Tag des Atemschutzgerätewartes

Im letzten Jahr hat „FeuerKrebs“ den Tag des Gerätewartes ins Leben gerufen – Stichtag hierfür ist der 4. April. In diesem Jahr wollen wir diese Tradition fortführen & haben dafür in die Atemschutzwerkstätten geschaut.

Ist der Atemschutzgerätewart aktiv von der Problematik „Einsatzhygiene & PAK“ betroffen? Hat sich in den letzten Jahren bereits etwas verändert?

Wir wollten dies von Euch wissen & haben einige Interviews durchgeführt.


Die Aufgaben des Atemschutzgerätewartes sind vielschichtig und hat sich in den letzten Jahren verändert. So rückt Dokumentation (Geräte und Personal) und Eigenschutz bei der Aufbereitung in den Vordergrund.

Werner Martinsen arbeiten für den Kreis Ostholstein an der Feuerwehr Technischen Zentralen in Lensahn. Mit sieben Kameraden kümmern sie sich um 128 Feuerwehren im Kreis, der direkt an der wunderschönen Ostsee liegt. Durch die Nähe zur Ostsee mit den vielen gepflegten Stränden nutzen vielen Gäste die Gegend zur Erholung.

Die FTZ verfügt über eine Ausbildungswerkstatt für die Ausbildung der Atemschutzgeräteträger, Jahresübung für die Träger sowie für die Brandsimulationsanlage. Ergänzt wird die Werkstatt für die Ausbildung der Atemschutzgerätepflege. Ein zweite Werkstatt steht den Kameraden für die Atemschutzgeräte der Wehren (Durchführung der Halbjahresprüfung) zur Verfügung.


Was hat sich in den letzten Jahren an der Tätigkeiten des Atemschutzgerätewartes verändert?

Werner: Durch die Änderung der Brandlast sind die Geräte nach einem Einsatz stark kontaminiert. Daher werden viele Geräte nach einem Einsatz direkt von der Logistik-Komponenten zur Zentrale überführt bzw. kommen durch die Wehren zur Zentrale und werden aufbereitet.

Dabei hat die Handwäsche ausgedient. Heute stehen uns Verfahren für die Aufbereitung zur Verfügung. Auch wenn Maschinen die schmutzige Arbeit übernehmen, ist das Bestücken der Maschine „Handarbeit“. Hier steht der Eigenschutz an erster Stelle. So ist heute die Arbeit mit Einweghandschuhen zum Standard geworden. Auch andere Persönliche Schutzausrüstung kommt zum Schutz der Gesundheit zum Einsatz. So sind Einweganzüge und Filtergebläsegeräte beim Entpacken ein guter Schutz für die Gesundheit.

Im Einsatz waren die Kameraden durch den Isolieratemschutz (Pressluftatmer) geschützt. Im Bereich der Anlieferung helfen durchsichtige Transportbeutel mit Informationen auf dem Beutel (Begleitkarte), um schon bei der ersten Sichtung zu erkennen, welche Art der Aufbereitung notwendig ist. Auch im Bereich der Atemschutzgerätpflege hält das strukturierte Auskleidung Einzug. Den Atemschutz während der Auskleideprozedur weiterhin aufrecht zu erhalten ist ein wichtiger Bestandteil der Ausbildung geworden. Hierzu sind viele Hilfsmittel entstanden: Anleitung zur Auskleideprozedur, Verwendung von Banner auf Baustellenzaungröße, …

…wir wollen/müssen bei den Kameraden (60, 40, 20 Lebensalter) eine positive Einstellung für das Thema Einsatzhygiene erreichen.

Welche Anforderungen werden an einen Gerätewart (Befähigte Person zur Wartung von Atemschutzgeräten) heute gestellt?

Werner: Kurz: Offenheit für neue Technologie, Flexibilität und in der Grundeinstellung ein Feuerwehrmann – denn die wollen anderen helfen. Sie sollten die Dienstleistungsgedanken für die „Ehrenamtlichen-Helfer“ leben.

Die Unterstützung der Elektronik im Bereich der Werkstätten ist schon lange angekommen. So wie andere Suchmaschinen Daten aufbereiten, so werden die Daten im Feuerwehreinsatz immer wertvoller. Wer war mit welchem Gerät im Einsatz? Wie viele Geräte welcher Art sind im Umlauf? Wann steht die nächste Grundüberholung an?

Mit diesen Daten ist eine verlässliche Planung der Wartungstätigkeiten möglich und kann somit helfen Kosten zu sparen.

Atemschutzgerätewarte müssen von der Mannschaft akzeptiert sein und genießen eine hohes Vertrauen. Sie sollten sich in der Materie auskennen und die Bereitschaft mitbringen sich regelmäßig fortzubilden. Sind die Geräte gemäß der Vorgaben gewartet, wird der nächste Einsatz unter Atemschutz ein Erfolg.

