Kennzeichnung von Vollmasken

Begriff Vollmaske

Vollmasken (VM) sind Atemanschlüsse, die das gesamte Gesicht des Maskenträgers bede-cken und so sein Gesicht vor heißen Gasen, Wärmestrahlung und schädigenden Stoffen schützt.

Erläuterung

VM ermöglichen das Herstellen des Anschlusses des Atemschutzgerätes, z. B. Pressluftat-mer oder Regenerationsgerät, an die Atmungsorgane des Geräteträgers. VM zählen zur Persönlichen Schutzausrütung.

In Deutschland sind etwa 350.000 Vollmasken bei den Nutzern vorhanden, z. B.

  • bei Anwendern mit Rettungsaufgaben wie Feuerwehren und
  • bei Nutzern ohne Rettungsaufgaben, z. B. in der Industrie.
Kennzeichnung VM mit Edding 8055-silber

Sie müssen entsprechend der Vorgaben in Prüf- und Wartungslisten von DGUV R 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“, DGUV I 8674 „Wartung von Atemschutzgeräten für die Feuerwehren“, Richtlinie vfdb 0840 „Wartung von Atemschutzgeräten für die Feuerwehren“ und Herstellervorgaben gewartet werden. Dafür müssen die VM demontiert werden.

Der Zusammenbau nach der Wartung und vor der Prüfung muss so erfolgen, dass alle Einzelteile wieder an ihre VM montiert werden. Dafür und zum Identifizieren der VM bei Lagerung und Verwendung muss man die VM auseinander halten können. Am besten eignet sich dazu die Kennzeichnung der VM. So begünstigt man die Zuordnung z. B.

  • des Maskenkörpers der Vollmaske zu ihren Teilen nach der Demontage für Reinigung, Desinfektion und Wartung,
  • der zur Vollmaske gehörenden Gerätekarte (Papier oder digital)
  • die Kennzeichnung der möglichen Nutzungsdauer von Teilen der VM.

Die Art der Kennzeichnung ist nicht vorgeschrieben. Sie darf aber nicht die Funktionsfähigkeit der Vollmaske beeinträchtigen, das Anlegen und Tragen erschweren oder ggf. erfolgten Festlegungen des Herstellers widersprechen. Aufkleben ist nicht gestattet, wenn der Hersteller der Vollmaske das nicht ausdrücklich gestattet. Damit soll vermieden werden, dass Lösungsmittel des Klebers die Vollmaske schädigen.

Eine der Möglichkeiten ist die Beschriftung mittels vorgeschriebener Kennzeichnungsstifte. So schreibt der Hersteller Dräger z. B. in seinem „i-Punkt“ vom September 2019 u.a.: „Die Sprechmembran, die Lungenautomatenmembran und die Ausatemventile haben eine Gesamtlebensdauer von acht Jahren. Im eingebauten Zustand ist eine maximale Verwendung von sechs Jahren vorgesehen. Das Einbaudatum ist an den Bauteilen zu vermerken
und in einer Logistiksoftware (z.B. Drägerware) zu dokumentieren.“

Festlegung der Hersteller: Art des Markierungsstiftes
Für die Kennzeichnung der Komponenten kann der Kennzeichnungsstift Edding 8055 oder Edding 780 verwendet werden.

Der Hersteller hat die Materialverträglichkeit dieser Stifte geprüft. Ihre Verwendung kann also unbedenklich erfolgen, auch für die Beschriftung des Maskenkörpers. Wir empfehlen aber sie an einer eher unauffälligen Stelle anzubringen.

Gibt es eine Altersgrenze für Atemschutzgeräteträger?

