Filterselbstretter – Wartung, Pflege, Instandsetzung

Definition

Filterselbstretter (FSR) unterliegen zur Wartung, Pflege und Instandsetzung den Vorschriften DGUV R112-190 „Einsatz von Atemschutzgeräten“ und der
Bedienungsanleitung des Herstellers.

Erläuterung

Filterselbstretter (FSR) sind nach Herstellerangaben bestimmungsgemäß zu nutzen. Ihr Gehäuse sollte durch das Mitführen nicht merklich eingedrückt sein, da sonst die Entnahme beim Gebrauch gestört oder schlimmsten falls unmöglich wird. Mit einem geeigneten Prüfmittel ist die Gehäusedichtheit nachzuweisen, da eindringende Luftfeuchte als Folge undichter Gehäuse den Katalysator Hopkalit unbemerkt bis zum völligen Versagen schädigen kann.

Bildquelle: Dräger AG