Terminierung Nachholtermin Belastungsübung

Frage

Guten Tag!
Ein AGT hat die Belastungsübung nicht bestanden aufgrund einer körperlichen Unfitness an dem Tag. Ansonsten ist er sportlich Unterwegs und kein „Wackelkandidat“!

Wie lange sollte ein AGT pausieren bis zu nächsten Belastungsübung?
Ich kann hierzu in den Gesetzen und Vorschriften nichts finden.

Antwort & Erläuterung

Vielen Dank für ihre Frage!

Grundlegend gibt es keine Festlegung wann der AGT die Belastungsübung wiederholen darf. Dies kann bereits zum Zeitpunkt geschehen an dem er sich wieder fit fühlt.

Sollte der AGT bei seinem Nachholversuch erneut nicht bestehen, würden wir empfehlen ihn erneut beim Arzt vorzustellen, egal ob der AGT sonst fit ist oder regelmäßig Marathon läuft. 
Durch die Belastungsübung besteht lediglich die Möglichkeit den Ist-Zustand festzustellen, sollte dieser zwei mal nicht genügen kann man die Fitness durchaus in Frage stellen.

Hierbei berufen wir uns auf einen Passus aus dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz „G26“, indem definiert ist wann eine vorzeitige Nachuntersuchung durchzuführen ist:

„Nach mehrwöchiger Erkrankung oder körperlicher Beeinträchtigung, die Anlass zu Bedenken geben“

PS: Ich würde den AGT nochmals aufdringlich darauf hinweisen, dass nur Atemschutz getragen werden sollte wenn man sich körperlich & geistig dazu in der Lage fühlt. 

Übungsleiter

Definition

auch Leiter der Übung, ist beim Üben in einer Atemschutzübungsanlage der Gesamtverantwortliche.

Erläuterung

Der Übungsleiter führt die Gesamtaufsicht. Er organisiert die Vorbereitung der Übung. Ihm obliegt die Überwachung der gesamten Übung. Dafür sichert er die Pulsüberwachung, die Protokollführung, die optimale Belastung der Atemschutzgeräteträger (ASGT) und den optimalen Ablauf der Übung Er ist mindestens Gruppenführer, möglichst Zugführer, wobei praktische Führungserfahrung erwünscht ist. Darüber hinaus ist er Ausbilder für ASGT und Bediensteter des Betreibers der ASÜ.

Bei Bedarf lässt er weitere Funktionen besetzen, z. B. die Sanitätsaufsicht.

Bildquelle: Dräger AG

Sichtbehinderung für Atemschutzübungen

Name:

Meik Laschinka

Frage:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Wir planen eine Übung wobei unter anderem Rauchbomben eingesetzt werden sollen.
Meine Frage an sie, ist das mit den Atemschutzgeräten machbar da sich der Rauch überall festsetzt.
Bestehen da Gefahren oder besteht die Möglichkeit das die Geräte Schäden davon ziehen?

Antwort:

Hallo Herr Laschinka,

vielen Dank für Ihre Frage.

Zur Imitation von Brandrauch gibt es verschiedene Möglichkeiten. Die Verwendung von sog. Rauchbomben ist die ungünstigste. Die ist nicht empfehlenswert, weil bei der Verbrennung des Rauchpulvers gesundheitsbedenkliches Rauchgas entsteht, das sich nur schwer unter Kontrolle halten lässt und das Gegenstände einschließlich Feuerwehrschutzkleidung mit Ruß verschmutzen kann.

Besser geeignet sind Nebelmaschinen. Das Sind Geräte, in denen ein spezielles Fluid erhitzt und verdampft wird. Diese Dämpfe sind unbedenklich. Diskonebel wird z. B. so erzeugt. Diese Geräte werden mit Strom betrieben und können sehr effektiv dichten Nebel produzieren. Dennoch lassen sich die AS-Geräteträger (ASGT) gut unter Kontrolle halten, da Sprechfunk problemlos nutzbar ist und der Ausbilder problemlos im Nebel atmen kann. Bestimmte Fluidsorten enthalten Geschmacksstoffe, z. B. Vanille. Bei deren Verwendung kann man den Nebel gleichzeitig zur Dichtprobe der Atemanschlüsse der ASGT nutzen. Für die Nebelmaschinen gibt es mehrere Hersteller. In verschiedenen Ausführungen sind sie bereits für knapp 300,- € in guter Qualität im Angebot. Viele Atemschutzübungsstrecken, technische Zentren und AS-Werkstätten leihen die Geräte aber auch aus.

Sehr einfach lassen sich aber auch durch Folien Sichtbehinderungen für ASGT schaffen, in dem man bei deren Vollmasken die Sichtscheiben mit Folie verklebt.

Beste Grüße

Dipl. Ing. W. Gabler
Ltr. Redaktion asl