Gemeinschaftlich und mit ein bisschen Humor bringt die Arbeit des Gerätewartes Spaß.


Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr.

Grüße aus Norddeutschland

Werner Martinsen

Wer darf einen Flaschenwechsel durchführen?

Frage

Hallo Team von Atemschutzlexikon.com,

mich erreichen immer wieder Fragen ob die Einsatzkraft ihre Atemluftflasche selber wechseln darf oder nur ein Atemschutzgerätewart – könnt ihr mir da weiterhelfen?

Antwort & Erläuterung

Vielen Dank für ihre Frage!

Grundlegend ist zu sagen, dass jeder Atemschutzgeräteträger nach seinem Grundlehrgang & der jährlichen Unterweisung befähigt ist, die Druckluftflasche am Pressluftatmer zu tauschen.

Hierbei gilt zu beachten, dass der Pressluftatmer laut Herrsteller nach der Nutzung zur Aufbereitung & Prüfung einer Atemschutzwerkstatt zugeführt werden muss.
Ein Flaschenwechsel darf also nur erfolgen, wenn der Pressluftatmer:
– nicht thermisch beaufschlagt wurde
– mechanisch belastet wurde
– chemisch belastet wurde
– starke Verschmutzung aufweist
– Auffälligkeiten bei der Sicht-, Dicht- und Funktionskontrolle auftauchen

Trifft einer der gennanten Punkte zu, ist ein Flaschenwechsel nicht empfehlenswert!

Wer darf die Maskenbrille montieren?

Frage

Darf das Brillengestell für eine Maskenbrille nur von einem Atemschzugerätewart in die Maske eingebaut werden oder darf dies auch durch den Atemschutzgeräteträger (welcher die Maske selbst nutzt) durchgeführt werden?

Antwort & Erläuterung

Grundlegend ja, der Atemschutzgeräteträger darf seine Maskenbrille selbstständig einbauen. Er sollte hierzu eine Unterweisung eines Atemschutzgerätewartes erhalten haben.
Unabhängig vom Ein- bzw. Ausbau der Maskenbrille, sollte jeder Atemschutzgeräteträger, der eine Sehhilfe benötigt mit der Bauweise vertraut sein. Sollte z.B. bei der Einsatzkurzkontrolle auffallen, dass die Maskenbrille verrutscht ist oder ähnliches, kann der Atemschutzgeräteträger selbst Hand anlegen & das Problem kurzfristig selber lösen.

Allerdings sollte man im Sinne der Reinigung & Desinfektion die Maskenbrille mit in den Aufbereitungsprozess der Maske aufnehmen. Eine Montage durch den Atemschutzgerätewart bietet sich vor dem einschweißen der persönlichen Maske dann natürlich an.

Hörgerät bei Atemschutzgeräteträgern?

Frage

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben einen Atemschutzgeräteträger bei uns in der Feuerwehr, der ab jetzt ein Hörgerät benötigt.
Wie verhält es sich jetzt mit seiner Einsetzbarkeit als AGT im Einsatz?
Darf er weiter eingesetzt werden bzw. wenn ja, gibt es dort grenzen?
Muss das Hörgerät über gewisse Eigenschaften verfügen um im Atemschutz der Feuerwehr eingesetzt werden zu können?

Vielen Dank vorab für Ihre Antwort.

Antwort & Erläuterung

Wir wissen, dass die DGUV an dieser Thematik arbeitet. Bisher liegen aber noch keine Richtlinien vor. Nach Aussage der DGUV kommen in 2023 entsprechende Äußerungen. Solange wollten wir Sie aber nicht warten lassen. Deshalb möchten wir auf folgende aktuell gültige Vorschriftenpassagen verweisen:   

Untersuchung G 26.3 (Gruppe 3) – Inhalt

  • Laborwerte (Blut, Urin)
  • Lungenfunktionstest
  • Ergometrie (Belastungs-EKG; Die Anforderungen sind Abhängig vom Alter)
  • Sehtest
  • Hörtest (–> kein elektronischer sondern Prinzip „Ohren wechselseitig zuhalten und flüsternde Stimme des Untersuchungsführers verstehen“)
  • Ärztliche Untersuchung
  • Bei Bedarf Röntgenaufnahme der Lunge
  • Dauer: 1,5 Stunden + Röntgen
  • Nachuntersuchung: Bis 50 Jahre vor Ablauf von 36 Monaten, über 50 Jahre vor Ablauf von 12 Monaten

DGUV I 5250-428

Versicherte, die bei ihrer Tätigkeit Atemschutzgeräte tragen müssen, sind in der Regel einer zusätzlichen Belastung durch das Gewicht des Atemschutzgerätes und Druckdifferenzen bei der Ein- und Ausatmung (Einatemwiderstand, Ausatemwiderstand) ausgesetzt. Ferner müssen die Arbeitsplatzbedingungen (z.B. Klima), die Schwere der Arbeit und die Benutzungsdauer des Atemschutzgerätes berücksichtigt werden

