Zusatzausrüstung (für Persönliche Schutzausrüstung der Feuerwehr)

Definition

Ausrüstung zur Ergänzung der Persönlicher Schutzausrüstung, die mit den Zielen:

  • Nutzungsfähigkeit der PSA oder deren Einsatzspektrum erweitern
  • Nutzung für den Benutzer zu erleichtern
  • Einsatzfähigkeit und Sicherheit des Trägers der PSA zu erhöhen

an zugelassener bzw. zertifizierter PSA nachträglich befestigt wurde.

Erläuterung

Dazu zählen u.a.:

  • Handsprechfunkgerät mit Zubehör (Helmsprechgarnitur, Handmonophon)
  • Feuerwehrleine
  • Helmlampe
  • Orientierungsleine
  • Rettungsmesser bzw. -schere
  • Bandschlinge, auch als Behelfsrettungsmittel
  • Kennzeichnungsmaterial
  • Messgeräte, z. B. Explosionsgrenzen
  • Warngeräte bzw. Messgeräte für Chemikalien oder Radioaktivität
  • Nachweisgeräte z.B. für den Strahlenschutzeinsatz nach FwDV 500.

Bildquelle: DGUV