Definition
jede Maßnahme, die auf Einwirkung der Rückgabe von bereits genutzter bzw. bereitgestellter PSA abzielt
Bildquelle: Dräger AG
jede Maßnahme, die auf Einwirkung der Rückgabe von bereits genutzter bzw. bereitgestellter PSA abzielt
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ein Dokument, in dem die technischen Anforderungen vorgeschrieben sind, denen eine PSA genügen muss
jede natürliche oder juristische Person, die von einem Hersteller schriftlich beauftragt wurde, in dessen Namen bestimmte Aufgaben wahrzunehmen