PSA-Benutzungsverordnung – PSA-BV

§ 2 Bereitstellung und Benutzung
(1) Unbeschadet seiner Pflichten nach den §§ 3, 4 und 5 des Arbeitsschutzgesetzes darf der Arbeitgeber nur
persönliche Schutzausrüstungen auswählen und den Beschäftigten bereitstellen, die
1. den Anforderungen der Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen
entsprechen,
2. Schutz gegenüber der zu verhütenden Gefährdung bieten, ohne selbst eine größere Gefährdung mit sich zu
bringen,
3. für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und
4. den ergonomischen Anforderungen und den gesundheitlichen Erfordernissen der Beschäftigten entsprechen
(2) Persönliche Schutzausrüstungen müssen den Beschäftigten individuell passen. Sie sind grundsätzlich
für den Gebrauch durch eine Person bestimmt. Erfordern die Umstände eine Benutzung durch verschiedene
Beschäftigte, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, daß Gesundheitsgefahren oder hygienische Probleme nicht
auftreten.
(3) Werden mehrere persönliche Schutzausrüstungen gleichzeitig von einer oder einem Beschäftigten benutzt,
muß der Arbeitgeber diese Schutzausrüstungen so aufeinander abstimmen, daß die Schutzwirkung der einzelnen
Ausrüstungen nicht beeinträchtigt wird.
(4) Durch Wartungs-, Reparatur- und Ersatzmaßnahmen sowie durch ordnungsgemäße Lagerung trägt der
Arbeitgeber dafür Sorge, daß die persönlichen Schutzausrüstungen während der gesamten Benutzungsdauer gut
funktionieren und sich in einem hygienisch einwandfreien Zustand befinden

DGUV Regel 112-190 Benutzung von Atemschutzgeräten

keine detailierten Aussage zu Inhalten der arbeitsmedizinischen UIntersuchungen nach G 26/3  

Fazit: 

das Tragen von Höhrgeräten ist expliziet nicht verboten. Der betreffende ASGT muss entsprechend PSA-VO selbst einschätzen können, ob er im Rahmen seiner persönlichen Verantwortung die Gefahren beim AS-Einsatz trotz Höhrgerät kompensieren kann und das Höhrgerät selbst nicht stört, z. B. durch Rückkopplungen bei Sprechfunk oder durch die Grö0öße von HDO-Geräten beim Anlegen der Vollmaske. Schon allein die akkustisch bestimmten Höhrkurven sind nur vom ASGT selbst oder dem HNO-Arzt auslegbar. Spezielle Höhrgeräte für ASGT sind uns nicht bekannt. 

Empfehlung ASL.com:

ASGT einem HNO-Arzt vorstellen und ergebnisorientiert beraten lassen, ggf. Beratungsergebnisse mit dem zuständigen Arzt der G 26/3 -Untersuchung abstimmen.

Zyklus Absolvierung Atemschutzübungsstrecke

Frage

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Frage zum Thema Atemschutztauglichkeit die mir in meinet Organisation nicht adäquat beantwortet werden kann. Es geht sich um die Atemschutzbelastunsübung. Wenn ich die Definition richtig verstehe ist diese jährlich innerhalb von 12 Monaten abzuleisten. In meiner Organisation wird das Modell „einmal im Jahr“ gelebt, sprich jede Einheit hat pro Jahr 4 Termine in 2 Monaten für die Übung. Ein konkretes Beispiel, im letzten Jahr waren diese Termine im Januar und im Juni, ich selber habe die Übung im Januar absolviert, in diesem Jahr sind die Termine im Juni und im Dezember, ich kann aus terminlichen Gründen erst im Dezember also liegen zwischen meinen Übungen 23 Monate. Ist das so zulässig?

Antwort & Erläuterung

Kurz und knapp, nein das ist nicht zulässig. 
Nachfolgend findet man im Punkt 6 Aus- und Fortbildung der FwDV 7 den Vermerk darauf, dass ein Atemschutzgeräteträger jährlich einen Durchlauf in der Atemschutzübungsstrecke und einen Einsatz bzw. eine einsatznahe Übung absolvieren muss.  
Nachfolgend wird geschrieben, das die Person, welche nicht innerhalb von 12 Monaten beide Voraussetzungen erfüllt, den Status des Atemschutzgeräteträgers temporär verliert.

Folglich ist die Formulierung ihrer Führungskräfte zwar richtig, die Übung muss jährlich durchgeführt werden, aber die Umsetzung ist nicht die richtige, weil es sich in ihrem Fall um mehr als 1 Kalenderjahr handelt.

Fazit: Sowohl zwischen den Durchläufen in der Atemschutzübungsanlage, als auch zwischen den einsatznahen Übungen bzw. Einsätzen, dürfen nicht mehr als 12 Monate vergehen.

