Definition
sind Gefahren durch biologische Arbeits- oder Kampfstoffe durch Inkorporation oder Kontamination.
Bildquelle: Dräger AG
Erläuterung
Heute belauern den Menschen zahlreiche biologische Gefahren. Dazu zählen vor allem
- terroristische, kriminelle oder militärische Anschläge
- natürliche Übertragung im individuellen Bereich
- Seuchengefahr in neuer Qualität durch internationalen Waren- und Personenverkehr, z.B. SARS, Influenza, meldepflichtige Erkrankungen
- nur mit spezieller Ausrüstung und spezieller Ausbildung erkenn- und identifizierbar
- unsichtbare, lautlose, mit menschlichen Sinnen nicht wahrnehmbare Gefahren deren Folgen zeitlich versetzt zwischen Infektion und Krankheitsausbruch auftreten
- enorme Variabilität und Vielfalt des Gefahrenpotentials der krankmachenden Keime
Krankmachende Keime unterliegen örtlich und zeitlich nicht zu begrenzenden Prozessen. Sie lassen sich durch Desinfektion und Sterilisation bekämpfen.