Kategorie: Lexikon A
Definition Arbeiten und Aufsichtstätigkeiten in Räumen, in denen ein Überdruck mittels Druckluft von mehr als 0,1barherrscht. Dieser Druck wird als Arbeitsdruck bezeichnet. Erläuterung Die Arbeiten in Druckluft werden durch die „Verordnung über Arbeiten in Druckluft“ (Druckluftverordnung (DruckLV)) geregelt. Quelle: DGUV I 201-067
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Definition Überdruck, der über den atmosphärischen Druck hinausgeht. Dieser wird in der DruckLV in „bar“ angegeben. Erläuterung Der Absolutdruck stellt die Summe aus atmosphärischem Druck und Überdruck dar. Dieser wird bei Arbeiten in Druckluft in Deutschland i.d.R. nicht angegeben, und wenn doch, dann i.d.R. tatsächlich „Absolutdruck“ genannt. In anderen Ländern wird allerdings häufig derAbsolutdruck genannt, …
„Arbeitsdruck (nach DGUV I 201-067)“ weiterlesen
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