Anpassungsüberprüfung

Definition

ist ein Verfahren, um die Passgenauigkeit zwischen Atemschutzgeräteträger und seinem Atemanschluss zu ermitteln.

Bildquelle: BSiF

Erläuterung

Dazu zählt z.B. das „Face fit testing“, eine Überprüfung mittels spezieller Prüfgeräte zum Ermitteln ob sich die „Dichtlinie eines dicht anliegenden Atemsanschlusses, an das Gesicht einer atemschutzgerätetragenden Person anpasst, wie gut der Atemanschluss die Person von einer schadstoffbelasteten Atmosphäre in der Realität schützt“ (W. Drews, DGUV Forum 5/21)

Desinfektionsnachweis

Definition

Der Desinfektionsnachweis zeigt den Erfolg einer Desinfektion auf. Man unterscheidet:

  • orientierender Schnellnachweis ( unmittelbar nach Abschluss der Desinfektion durchzuführender Nachweis des Desinfektionserfolges mit orientierender Aussage, meist auf der Basis eines Proteinnachweises)
  • Abklatschverfahren, Tupferverfahren, Ausspülverfahren (nach DIN 10516 – exakte und juristisch anerkannte Nachweise der Keimreduktion, mit mehrtägiger Dauer zwischen Probenahme und Ergebnis)

Erläuterung

Die DIN 10516 „Lebensmittelhygiene – Reinigung und Desinfektion“, Punkt 7.2 Prüfung der Desinfektionswirkung empfiehlt zur Prüfung der Desinfektionswirkung

  • Abklatschverfahren nach DIN 10113
  • Tupferverfahren nach DIN 10113-1 und DIN 10113-2
  • Ausspühlverfahren mit Festlegung mikrobiologischer Grenzwerte auf Flächen nach Reinigung und Desinfektion

Diese Nachweisverfahren liefern bei exakter Durchführung juristisch anerkannte Ergebnisse. Der Schnellnachweis ergibt nur orientierende Informationen, gleichsam Ja – Nein – Aussagen, sauber oder verschmutzt, nachreinigen und nachdesinfizieren oder korrekte Leistung. Er sichert aber bei häufiger Anwendung einen guten Überblick über die Desinfektionsqualität der Atemschutz- bzw. CSA-Werkstatt. Die Ergebnisse sind zu protokolieren.

Desinfektionsmethoden

Definition

Desinfektion ist die Beseitigung von Mikroorganismen durch Abtöten, Inaktivieren oder Entfernen, bis von dem zu desinfizierenden Material keine Infektion mehr ausgehen kann.

Wichtigste Desinfektionsverfahren:

  • Hitzedesinfektion mittels Dampf, Auskochen, Heißluft und Wärmestrahlung
  • Nebeldesinfektion mittels Aerosolspray von Desinfektionsmitteln
  • Verbrennung
  • Strahlung durch ultraviolette oder radioaktive Strahlung
  • mechanische Verfahren z.B. durch Filtration
  • chemische Verfahren mit chemischen Desinfektionsmitteln

Erläuterung

Nach der Desinfektion sind die behandelten teile gründlich zu spülen, um Schäden an der Haut der Atemschutzgeräteträger, z.B. durch Verätzen mit Desinfektionsmittel, zu vermeiden. Die Durchführung der Desinfektion ist mittels Prüfkalender in Richtlinien und Vorschriften

  • Herstellervorgaben in Bedienungsanleitung und Wartungsvorgaben
  • Richtlinie vfdb 0840 „Wartung von Atemschutzgeräten für die Feuerwehren“
  • DGUV I 205-013 „Wartung von Atemschutzgeräten für die Feuerwehren“
  • DGUV-R 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“

vorgeschrieben und erfolgt in regelmäßigen Abständen und nach Benutzung. Die Desinfektion war erfolgreich, wenn die Viren und Mikroorganismen durch Abtöten, Inaktivieren oder Entfernen reduziert wurden, bis von dem zu desinfizierenden Material keine Infektion mehr ausgehen kann. Das setzt eine Reduzierung um mindestens 99,9% voraus. Empfehlenswert ist es für Atemschutz- und CSA Werkstätten, möglichst oft mittels Schnelltest den Desinfektionserfolg zu prüfen, wenigstens aber zweimal jährlich die Qualität der Desinfektionsarbeit mit der Abklatschprobe nachzuweisen.

Rettungstasche

Definition

Rettungstaschen dienen der umluftunabhängigen Atemluftversorgung während der Rettung und während der Dekontamination von Atemschutzgeräteträgern. Auch eine Notluftversorgung von Personen bei der Rettung aus gefährdeten Bereichen ist möglich, z.B. während der Rettung aus oder durch mit Brandrauch gefüllte Räume.

Bild: Rettungstasche Rescue Pack System RPS 3500

Erläuterung

Rettungstaschen zählen nicht zur Persönlichen Schutzausrüstung (PSA). Für sie existiert keine separate Normung. Renommierte Hersteller wie Dräger Safety haben ihre Rettungstasche aber entsprechend zertifizieren lassen.

