Definition
Wiederauffüllen der Atemluftflasche eines Pressluftatmers mit Atemluft (Druckluft für Atemschutzgeräte).
Erläuterung
Die Nachfüllung von Atemluftflaschen von Pressluftatmern ist nach dem Einsatz vorgeschrieben, wenn der Druck der Atemluft unter die Toleranzgrenze abgefallen ist. Pressluftatmer, die bei Einsatzbeginn einen Druck der Atemluft unterhalb der Toleranzgrenze aufweisen, dürfen nicht eingesetzt werden. Die Toleranzgrenze liegt bei – 10% vom Nenndruck, also bei 180 bar oder 270 bar Fülldruck der Atemluftflaschen.
Bildquelle: Dräger AG