Definition
Ausschluss von Partikelfilter für bestimmte Einsatz- bzw. Arbeitsbereiche.
Erläuterung
nach DGUV R112-190 „Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten“ obliegen Vollmaske bzw. Mundstückgarnitur mit Partikelfilter als Folge ihres fehlenden Rückhaltevermögens von Gasen und Dämpfen Einsatzbeschränkungen.
Bildquelle: Dräger AG