Atemschutzgeräteträger/in Ausbildung – kein Maskendichtsitz

Frage

Liebes Atemschutzlexikonteam,
ich bin als Ausbilder für Atemschutzgeräteträger tätig & habe in meinem aktuellen Lehrgang einen kniffligen Fall. Eine Atemschutzgeräteträgerin hat ein Problem mit dem Maskendichtsitz. Eine Maske der Größe S ist ihr deutlich zu klein & sie bekommt ein Engegefühl, eine Maske der Größe M hingegen bekommt Sie im Stirn- & Kinnbereich nicht fest. Wir haben jetzt diverse Kombinationen zwischen Maske & Innenmaske probiert, aber bekommen Sie nicht dicht. Hab ihr vielleicht eine Idee?
PS: Wir arbeiten mit der FPS 7000 von Dräger im Normaldruckbereich.

Antwort

Vielen Dank für ihre Frage.
Eine weitere Möglichkeit wäre es, die Maskengröße M mit der Bänderungsgröße S zu probieren. Die Dichtlinie der Maskengröße M scheint im Gesicht ja gut anzuliegen, eventuell ist der Kopf insgesamt einfach zu klein & die Bänderung der Größe M/L damit zu groß. Alle Maskenbauteile der unterschiedlichen Größen sind bei der Firma Dräger kompatibel. Während es 3 verschiedene Größen für Masken (S, M, L) & drei verschiedene Größen für Innenmasken (1, 2, 3) gibt, gibt es allerdings nur zwei verschiedene Größen der Bänderung (S, M/L).

Sollte die Maske mit unserer empfohlenen Kombination initial festsitzen, bitte ich Sie darum dies während & nach der Belastung erneut zu kontrollieren – durch Schweiß & Bewegungen des Gesichts mit angelegtem Atemanschluss kann es zum verrutschen oder Undichtigkeiten kommen.

Des Weiterem würden wir bei so einem „speziellen“ Fall ein Face-Fit-Test empfehlen, um Undichtigkeiten definitiv ausschließen zu können & für die atemschutzgerätetragende Person das Risiko einer Undichtigkeit zu minimieren.

Fazit & Antwort des Fragenden

Wir haben eine Maske der Größe M mit einer Bänderung der Größe S kombiniert und damit einen Dichtsitz der Maske erreicht. Vor, während & nach der Belastung kam es zu keiner Undichtigkeit.

Wer darf einen Flaschenwechsel durchführen?

Frage

Hallo Team von Atemschutzlexikon.com,

mich erreichen immer wieder Fragen ob die Einsatzkraft ihre Atemluftflasche selber wechseln darf oder nur ein Atemschutzgerätewart – könnt ihr mir da weiterhelfen?

Antwort & Erläuterung

Vielen Dank für ihre Frage!

Grundlegend ist zu sagen, dass jeder Atemschutzgeräteträger nach seinem Grundlehrgang & der jährlichen Unterweisung befähigt ist, die Druckluftflasche am Pressluftatmer zu tauschen.

Hierbei gilt zu beachten, dass der Pressluftatmer laut Herrsteller nach der Nutzung zur Aufbereitung & Prüfung einer Atemschutzwerkstatt zugeführt werden muss.
Ein Flaschenwechsel darf also nur erfolgen, wenn der Pressluftatmer:
– nicht thermisch beaufschlagt wurde
– mechanisch belastet wurde
– chemisch belastet wurde
– starke Verschmutzung aufweist
– Auffälligkeiten bei der Sicht-, Dicht- und Funktionskontrolle auftauchen

Trifft einer der gennanten Punkte zu, ist ein Flaschenwechsel nicht empfehlenswert!

Wer darf die Maskenbrille montieren?

Frage

Darf das Brillengestell für eine Maskenbrille nur von einem Atemschzugerätewart in die Maske eingebaut werden oder darf dies auch durch den Atemschutzgeräteträger (welcher die Maske selbst nutzt) durchgeführt werden?

Antwort & Erläuterung

Grundlegend ja, der Atemschutzgeräteträger darf seine Maskenbrille selbstständig einbauen. Er sollte hierzu eine Unterweisung eines Atemschutzgerätewartes erhalten haben.
Unabhängig vom Ein- bzw. Ausbau der Maskenbrille, sollte jeder Atemschutzgeräteträger, der eine Sehhilfe benötigt mit der Bauweise vertraut sein. Sollte z.B. bei der Einsatzkurzkontrolle auffallen, dass die Maskenbrille verrutscht ist oder ähnliches, kann der Atemschutzgeräteträger selbst Hand anlegen & das Problem kurzfristig selber lösen.

Allerdings sollte man im Sinne der Reinigung & Desinfektion die Maskenbrille mit in den Aufbereitungsprozess der Maske aufnehmen. Eine Montage durch den Atemschutzgerätewart bietet sich vor dem einschweißen der persönlichen Maske dann natürlich an.