Definition
während der Gesamtkontrolle von Pressluftatmern und Regenerationsgeräten durch den Atemschutzgerätewart durchzuführen, zur Sicht-, Dicht- und Funktionsprüfung nach Benutzung bei Atemschutzgeräten und erfolgreicher Wartung.
Erläuterung
Um Pressluftatmer nutzen zu können, muss der Atemschutzgerätewart den Nenndruck füllen, mindestens aber 90 % vom Nenndruck. Der Flaschendruck muss also
- bei 300 bar Nenndruck mindestens 270 bar Fülldruck und
- bei 200 bar Nenndruck mindestens 180 bar
betragen, damit die volle Einsatzbereitschaft gewährleistet ist.
Bildquelle: Dräger AG