistungsanforderungen an Chemikalienschutzanzüge mit flüssigkeitsdichten (Typ 3) oder spraydichten (Typ 4),Eigenschaften
DIN EN ISO 13982 Schutzkleidung gegen feste Partikeln – Teil 1: Leistungsanforderungen an Chemikalienschutzkleidung, die für den gesamten Körper einen Schutz gegen luftgetragene feste Partikeln gewährt (Kleidung Typ 5)
DIN EN 13034 Schutzkleidung gegen flüssige Chemikalien – Leistungsanforderungen an Chemikalienschutzkleidung mit eingeschränkter Schutzleistung gegen flüssige Chemikalien (Ausrüstung Typ 6 und Typ PB)
Schutzstiefel am CSA müssen Anforderungen hinsichtlich der elektrischen Leitfähigkeit erfüllen und ähnlich wie Sicherheitsschuhwerk durchtrittfeste Sohle und Stahlkappe besitzen. Sie müssen je nach Schutzanzugtyp gasdicht mit dem Schutzanzug verbunden werden können und trotzdem wechselbar sein (CSA-Hauptteile). Dies kann z.B. über Dichtringe oder Schellen erfolgen.
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Erläuterung
Oft werden Nitril-Stiefel eingesetzt, die die Zulassung nach EN 345-2 FPA-CR, Klasse S5 haben sowie nach vfdb 0801 für den Feuerwehreinsatz bei deutschen Feuerwehren geeignet sind. Diese sind gasicht, sehr hitzebeständig, mechanisch stabil, bieten sehr guten Schutz gegen Durchstich, Schnitt und Abrieb, haben ein ausgezeichnetes Permeationsverhalten und zeichnen sich trotzdem durch einen hohen Tragekomfort aus.
Alternativ stehen gasdichte Socken, fest verbunden mit dem CSA, zur Verfügung. Die sind über das Feuerwehrschutzschuhwerk o.ä. Schutzschuhwerk, zu ziehen.
Bei gasdichten Chemikalienschutzanzügen mit innen getragenem Pressluftatmer und/oder Belüftung muss der positive Luftdruck im Anzug reguliert werden. Der positive Luftdruck entsteht beim Ausatmen der Atemschutzgeräteträger in den CSA. Die Anzugventile öffnen bei zu hohem Druck herstellerspezifisch zwischen 3 bis 6 mbar.
Damit wird der Anzugträger bei kleinen Perforationen begrenzt von der Perforationsgröße gegen das Eindringen von Umgebungsluft geschützt.
Wartungsarbeiten am CSA dienen der Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der Einsatzfähigkeit. Sie erfolgen nach Herstellervorgaben, z. B. mittels der zu jedem CSA gehörenden Bedienungsanleitung.
Erläuterung
Die wichtigsten Wartungsarbeiten sind Handschuh- und Stiefelwechsel, Sichtscheiben– sowie Ventilscheibenwechsel. Auch der Reißverschluss bedarf regelmäßiger Pflege. Nach durchgeführten Wartungsarbeiten muss eine Chemikalienschutzanzug -Prüfung durchgeführt werden.
Wartung und Inspektion sowie Reparaturen dürfen nur von sachkundigem Personal durchgeführt werden, z. B. an einer Landesfeuerwehrschule zum CSA-Gerätewart ausgebildeter Atemschutzgerätewart oder Gerätewart.
Die Produkthaftung geht für unsachgemäße Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten, die nicht vom Hersteller durchgeführt wurden, auf den Betreiber über. Deshalb sollte der Wechsel eingeklebter Scheiben oder Schnittreparaturen am CSA dem Hersteller vorbehalten bleiben.