Beispiel für eine Rettungstasche ist das „Rescue Pack System RPS 3500“. Etwa 10.000 Stück sind davon im Einsatz. Es besteht aus:

  • 1 Druckminderer mit integrierter Warnpfeife und Manometer, Druckminderer ist direkt an der Druckluftflasche angeschlossen
  • 1 Mitteldruckschlauch mit Zugentlastung (Karabinerhaken)
  • 1 Y-Stück als Verteiler zum gleichzeitigen Anschluss von Lungenautomaten und Rettungshauben
  • 1 Tasche zum Tragen und zum Schutz der Ausrüstung mit verstärkter Bodenplatte, ein Schultertrageriemen sowie mit einem Fach zum Unterbringen von Rettungszubehör wie Bandschlinge, Rettungshaube, Brandfluchthaube und Tragetuch
  • Druckluftflasche CFK mit 6,8l/300 bar oder 9,0l/300 bar
  • 1 Lungenautomat DrägerMan PSS
  • 1 Vollmaske FPS 7000 oder Dräger Panorama Nova
  • alternativ Zusatzausrüstung: PSS Rettungshaube mit Systemzulassung für Dräger Rettungspack-System und Dräger Pressluftatmer

Wie lassen sich die geforderten Fristen zur regelmäßigen Fortbildung mindestens aller 5 Jahre für Atemschutzgerätewarte und Ausbilder von Atemschutzgeräteträgern trotz Corona bedingter Behinderungen einhalten?

Antwort

Name

Karl Böhme, Jonas Krell und weitere 180 Fragesteller

Frage

(Text zusammengefasst aus allen Anfragen)
Vorgaben zur Fortbildung von Atemschutzgerätewarten und Ausbilder Atemschutzgeräteträgern (ASGT) während Corona-Pandemie

Die Bekämpfung der Corona-Virus-Pandemie zwingt uns zu strengen Verhaltensregeln auferlegt, z. B. Festlegungen zu Mindestabständen zwischen Personen, dem, Tragen von Mund-Nasenschutz und insbesondere auch zur Menge an Veranstaltungsteilnehmern. Vor allem durch die Teilnehmerminimierung verringern sich Corona bedingt die Teilnehmerzahlen. Daraus ergeben sich Fragen zur Einhaltung der von der DGUV R 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“ geforderten Fristen zur regelmäßigen Fortbildung mindestens aller 5 Jahre für Atemschutzgerätewarte und Ausbilder von Atemschutzgeräteträgern. Im Atemschutzlexikon.com haben wir für die Fortbildung von ASGT unter Corona-Bedingungen dazu Stellung genommen, nachzulesen unter: https://atemschutzlexikon.com/category/sonstiges/sonstiges-qa/qa-fortbildungatemschutzgeraetetraeger/fortbildung-asgt-allgemein/
Lässt sich dieses praktikable Ergebnis auch auf die Fortbildung von Atemschutzgerätewarten und Ausbilder ASGT anwenden?

Hallo zusammen,

aus gutem Grund ist die Fortbildung von Ausbilder ASGT und Atemschutzgerätewarten reglementiert und auf einen höchstens 5-jährigen Abstand festgelegt. Zu wichtig ist die Arbeit dieser Personen. Davon kann Leben und Gesundheit der ASGT abhängen.
Für Ausbilder ASGT legt die DGUV R 112-190 im Pkt. 3.2.4.1, u.a. fest, dass der Unternehmer

  • nach § 3 Abs. 1 „PSA-Benutzungsverordnung“ (PSA-BV) in Verbindung mit § 31 Unfallverhütungsvorschrift „Grundsatze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1) dafür zu sorgen hat, dass seine ASGT entsprechend der Vorgaben aus- und fortzubilden sind.
  • diese Unterweisungen durch eine geeignete Person durchführen lässt, die spezifische Kenntnisse für diesen Zweck besitzt. Das müssen als Ausbilder ausgebildete und aller 5 Jahre fortgebildete Personen sein.

Bezüglich der Atemschutzgerätewarte legt die DGUV R 112-190 im Pkt. 3.3 ASGW fest, dass der Unternehmer

  • zur Erfüllung seiner Pflichten aus § 2 Abs. 4 „PSA-Benutzungsverordnung“ in Betrieben mit einer größeren Anzahl von Atemschutzgeraten mindestens eine befähigte Person, z.B. einen Atemschutzgerätewart, zur Instandhaltung der Atemschutzgeräte zur Verfügung zu stellen hat
  • diese befähigte Person vorschriftengerecht ausbilden und aller 5 Jahre fortbilden lassen muss.


