Rückruf

Definition

jede Maßnahme, die auf Einwirkung der Rückgabe von bereits genutzter bzw. bereitgestellter PSA abzielt

Bildquelle: Dräger AG

Technische Spezifikation

Definition

ein Dokument, in dem die technischen Anforderungen vorgeschrieben sind, denen eine PSA genügen muss

Bevollmächtigter

Definition

jede natürliche oder juristische Person, die von einem Hersteller schriftlich beauftragt wurde, in dessen Namen bestimmte Aufgaben wahrzunehmen

Hersteller

Definition

jede natürliche oder juristische Person, die PSA herstellt bzw. entwickeln oder herstellen lässt und sie unter ihrem Namen oder ihrer Marke vermarktet

Gesichtschutzschild

Definition

Bei Gesichtschutzschilden (auch Gesichtschutzvisiere) handelt es sich um Persönliche Schutzausrüstung. Sie bestehen üblicherweise aus einem geeigneten Kopfband, Stirnschutz, Helm/Kopfschutz, einer Schutzhaube oder einer anderen geeigneten Haltevorrichtung.

Bildquelle: Uvex

Erläuterung

Träger/Trägerinnen eines Gesichtschutzschildes sollen gegen Gefahren von außen, wie z.B. Tropfen und Spritzer, geschützt werden. Gesichtschutzschilde müssen einem Zulassungsverfahren (z.B. nach DIN EN 166) unterzogen worden sein.

3 Hinweise zur Organisation der Beschaffung von Persönlicher Schutzausrüstung im Atem – und Körperschutz

1 Organisationsgrundlagen

Beschaffung im großen Umfang, vielleicht sogar im Umfang eines oder mehrere Landkreise in Abstimmung umliegender Kreisen und Kommunen bietet Vorteile wie

  • Rabatte und Sonderkonditionen nutzbar
  • günstig gestaltbare Folgekosten wie Ersatzteil-, Reserve-, Wartungs- und Prüfkosten
  • verbesserte Arbeitsbedingungen in den Atemschutzwerkstatt
  • Sicherung der Logistik künftiger Einsätze infolge Sicherung der Kompatibilität bestimmter Geräteteile und Geräte, vor allem auch in Hinsicht auf die Zusammenarbeit mit benachbarten Feuerwehren und bei Großeinsätzen.

Bei der Beschaffung sollte vor allem die erforderliche Aufgabenerfüllung der Geräte im Vordergrundstehen. PSA muss in der Lage sein, alle vorhandenen Gefahren zu kompensieren. Die Einsatzkräfte müssen ihre Aufgaben sicher geschützt erfüllen können.
Bei der Kostenanalyse sollten darüber hinaus auch die Gesamtkosten in die Entscheidungsfindung einfließen. Das sind neben den Kosten der PSA selbst auch alle Nachfolgekosten. Dazu gehören auch Kosten, die die zu empfehlende Spezialisierung der Atemschutzgeräte-warte beim Hersteller und das zu empfehlende Training mit der neuen Technik vor dem Ersteinsatz verursachen.

2 Qualitative Anforderungen an die Beschaffung

Die Qualität der Beschaffung bestimmt maßgeblich mit, welchen Einsatzwert der Nutzer der PSA erreicht. Öffentliche Anwender, z.B. kommunale Feuerwehren, müssen ihre Beschaffung auf der Grundlage der jeweiligen kommunalen Finanzpläne organisieren. Um PSA mit tatsächlich erforderlichen Eigenschaften zu beschaffen, kann also eine langwierige Vorbereitung erforderlich werden. Es ist möglich, dass PSA zum Schutz vor extremen Gefahren teurer ist als gleichartige PSA zum Schutz vor geringeren Gefahren.
Nichtöffentliche Atemschutzanwender haben ähnliche Planungs- und Budgetgrundlagen zu beachten.
Beschaffung von PSA ist immer unter Beachtung von 3 Seiten zu organisieren und durchzuführen:

  • Beachtung der erforderlichen qualitativen Eigenschaften und erforderlichen Mengen der PSA
  • Zuschnitt der finanziellen Leistungsfähigkeit des Haushaltes auf die erforderliche Leistungsfähigkeit der zu beschaffenden PSA, ggf. lassen sich die Stückzahlen der Beschaffung auch auf Jahresscheiben splitten
  • Einhaltung der Haushaltgrundsätze nach Beschlussfassung

Für alle an der Beschaffung Beteiligten bedeutet das die Sicherung der gleichberechtigten Wirkung von Fachkenntnis und Ökonomie. So muss z.B. der Beschaffer von Atemschutzausrüstung mit Hilfe seiner Atemschutzfachkenntnis alle technischen Erfordernisse seiner Beschaffung mit den Möglichkeiten und Angebote der Hersteller vergleichen und die auswählen, die den Anforderungen der Aufgabenerfüllung genügen. Beachten sollte der Atemschutzverantwortliche dabei auch die Kriterien Service, Garantie, Rabatte, Preis-Leistungs-Verhältnis und Nebenkosten.

3 Haushaltgrundsätze

Folgende Haushaltgrundsätze sollten bei der Beschaffung im öffentlichen Bereich durchgesetzt und im nichtöffentlichen, privaten Bereich analog angewendet werden:

  • Beschaffung sichert Aufgabenerfüllung
    Sicherheit der Nutzer der PSA steht im Vordergrund, Ökonomie unterstützt die Sicherheit
  • Sicherheit und Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
    Beschaffung sicherer und zur Kompensation der Gefahren fähiger PSA mit minimalen
    Mitteln realisieren
  • Jährlichkeit
    jährliche Planung der Beschaffung
  • Öffentlichkeit
    Offenlegung der Haushaltpläne
  • Einheit und Vollständigkeit
    Einnahmen und Ausgaben in einem Haushaltplan
  • Bruttoveranschlagung
    Einnahmen und Ausgaben werden getrennt veranschlagt
  • Einzelveranschlagung
    Aufgaben werden nach Verwendungszweck, z. B. Reparatur, Ersatzbeschaffung oder Investition, geführt und den Einzelplänen, Abschnitten oder Unterabschnitten des Haushaltplanes zugefügt
  • Zweckbindung der Einnahmen
    vorbestimmte Einnahmen sind bestimmungsgemäß zu verwenden
  • Kassenwirksamkeit
    Einnahmen sollten Ausgaben decken

Der Verantwortliche für die Beschaffung, gleich ob im  öffentlichen oder privaten Bereich, muss also seine Vorstellungen  immer in den Gesamthaushaltplan unter Beachtung o. g.  Grundsätze einbringen. Dafür ist zusammenfassend folgendes  zu beachten:   

  • die Beschaffung muss sich zwingend ergeben
  • bei den Beschaffungszielen sollte der zuverlässige Schutz der PSA-Nutzer bei der Aufgabenerfüllung die wirtschaftlichen Gesichtspunkte übertreffen
  • für den Beschaffungsgegenstand sind rechtzeitig mehrere Angebote einzuholen
  • Prüfen der Beschaffungskosten und Einordnung entsprechend der Wertgrenze im Haushalt
  • Planvorgaben übertreffende Kosten lassen sich durch rechtzeitige Haushaltsarbeit vermeiden oder wenigstens auf Jahresscheiben verteilen
  • Einordnen der erforderlichen Ausgaben in den Einzelplan/Abschnitt/Unterabschnitt des Haushaltplanes
  • Notwendige Begründung für die Beschaffung anfügen, z. B. Ersatz-, Ergänzungs- oder Neubeschaffung nach DIN, EN o. ä.) bei der jeweiligen Gruppe oder Untergruppe
  • Beschaffung erst nach der Haushaltbestätigung und Mittelzuweisung durchführen
  • Scheinausschreibungen (Vertragspartner liegt vorher fest) sind unzulässig
  • Angebotsabgabe- und Lieferfristen müssen richtig bemessen sein
  • die Auftragsbedingungen müssen exakt definiert sein.

