Desinfektionsnachweis

Definition

Der Desinfektionsnachweis zeigt den Erfolg einer Desinfektion auf. Man unterscheidet:

  • orientierender Schnellnachweis ( unmittelbar nach Abschluss der Desinfektion durchzuführender Nachweis des Desinfektionserfolges mit orientierender Aussage, meist auf der Basis eines Proteinnachweises)
  • Abklatschverfahren, Tupferverfahren, Ausspülverfahren (nach DIN 10516 – exakte und juristisch anerkannte Nachweise der Keimreduktion, mit mehrtägiger Dauer zwischen Probenahme und Ergebnis)

Erläuterung

Die DIN 10516 „Lebensmittelhygiene – Reinigung und Desinfektion“, Punkt 7.2 Prüfung der Desinfektionswirkung empfiehlt zur Prüfung der Desinfektionswirkung

  • Abklatschverfahren nach DIN 10113
  • Tupferverfahren nach DIN 10113-1 und DIN 10113-2
  • Ausspühlverfahren mit Festlegung mikrobiologischer Grenzwerte auf Flächen nach Reinigung und Desinfektion

Diese Nachweisverfahren liefern bei exakter Durchführung juristisch anerkannte Ergebnisse. Der Schnellnachweis ergibt nur orientierende Informationen, gleichsam Ja – Nein – Aussagen, sauber oder verschmutzt, nachreinigen und nachdesinfizieren oder korrekte Leistung. Er sichert aber bei häufiger Anwendung einen guten Überblick über die Desinfektionsqualität der Atemschutz- bzw. CSA-Werkstatt. Die Ergebnisse sind zu protokolieren.

Desinfektionsmethoden

Definition

Desinfektion ist die Beseitigung von Mikroorganismen durch Abtöten, Inaktivieren oder Entfernen, bis von dem zu desinfizierenden Material keine Infektion mehr ausgehen kann.

Wichtigste Desinfektionsverfahren:

  • Hitzedesinfektion mittels Dampf, Auskochen, Heißluft und Wärmestrahlung
  • Nebeldesinfektion mittels Aerosolspray von Desinfektionsmitteln
  • Verbrennung
  • Strahlung durch ultraviolette oder radioaktive Strahlung
  • mechanische Verfahren z.B. durch Filtration
  • chemische Verfahren mit chemischen Desinfektionsmitteln

Erläuterung

Nach der Desinfektion sind die behandelten teile gründlich zu spülen, um Schäden an der Haut der Atemschutzgeräteträger, z.B. durch Verätzen mit Desinfektionsmittel, zu vermeiden. Die Durchführung der Desinfektion ist mittels Prüfkalender in Richtlinien und Vorschriften

  • Herstellervorgaben in Bedienungsanleitung und Wartungsvorgaben
  • Richtlinie vfdb 0840 „Wartung von Atemschutzgeräten für die Feuerwehren“
  • DGUV I 205-013 „Wartung von Atemschutzgeräten für die Feuerwehren“
  • DGUV-R 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“

vorgeschrieben und erfolgt in regelmäßigen Abständen und nach Benutzung. Die Desinfektion war erfolgreich, wenn die Viren und Mikroorganismen durch Abtöten, Inaktivieren oder Entfernen reduziert wurden, bis von dem zu desinfizierenden Material keine Infektion mehr ausgehen kann. Das setzt eine Reduzierung um mindestens 99,9% voraus. Empfehlenswert ist es für Atemschutz- und CSA Werkstätten, möglichst oft mittels Schnelltest den Desinfektionserfolg zu prüfen, wenigstens aber zweimal jährlich die Qualität der Desinfektionsarbeit mit der Abklatschprobe nachzuweisen.