X-plore ®

Definition

Serie von PSA für den industriellen Atemschutz.

Erläuterung

Zur Serie zählen:
  • Atemanschlüsse:
    Halbmasken und Vollmasken mit Zweiwegatmung.
    Die Halbmasken verfügen über Festanschlüsse für Filtereinsätze.
    Die Vollmasken sind mit einem Anschlussstück ausgerüstet,
    der den Anschluss von Atemschutzgeräten in Normaldruck
    ermöglicht.

Bildquelle: Dräger AG

Zubehör (an PSA)

Definition

Notwendiges bzw. sinnvolles Zubehör an der PSA, um den Einsatz zu ermöglichen oder für den Atemschutzgeräteträger zu erleichtern.

Bildquelle: Dräger AG

Erläuterung

Die Liste an zusätzlicher PSA ist lang – dazu zählen z.B.

  • Handfunkgerät mit Zubehör (Helmsprechgarnitur, Handmonophon)
  • Wärmebildkamera
  • Feuerwehrleine
  • Rettungsmesser bzw. -schere
  • Bandschlinge (auch als Behelfsrettungsmittel)
  • Kennzeichnungsmaterial
  • Messgeräte, z. B. Explosionsgrenzen-Warngeräte bzw. Messgeräte für Chemikalien oder Radioaktivität
  • Nachweisgeräte z.B. für den Strahlenschutzeinsatz nach FwDV 500

Filter und ihre Anwendung im Atemschutz

Name:

Angela Nonta und weitere 43 Anfragen ähnlichen Inhaltes

Frage:

Liebe Mitarbeiter des Atemschutzlexikon,

ich bin Zugführerin in einer Werkfeuerwehr. Das Atemschutzlexikon finde ich für mich als Führungskraft hervorragend geeignet und benutze es schon lange. Deshalb hoffe ich auch auf sachverständige Antwort auf meine beiden Fragen.

  1. Bei einigen Einsätzen lassen wir zum Schutz unserer Atemschutzgeräte-träger Kombinationsfilter verwenden. Nun haben wir in der Fortbildung gehört, dass bei einigen Stoffen wie Kohlendioxid, Methan, Edelgase, Wasserstoff und Acetylen (Ethin) keine Filter sondern Isoliergeräte verwendet werden sollen. Warum?
  2. Wenn ich Gemische von Gasen und Dämpfen habe, beeinflussen dann alle Stoffe gleichermaßen die Tragezeitbegrenzung bzw. Einsatzgrenze (z.B. 1 vol%) ? Findet dann ein Filterdurchbruch statt wenn die Summe aller Stoffe im Rauch diese Einsatzgrenze übersteigt?

Vielen Dank im Voraus.

Antwort:

Hallo Frau Nonta,

Atemschutzgeräteträger mit Filter tragen umluftabhängige Atemschutzgeräte. Dadurch sind sie vom Sauerstoffgehalt und den Arten und Klonzentrationen der Atemgifte in der Umgebungsluft abhängig. Der Sauerstoffgehalt sollte etwa 21 Vol. % betragen. 17 Vol.% lassen sich außer bei CO-Filtern (s. unten) kurzzeitig erdulden ohne gesundheitliche Schäden davon zu tragen.

Die von Ihnen aufgezählten Atemgifte verdrängen den Sauerstoff aus der Luft. Sie wirken erstickend. Diese Atemgifte sind ungiftig, können aber den Sauerstoff aus der Einatemluft verdrängen.

Die Anwesenheit dieser erstickend wirkenden Gase lässt die Sauerstoffkonzentration sinken.

Filter werden hinsichtlich ihres Hauptanwendungsbereich farblich, numerisch und mit Buchstaben gekennzeichnet

Das Schutzziel, dem Träger des Atemschutzgerätes gesundheitlich unschädliche Atemluft zuzuführen, wird bei den Filtergeräten durch Entfernen der Schadstoffe mittels Gas-, Partikel- oder Kombinationsfilter erreicht. Filtergeräte können je nach Filterart bestimmte Schadstoffe in den Grenzen ihres Abscheide- bzw . Aufnahmevermögens aus der Umgebungsatmosphäre entfernen. Diese Daten lassen sich der Unfallverhütungsvorschrift DGUV-R 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“, Kapitel 3.1.5.4, 3.2.8, 3.2.9 und Anhang 1 – Abschnitt 1.2 entnehmen.

Filter und ihre Hauptanwendungsbereiche
TypKennfarbeHauptanwendungsbereichFilterklasseHöchstzulässige Schadstoff- konzentration
AbraunOrganische Gase und Dämpfe mit Siedepunkt > 65 EC1

2

3
1 000 ml/ m; (0,1 Vol.-%)
5 000 ml/ m; (0,5 Vol.-%)
10 000 ml/ m; (1,0 Vol.-%)
BgrauAnorganische Gase u. Dämpfe, z. B. Chlor, Hydrogensulfid /Schwefelwasserstoff) Hydrogencyanid (Blausäure) – nicht gegen Kohlenmonoxid1

2

3
1 000 ml/ m; (0,1 Vol.-%)
5 000 ml/ m; (0,5 Vol.-%)
10 000 ml/ m; (1,0 Vol.-%)
EgelbSchwefeldioxid, Hydrogenchlorid (Chlorwasserstoff) und andere sauren Gase1

