Definition
kennzeichnen die biologischen Risiken, die von infektiösen Stoffen ausgehen.
Erläuterung
Entsprechend der Richtlinie vfdb 10/02 „Einsatz in Bereichen mit infektiösen Stoffen 2 unterscheidet man die drei Gruppen:
Gefahrengruppe 1 (Bio I): Entsprechend Sicherheitsbereich S 1; für Einsatzkräfte der Feuerwehr keine Sonderausrüstung erforderlich
Gefahrengruppe 2 (Bio II): Entsprechend Sicherheitsbereich S 2; für Einsatzkräfte der Feuerwehr nur mit Sonderausrüstung und unter Einhaltung besonderer Hygienemaßnahmen
Gefahrengruppe 3 (Bio III): Entsprechend Sicherheitsbereich S 3 und S 4; für Einsatzkräfte der Feuerwehr nur mit Sonderausrüstung und unter Einhaltung besonderer Hygienemaßnahmen