Das sind die Vorgaben. Was aber nun, wenn die Fortbildung nicht fristgemäß absolviert werden kann, weil Corona bedingt die Lehrgänge nicht alle Anmeldungen berücksichtigen können oder gar ausfallen müssen? Darf der Ausbilder dann keine Lehrgänge für ASGT mehr durchführen oder der Atemschutzgerätewart keine Atemschutzgeräte mehr entgegen nehmen, reinigen und desinfizieren, warten und prüfen, lagern sowie verwalten? Dann liesen sich wohl keine Atemschutzeinsätze mehr durchführen. Was also tun?

Nun, es gibt schon noch einige Möglichkeiten, die Qualifizierung des Personals rechtskonform zu sichern.
Für Ausbilder von Atemschutzgeräteträgern zählt z.B. dazu:

  1. Variante: Reserven an Fortbildung in anderen Einrichtungen erschließen und nutzen, z. B.
    in anderen Landesfeuerwehrschulen und Hauptstellen Grubenrettungswesen
    oder bei einem Hersteller von Atemschutzgeräten
  2. Variante: einen Fortbildungslehrgang für Atemschutzgerätewarte dezentral mit dem bzw.
    mit den Herstellern der verwendeten Atemschutzgeräte durchführen
  3. Variante: Ausbilder weichen auf andere geeignete Träger für ihre Fortbildung aus, z. B.
    • fachlich orientierter Fortbildungsabschnitt durch Gastausbilder vom Hersteller
    • päd.-methodisch orientierter Fortbildungsabschnitt durch Dozenten eines
      Lehrerbildungsseminar o.ä. Fortbildung auf Unfallverhütung orientieren und
      in Kooperation mit den Trägern der Unfallversicherungen wie Unfallkassen,
      Berufsgenossenschaften oder Feuerwehrunfallkassen durchführen
    • Leiter der Atemschutzübungsstrecken oder andere geeignete Ausbilder
      durch den Unternehmer für die Fortbildung bestellen
  4. Variante: Absolvierung der Ausbildungsinhalte zu Pädagogik/Methodik des Atemschutzlexikons unter https://atemschutzlexikon.com/category/ausbildung/ausbildungausbilder/ und Anerkennung der erfolgreichen Absolvierung der dort enthaltenen Lernzielkontrollen als Fortbildung durch den jeweiligen Unternehmer Für die Sicherung von Qualität und Einsatzbereitschaft der Atemschutzgeräte durch Atemschutzgerätewarte mit einer Fortbildung länger als 5Jahre zurückliegend lassen sich z.B. verwenden:
    • Reserven an Fortbildung in anderen Einrichtungen erschließen und nutzen, z. B. in
      anderen Landesfeuerwehrschulen und Hauptstellen Grubenrettungswesen oder bei
      einem Hersteller von Atemschutzgeräten
    • Teilnahme an Spezial- und Fortbildungslehrgängen beim Hersteller der Atemschutzgeräte
    • Teilnahme an Spezial- und Fortbildungslehrgängen an Landesfeuerwehrschulen, z.B. „Beauftragter Atemschutz“
    • sie dürfen unter Kontrolle und ggf. mit Anleitung Pflege-, Wartungs- Flaschenfüll- und
      Lagerarbeiten durchführen. Die Prüfungen der Atemschutzgeräte und deren Dokumentation sollten aber nur Atemschutzgerätewarte mit gültiger Fortbildung durchführen.
    • der Unternehmer lässt eine Risikoanalyse durchführen mit dem Ziel der Ermittlung
      der Einsatzfähigkeit des Atemschutzgerätewartes auch ohne aktueller Gültigkeit seiner Fortbildungsverpflichtung, zumindest bis zur nächsten Möglichkeit der Nachabsolvierung einer Fortbildung.

Auf der Basis o.g. rechtlicher Vorlagen und unter Beachtung der Corona bedingten Hygienevorschriften sind all diese Varianten legitim. Welche Sie nutzen möchten bzw. können obliegt Ihren Möglichkeiten und der Durchsetzung durch Ihre Unternehmer. Gern haben wir vom ASL-Team diese Zeilen zu Ihrer Unterstützung und Hilfe veröffentlicht. Gern gehen wir auch in deren Diskussion


W. Gabler
Ltr. Redaktion ASL

Fortbildung ASGW

Fortbildung Atemschutzgerätewart

Jahresbelehrung Bediener Füllanlagen

Hygiene in der Atemschutzwerkstatt

Herbstseminar des Werkfeuerwehrverbandes Bayern WFV-Bayern e.V.

Am 18. und 19.11.2019 veranstaltete der Werkfeuerwehrverband Bayern e.V. in Nürnberg sein jährliches Herbstseminar. Am 2. Tag, dem Thementag Einsatz und Technik, wurde es Wolfgang Gabler (www.atemschutzlexikon.de) ermöglicht, etwa 50 Atemschutzgerätewarten und Atemschutzverantwortlichen fortzubilden zu aktuellen Erkenntnissen über die Gefährdungen, denen Atemschutz- und CSA-Gerätewarte während ihrer Tätigkeiten ausgesetzt sind. Dazu und zu den Möglichkeiten der Kompensation dieser Gefährdungen wurden zahlreiche neue Fakten aus Forschung und Praxis dargestellt, erläutert und darüber angeregt diskutiert.