4 Grundsätze für die Vergabe der Beschaffungsaufträge

Die Vergabe der öffentlichen Mittel zum Zwecke der Beschaffung erfolgt auf der rechtlichen Grundlage der „Verdingungsordnung Leistungen“ (VOL) mit Teil A „Allgemeiner Teil“ und Teil B „Allgemeine Geschäftsbedingungen“. Ähnliche Verfahrensweisen nutzen auch private Einkäufer.

Die VOL legt fest, dass die Beschaffung (hier Sprachgebrauch: Vergabe von Leistungen) nur möglich ist durch

  • öffentliche Ausschreibungen, z. B. in Tages- oder Amtsblättern
    Hinweis: Öffentliche Ausschreibungen sind für Atemschutzbeschaffung wenig
    geeignet, da nur eine begrenzte Zahl an Herstellern am Markt existiert
  • beschränkte Ausschreibung
    Hinweis: vor allem für Investitionen im Atemschutz günstig
  • freihändige Vergabe
    Hinweis: nur unter begrenzten Bedingungen möglich, z. B. zum Ausnutzen von
    Sonderrabatten, bei außergewöhnlichen Dringlichkeiten, zur
    Havariebeseitigung und bei Folgeinvestition, wobei der Beschaffer
    aktenkundig nachweisen muss, warum die Ausschreibungen nicht möglich
    waren.

Entsprechend den Festlegungen der EU müssen öffentlicher Auftraggeber ab einem Schwellwert von 214.000,- € Liefer- und Dienstleistungsaufträgen europaweit ausschreiben.
Nach der Ausschreibung folgt die Vergabe. Dabei unterliegt der Ausschreiber folgenden Grundsätzen:

  • die Vergabe sollte nur erfolgen an
    • fachkundige Bewerber mit gesicherter, einwandfreier Ausführung/Herstellung der Leistung
    • leistungsfähige Bewerber, die Voraussetzungen nachweisen können zur sicheren Erfüllung der technischen und wirtschaftlichen Ausführung/Herstellung der Leistung
    • zuverlässige Bewerber mit der Gewähr für vertragsgemäße Erfüllung der Vergabe und eventuell erforderliche Betreuung der Leistung, z. B. Servicevertrag zur Wartung eines Atemluftkompressors oder eines Prüfgerätes
  • Einholung von Referenzen über die Bewerberfirmen sind statthaft
  • für den Verwaltungsakt der Beschaffung muss der Beschaffer dem Bieter (Hersteller, Zwischenhändler) eine Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Angebotes übergeben, dass mindestens aus Anschreiben, Leistungsbeschreibung und ergänzenden Erläuterungen bestehen sollte.

4 Ablauf einer Beschaffung von Persönlicher Schutzausrüstung im Atem– und Körperschutz

Beschaffungen laufen in folgender Reihenfolge ab:

  1. Bedarfsermittlung
  2. Bestandskontrolle
  3. Budgetplanung
  4. Ausschreibung mit Anschreiben, Leistungsbeschreibung, ergänzenden Erläuterungen
  5. Auswertung Ausschreibung und Lieferantenauswahl
  6. Budgetfreigabe
  7. Bestellung
  8. Bestellüberwachung
  9. Wareneingang
  10. Qualitäts- und Quantitätskontrolle
  11. Zahlungsabwicklung.
Folgende Mindestinhalte gehören zu einer Ausschreibung:
  • Anschreiben Anschriften, Vergabeart, Leistungsart, Leistungsumfang, Leistungsort, eventuelle Aufteilung in Lose, Ausführungs- und Lieferfristen, Termine für Ablauf Angebots- und Angebotsbindefrist, erforderlichenfalls Referenzen und Angaben zu Sicherheitsleistungen
  • Leistungsbeschreibung erschöpfend eindeutige Beschreibung zum unzweideutigen Verständnis für alle Bewerber mittels Auflistung technischer Daten (für die Atemschutzbeschaffungen am günstigsten) oder mittels verbaler Benennung und Formulierung
  • ergänzende Erläuterungen zur Abrundung von Anschreiben und Erläuterungen gesetzlicher Grundlagen, z. B. der VOL.