2

3
1 000 ml/ m; (0,1 Vol.-%)
5 000 ml/ m; (0,5 Vol.-%)
10 000 ml/ m; (1,0 Vol.-%)
KgrünAmmoniak und organische Ammoniak-Derivate1

2

3
1 000 ml/ m; (0,1 Vol.-%)
5 000 ml/ m; (0,5 Vol.-%)
10 000 ml/ m; (1,0 Vol.-%)
AXbraunniedrigsiedende organische Verbindung (Siedepunkt < 65 EC) der Niedrigsiedergruppe 1 und 2





Gr. 1 100ml/m; für max. 40 min
Gr. 1 500ml/m; für max. 20 min
Gr. 2 1 000ml/m; für max. 60 min
Gr. 2 5 000ml/m; für max. 20 min
SXviolettwie vom Hersteller festgelegt5 000 ml/m; (0,5 Vol.-%)
NO-P3blau-weißnitrose Gase, z. B. NO, NO2, NOxBis zum max. 400fachen des GW bei Vollmaske, sofern die in der Tabelle genannten höchstzulässigen Konzentrationen nicht bereits überschritten sind, und bis zum max. 30fachen des GW bei Halb- und Viertelmaske, sofern die in der Tabelle genannten höchstzulässigen Konzentrationen nicht überschritten sind.
Hg-P3rot-weißQuecksilber
COschwarzKohlenmonoxidSpezielle Anwendungsrichtlinien

Sauerstoff können Filter aber nicht ersetzen oder gar produzieren. Deshalb dürfen bei folgenden Bedingungen am Einsatzort Filter nicht als Atemschutz getragen werden, wenn

  • Zweifel bestehen, ob Filtergeräte ausreichenden Schutz bieten
  • Atemgifte unbekannt sind
  • Sich unbekannte Kombinationen aus verschiedenen Gefahrstoffen gebildet haben oder drohen sich zu bilden
  • die Einsatzbedingungen nicht ausreichend bekannt sind
  • sich die Zusammensetzung der Umgebungsatmosphäre nachteilig verändern kann
  • sich gefahrdrohende Situationen für den Filterträger ergeben können, z. B. entstehen explosibler Atmosphären
  • Gase und Dämpfe durch den Atemschutzgeräteträger bei Erschöpfung des Filters (Filterdurchbruch) nicht wahrgenommen werden, z. B. bei sinnesunwirksamen Atemgiften
  • Sauerstoffmangel am Einsatzort herrscht

Dann müssen Isoliergeräte verwendet werden.

Ob der verwendete Filter welche schädigenden Dämpfe und Gase aus der Einatemluft abzuscheiden vermag, ergibt sich bei bekannten Gefahrstoffen aus den zu ihnen gehörigen Sicherheitsdatenblättern.

DGUV-R 190-112 legt zum Einsatz unter Filtern fest:

  • Ist ein Schutz gegen Gase und Dämpfe (Schadgase) erforderlich, werden Gasfilter, gegen Partikel werden Partikelfilter eingesetzt. Tritt beides gemeinsam auf, so ist ein Kombinationsfilter zu verwenden. Ein Gasfilter schützt nicht gegen Partikel, ein Partikelfilter nicht gegen Gase.
  • Für den Einsatz von Filtern gegen Kohlenstoffmonoxid (CO-Filter) und für spezielle Bereiche sind mindestens 19 Vol .-% Sauerstoff erforderlich .
  • Bestimmte Gase, z .B . H2S und Phosgen, können die üblicherweise in diesen Geräten verwendeten Elastomere (z .B . Silikon) durchdringen, wodurch die Luftgrenzwerte für diese Gase in der Einatemluft überschritten werden können . Die Einsatzmöglichkeit des Isoliergerätes ist in diesem Fall mit dem Hersteller zu klären.
  • Für den Einsatz gegen nitrose Gase und Quecksilber sind nur Kombinationsfilter zulässig.
  • Gegen radioaktives Iod einschließlich radioaktivem Iodmethan sind nur Reaktorfilter zulässig.
  • Für luftgetragene biologische Arbeitsstoffe und für Enzyme kann das Schutzziel, Atemluft zuzuführen, qualitativ eingeschränkt sein . Es kann jedoch eine signifikante Verringerung der inhalativen Exposition erreicht werden.

Konzentrationen und Zeiten der Filterdurchbrüche lassen sich nur ungefähr voraussagen. Dafür spielen die aktuellen Bedingungen am Einsatzort eine zu große Rolle.

Sollten mehrere Atemgifte in der Umgebungsluft vorhanden sein, bestimmt das gefährlichste Atemgift Durchbruchmenge, Tragezeitbegrenzung und Einsatzgrenze.

Bitte beachten Sie aber auch, dass Bereiche mit Rauchgas nur umluftunabhängig (z. B. PA) geschützt betreten werden dürfen. Die Zusammensetzungen von Brandgas und Brandrauch sind wegen der örtlichen Bedingungen u.a. beim Abbrand sehr unterschiedlich. Sie lassen sich nicht mit vertretbarem Aufwand bei einer Brandbekämpfung exakt bestimmen.