Atemschutzgerät – Auswahl (zur Beschaffung)

Definition

Ein Verfahren, das sich an eine Gefährdungsanalyse und Risikobewertung eines Arbeitsplatzes mit den die Gesundheit gefährdenden Elementen anschließt und zum Ziel hat, ein Atemschutzgerät zur Beschaffung auszuwählen, das gegen die ermittelten Risiken schützt.

Bildquelle: Dräger AG

Erläuterungen

Für die Durchführung von Gefährdungsanalyse und Risikobewertung sind Arbeitgeber bzw. Amtsleiter /Leiter Feuerwehr verantwortlich. Bei Feuerwehren schließt sich daran auch die Brandschutzbedarfsplanung, Teil Entwicklung Atemschutz und Körperschutz, an.

Prüfkopf

Definition

eine aus Gummi bestehende Blase oder ein aus festem, silikonhaltigem Kunststoff hergestellter, kopfähnlicher Körper zur Prüfung von Atemanschlüssen auf Dichtigkeit und Öffnungsdruck, ggf. auch zur Prüfung von Lungenautomaten auf Dichtigkeit und Öffnungsdruck.

Erläuterung

Die aus Gummi bestehenden Prüfköpfe sind aufblasbar und somit an den Maskendichtrahmen anschmiegsam. Feste Prüfköpfe sind dagegen stabil und leichter mit dem Prüfling zu bestücken.

Bildquelle: Dräger AG

Persönlicher Atemschutznachweis

Definition

vom Atemschutzgeräteträger, dem Atemschutzgerätewart oder einem Vertreter geführter Nachweis der Atemschutztätigkeit eines jeden Atemschutzgeräteträgers.

Bildquelle: Dräger AG

Erläuterung

Einen persönlichen Atemschutznachweis muss jeder Atemschutzgeräteträger führen. Ggf. kann der Atemschutzgerätewart vom Leiter der Feuerwehr oder dem Unternehmer angewiesen werden, den Persönlicher Atemschutznachweis für alle Atemschutzgeräteträger zentral zu führen. Nachgewiesen werden sollen die Untersuchungstermine nach G 26, absolvierte Aus- und Fortbildung, die Unterweisungen sowie die Einsatzdokumentation der Atemschutzeinsätze. Der Leiter der Feuerwehr, der Unternehmer oder eine beauftragte Person bestätigt die Richtigkeit der Angaben.

Maskenprüfung

Definition

eine Funktions- und Dichtigkeitsprüfung (Dichtheit) von Vollmasken nach Herstellervorschrift bzw. Richtlinie vfdb 0804 „Wartung von Atemschutzgeräten der Feuerwehr“.

Erläuterung

Bei der Maskenprüfung prüft der Atemschutzgerätewart die Vollständigkeit und Unversehrtheit sowie die Dichtigkeit der Vollmaske und die Funktion ihrer Ventile. Beide Prüfungen entscheiden über eine gefahrlose Atmung und über die Gebrauchsdauer des betreffenden Atemschutzgerätes.

Bildquelle: Dräger AG

Manometer-Prüfung

Definition

Zusatzprüfung, bestehend aus einem Vergleich der Druckanzeige eines Manometers eines Atemschutzgerätes mit einem Präzisionsmanometer in 4 Stufen.

Erläuterung

Die Stufen bei der Manometervergleichsprüfung an einem Pressluftatmer betragen meist 300 bar, 200 bar, 100 bar und 70 bar. Dabei dürfen von 300 bar bis 100 bar die Werte um ± 10 bar schwanken, ab 70 bar aus Sicherheitsgründe für den Restdruck (Restdruckwarnung) nur um – 5 bar. Werden die Toleranzen überschritten, ist das Manometer auszutauschen. Die genaue Anzeige des Manometers unterstützt die Sicherheit des Atemschutzgeräteträgers, weil so der Rückzug aus dem Gefahrenbereich rechtzeitig erfolgen kann.

Bildquelle: Dräger AG

Nachfüllung (Atemluftflasche)

Definition

Wiederauffüllen der Atemluftflasche eines Pressluftatmers mit Atemluft (Druckluft für Atemschutzgeräte).

Erläuterung

Die Nachfüllung von Atemluftflaschen von Pressluftatmern ist nach dem Einsatz vorgeschrieben, wenn der Druck der Atemluft unter die Toleranzgrenze abgefallen ist. Pressluftatmer, die bei Einsatzbeginn einen Druck der Atemluft unterhalb der Toleranzgrenze aufweisen, dürfen nicht eingesetzt werden. Die Toleranzgrenze liegt bei – 10% vom Nenndruck, also bei 180 bar oder 270 bar Fülldruck der Atemluftflaschen.

