Definition
Ausrüstung zur Ergänzung der Persönlicher Schutzausrüstung, die mit den Zielen:
- Nutzungsfähigkeit der PSA oder deren Einsatzspektrum erweitern
- Nutzung für den Benutzer zu erleichtern
- Einsatzfähigkeit und Sicherheit des Trägers der PSA zu erhöhen
an zugelassener bzw. zertifizierter PSA nachträglich befestigt wurde.
Erläuterung
Dazu zählen u.a.:
- Handsprechfunkgerät mit Zubehör (Helmsprechgarnitur, Handmonophon)
- Feuerwehrleine
- Helmlampe
- Orientierungsleine
- Rettungsmesser bzw. -schere
- Bandschlinge, auch als Behelfsrettungsmittel
- Kennzeichnungsmaterial
- Messgeräte, z. B. Explosionsgrenzen
- Warngeräte bzw. Messgeräte für Chemikalien oder Radioaktivität
- Nachweisgeräte z.B. für den Strahlenschutzeinsatz nach FwDV 500.
Bildquelle: DGUV