Name:

Rolf Kolatka und weitere 57 Nutzer

Frage:

Sehr geehrtes Atemschutz-Team,

gibt es eine Altersgrenze zum Tragen einer Vollschutzmaske mit Filter oder Pressluftatmer? Wenn ja – ab wann gilt diese Altersgrenze? bitte ab wann da ich 60 Jahr bin und mir es schwere fällt diese zu tragen

Antwort:

Hallo Herr Kolatka,

nochmals Danke, dass Sie sich mit Ihrer Frage an www.atemschutzlexikon.com gewendet haben. Sie fragen nach der Altersgrenze für das Tragen einer Vollmaske, also nach der Altersgrenze für Atemschutzgeräteträger (ASGT) generell. Zunächst erst einmal – nein, es gibt ASGT keine festgelegt Altersgrenze, ab der die kein Atemschutzgerät (ASG) mehr tragen dürfen.
Weder die:

  • PSA-Benutzungsverordnung
  • DGUV 1 „Grundsätze der Prävention“
  • DGUV I 504-26 Handlungsanleitung für arbeitsmedizinische Vorsorge
  • DGUV R 112-190 Benutzung von Atemschutzgeräten (für ASGT ohne Rettungsaufgaben)
  • FwDV 7 Atemschutz (für ASGT mit Rettungsaufgaben)

enthalten dazu Regelungen oder Festlegungen. Grundsätzlich kann nur der Arzt feststellen, ob Sie geeignet sind ASG zu tragen oder nicht. Das wird nach Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 26 „Atemschutzgeräte“ ermittelt. Diese ärztlichen Überprüfungen Ihrer gesundheitlichen Eignung ist in regelmäßigen Abständen aller 36 Monate, ab 50 jährlich, zu wiederholen (siehe Tabelle). Bei Bedarf können diese Abstände aber auch verkürzt werden. Insgesamt ist in der DGUV I 250-428 „Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem DGUV Grundsatz G 26 – Atemschutzgeräte“ festgelegt:

Art der UntersuchungZeitpunkt der Untersuchung
Erstuntersuchungvor Beginn der Tätigkeit als ASGT
NachuntersuchungPersonen bis 50 Jahre: vor Ablauf von 36 Monaten
Personen über 50 Jahre: vor Ablauf von 12 Monaten
vorzeitige
Nachuntersuchung
nach mehrwöchiger Erkrankung oder körperlicher Beeinträchtigung, die Anlass zu Bedenken gegen eine Tätigkeit als ASGT geben könnte.
• nach ärztlichem Ermessen in Einzelfällen (z.B. bei befristeten gesundheitlichen Bedenken, nach schwerer Krankheit wie Lungenentzündung oder Corona )
• auf Wunsch eines Beschäftigten
• auf Wunsch des Verantwortlichen für den ASGT

Hinweis
Sollte der zutreffende Termin überschritten sein, ist der Betreffende für das Tragen von Atemschutzgeräten bis zur Nachabsolvierung der Untersuchungen ungeeignet und darf solange nicht unter Atemschutz tätig werden.

ASGT müssen wegen ihrer enorme physische Belastung und psychische Beanspruchung im Einsatz ihre gesundheitliche Eignung nach berufsgenossenschaftlichem Grundsatz G 26 durch eine ärztliche Untersuchung nachgewiesen bekommen. Dabei wird die Eignung zum Tragen von Atemschutzgeräten Pressluftatmer nach G 26, Gruppe 3, erteilt. Das ist die
Rechtslage. Also – eine Altersgrenze für ASGT besteht nicht generell und absolut. Nur der Arzt oder der ASGT selbst legt das Ende der ASGT-Tätigkeit fest. Ein 60- oder gar 65- jähriger ASGT ist heute keine Seltenheit mehr.

Für Sie, Herr Kolotka, wären also 2 Wege zum Beendigen Ihrer Tätigkeit als ASGT möglich:

  1. Sie informieren Ihren Vorgesetzten, dass Sie nicht mehr als ASGT arbeiten möchten. Dafür sind Sie durch das Arbeitsrecht oder das Statut Ihrer FF gedeckt.
  2. Sie verlangen eine vorzeitige Nachuntersuchung, weil Sie sich den Belastungen des ASGT nicht mehr gewachsen fühlen.

Im Interesse Ihrer Sicherheit empfiehlt www.atemschutzlexikon.com die zweite Lösung. Beachten Sie bitte auch die Möglichkeiten zur vorzeitigen Nachuntersuchung und die Regelung zur Toleranzfreiheit bei der Terminisierung der Untersuchung.

W. Gabler
Ltr. Redaktion asl