Bildquelle: Dräger AG

Gerätewarthandbuch

Definition

Wartungs- und Prüfanleitung für den Atemschutzgerätewart. Es wird vom Hersteller der Atemschutzgeräte nach Absolvierung des Lehrganges zum Atemschutzgerätewart durch den Hersteller der Atemschutzgeräte übergeben und systematisch ergänzt.

Quelle: Dräger AG

Erläuterung

Im Gerätewarthandbuch sind alle Arbeiten an den jeweiligen Atemschutzgeräten beschrieben, unterstützt durch Bilder und mit wichtigen Hinweisen versehen. Ferner sind alle notwendigen Werkzeuge aufgeführt und die wichtigsten Prüfaufbauten schematisch dargestellt.

Gerätewart

Definition

nach Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 2 „Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr“ ausgebildete Personen, z. B. der Feuerwehr, die alle Geräte warten, pflegen und prüfen, ausgenommen Atemschutzgeräte (Atemschutzgerätewart).

Bildquelle: Dräger AG

Erläuterung

Gerätewarte der Feuerwehr sind mindestens Maschinist und Truppführer. Ihre Ausbildung erfolgt z.B. an einer Landesfeuerwehrschule. Danach ist der Gerätewart auch befähigt, im Atemschutz Lager- und Verwaltungsaufgaben zu erfüllen, z. B.

  • Atemschutzgeräte zu überwachen, zu lagern und zu verwalten,
  • die Personalkartei sowie den Bestandsnachweis bzw.
    Gerätenachweis zu führen und
  • Geräteprüfungen zu beantragen und Termine zu überwachen.

Instandhaltung – Wasserdruckprobe

Definition

Verfahren für die Prüfung von Druckbehältern z.B. Druckluftflaschen.

Erläuterung

Für die Wasserdruckprobe wird nach dem Entfernen des Flaschenventils der Flaschenkörper mit Wasser gefüllt und mit dem 1,5-fachen Wert des Nenndruckes beaufschlagt, z. B. bei 300-bar-Flaschen demnach 450 bar. Dabei dürfen keine Veränderungen am Flaschenkörper zu erkennen sein, wie Verformungen oder Risse (siehe auch Druckluftflaschen).

Bildquelle: Dräger AG

Instandhaltung – Reparatur

Definition

die Reparatur, auch Instandsetzung (Instandhaltung) eines Atemschutzgerätes (ASG) wird notwendig, wenn während der Instandhaltung und Prüfung (Instandhaltung) des ASG festgestellt wird, dass Teile defekt sind oder Funktionsmängel aufweisen.

Erläuterung

Die Reparatur muss immer mit Originalteilen (Instandhaltung – Originalteile) nach Herstellervorschrift erfolgen. Das ASG muss nach jeder Reparatur geprüft werden.

Bildquelle: Dräger AG

Instandhaltung – Reinigung

Definition

die Instandhaltung eines Atemschutzgerätes nach dem Einsatz beginnt in der Atemschutzgerätewerkstatt und dort immer mit einer Reinigung mit nachfolgender Desinfektion des Gerätes.

Erläuterung

Bei der Reinigung werden alle Teile (Gummi, Kunststoff und Metall) gründlich, nach Herstellervorschrift und mit dem vom Hersteller empfohlenen Reinigungsmitteln gesäubert.

Metallkleinteile lassen sich auch effektiv im Ultraschallbad reinigen.

Bildquelle: Dräger AG

Instandhaltung – Nachweis

Definition

alle an einem Atemschutzgerät durchgeführten Arbeiten sind nach den Vorschrift von Hersteller (Informationsbroschüre), DGUV R112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“ und der Richtlinie vfdb 0804 „Wartung von Atemschutzgeräten der Feuerwehren“ gerätebezogen nachzuweisen.

Erläuterung

Herkömmlich wird der Nachweis mit Karteikarten oder einem Prüfbuch ausgeführt. Außerdem stehen dafür Computerprogrammen zur Verfügung, um Prüfwerte und Instandhaltungshinweise digital zu erfassen und fälschungssicher zu speichern.

Bildquelle: Dräger AG

Instandhaltung – Einrichtung

Definition

alle Einrichtungen einer Atemschutzwerkstatt sind ständig so in Stand zu halten, dass die mit diesen Einrichtungen zu prüfenden und instand zuhaltenden Atemschutzgeräte anschließend die Anforderungen erfüllen.

Erläuterung

Die Einrichtungen, z. B. Prüfgeräte, Werkzeuge und Hilfsmittel, sind regelmäßig zu warten und auf Unversehrtheit zu prüfen. Möglich ist ein Service-Vetrag mit dem Hersteller der Prüfgeräte zur regelmäßigen Prüfung des Gerätes bzw. zum Update der ggf. vorhandenen Prüfgerätesoftware.

Bildquelle: Dräger AG