Definition
Ausschluss von Partikelfiltrierenden Halbmasken für bestimmte Einsatz- bzw. Arbeitsbereiche.
Erläuterung
nach DGUV R112-190 „Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten“ obliegen Partikelfiltrierende Halbmasken als Folge ihres fehlenden Rückhaltevermögens von Gasen und Dämpfen Einsatzbeschränkungen.
Bildquelle: Dräger AG