Als günstig für die eindeutige Einschätzung der Angebote hat sich das Anfordern aller Folgekosten erwiesen. Um eine vorzeitige Öffnung der eingegangenen Angebote zum Zwecke unzulässiger Preisabsprachen auszuschließen, müssen die Posteingangsstelle und die entscheidende Stelle getrennt voneinander sein.
In der Posteingangsstelle sind die Angebote zu registrieren. Zur Eröffnung müssen sie noch verschlossen vorliegen. Bei vollständigem Angebot entsprechend Ausschreibung und VOL werden die Bewerberunterlagen an den Fachmann, z. B. den Leiter Atemschutz, zur Auswahl übergeben. Er vergleicht die Angebote nach funktionellen, technischen u. ä. Parametern. Preisliche Gesichtspunkte beurteilt der Kämmerer oder ein anderer Finanzfachmann.
Das Angebot mit dem günstigsten Preis-Leistungs-Verhältnis wird von ihnen favorisiert an den Entscheidungsbefugten übergeben. Abweichungen davon, z.B. bei einer Folgebeschaffung, sind ausführlich zu begründen. Die Angaben der Bieter sind vertraulich zu behandeln.
Die Bestellung erfolgt unter Wahrung der Angebotsfrist.

5 Herstellerservice im Bereich Persönliche Schutzausrüstung im Atem– und Körperschutzkomfortabel, effektiv, und bedarfsgerecht nutzbar

In Zeiten knapper Kassen wird es zunehmend schwerer, Einsatzkräften den erforderlichen Schutz angedeihen zu lassen, den sie benötigen. Gefahren im Arbeits-, Ausrücke- oder Gefahrenbereich gibt es sehr viele. Universeller Schutzbedarf besteht daher bei fast allen Eins-ätzen der Feuerwehr, exakt kalkulierbarer Schutzbedarf bei den meisten Arbeitseinsätzen. Atemgifte, Brandruße, Chemikalien, Blut, Sekret, infektiöse Stoffe, Gifte, Chemikalien, radio-aktive Stoffe, gefährliche Stäube wie Asbest – die Zahl der die Menschen bedrohenden gefährlichen Stoffe scheint nahezu unbegrenzt. Sie wächst täglich.

Um dennoch in die Gefahrenbereiche vordringen zu können um dort z. B. Rettung zu leisten oder Arbeitsaufgaben zu erfüllen, benötigt man die Gefahren kompensierende Schutzausrüstungen. Eingedenk der Kassenlage werden neue Lösungen zur Beschaffung und Nutzung dieser Persönlichen Ausrüstungen benötigt. Dafür bieten moderne und zeitnah agierende Hersteller von Atem- und Körperschutz z. B. Service-Pakete an. Mit relativ preiswerten Lösungen werden den Nutzern damit Lösungen angeboten, die ihnen personell oder bzw. und materiell entlasten. Letztlich also immer Geld sparen. Dazu zählen z. B.:

  • Optimierung der Bestellung von Serviceleistungen und Beauftragung der Drägerwerk AG & Co. KGaA mit Reparatur, Wartung einschließlich Prüfungen und Instandhaltung von Atemschutzgeräten und Gasmesstechnik durch Digitalisierung des Beauftragungs-vorganges unter https://www.herstellerservice.de/
  • Service-Pakete zum Ausleihen von funktionstüchtigen Geräten, die über einen zu vereinbarenden Zeitraum alle anfallenden Inspektionen, Wartungen und Reparaturen enthalten
  • Erstellen von Nutzungskonzepten über benötigten Atem- und Körperschutz und deren Ausleihe
  • Absicherung qualifizierter und termingerechter Wartung entsprechend erforderlicher bzw. vorgeschriebener Wartungsintervalle der beim Nutzer vorhandenen, geliehenen oder geliesten Atemschutz- und Körperschutzausrüstung einschließlich der Führung der Geräte-nachweise
  • Ausleihe von Mietgeräten während Wartungs- oder Reparaturgeräten
  • Regelmäßige Unterweisung des Bedienpersonals, z. B. an Atemluft-Kompressoren nach Technischer Richtlinie Gase TRG 402
  • Durchführung von Risikoanalysen und Erarbeitung von Vorschlägen zur Ausrüstung für die Gefahrkompensierung
  • Reparatur-Austausch (RAT) für spezielle Teile von Atemschutzgeräten, z. B. Druckminderer, wobei der Nutzer gebrauchte und reparaturwürdige Teile an den Hersteller sendet und dafür werksüberholte, gleichwertige Teile mit Garantie erhält
  • feste Planung von Ersatzteillieferungen zur Sicherung hoher Liefergeschwindigkeiten und geringer Lagerbestände

6. Technische Hinweise für die Auswahl von Persönlicher Schutzausrüstung für die Beschaffung von Persönlicher Schutzausrüstung im Atem – und Körperschutz

1 Grundverständnis

Wer Persönliche Schutzausrüstung beschafft, kauft für Gegenwart und Zukunft. Die Qualität der Produkte ist heute so, dass lange Nutzungszeiten möglich sind. Die beschafften Typen der Persönlichen Schutzausrüstung Pressluftatmer und Vollmasken z. B. begleiten die Anwender viele Jahre, oft sogar mehr als ein Jahrzehnt. Deshalb sind derartige Beschaffungsvorhaben besonders gewissenhaft zu prüfen. Von besonderer Bedeutung ist die Auswahl des Gerätesystems. Ob die Entscheidung für Überdruck oder Normaldruck, zu 200 bar oder 300 bar-System fällt, hängt von vielen Faktoren ab, u.a. von

  • den Gefahren im Ausrückebereich, z. B. radioaktive Gase sowie ultragiftige Dämpfe und Flüssigkeiten können zum Beschaffen von Atemschutz mit Überdruckausführung zwingen
  • zu erwartenden Einsatzzeiten bei herausragenden Einsatzobjekten, z.B. können möglich-erweise bevorstehende Einsätze in Tunnel- und U-Bahnanlagen zur Beschaffung von Regenerationsgeräten zwingen
  • der Einsatzlogistik, z. B. kann es sinnvoll sein, mit der Ausrüstung der Nachbarfeuerwehr kompatibel zu sein
  • Kompatibilitätserfordernissen zwischen verschiedener Persönlicher Schutzausrüstung, z.B. zwischen Feuerwehrschutzhelm und Chemikalienschutzanzug.

Bei der Auswahl der zu beschaffenden Geräte sollten sich die Verantwortlichen vor allem nach den erforderlichen Eigenschaften der Geräte richten. Die neuen Geräte müssen die in der Risikoanalyse ermittelten Gefahren sicher kompensieren können. Die technischen Para-meter und taktischen Eigenschaften müssen auch den härtesten Einsatzbedingungen stand-halten. Das steht den Atemschutzgeräteträgern auch gesetzlich zu. Wer besonders gründlich an die Auswahl herangeht, sollte auch sich ggf. bereits erkennbare Tendenzen der Entwicklung von Gefährdungen im Ausrückebereich in die Betrachtungen einbeziehen. So kann es z. B. notwendig sein

  • bei beginnender Bauplanung für große Tiefgaragen, über die Beschaffung von Pressluft-atmern mit 2 CFK-Druckluftflaschen 6,8 l / 300 bar nachzudenken
  • bei Vorbereitung von Abbruch- oder Umbauarbeiten an Gebäuden besonders auf Asbest zu prüfen und bei Vorhandensein dieser Gefahr die Beschaffung von Druckluftschlauchgeräten zu prüfen
  • für die Arbeitssicherheit in großen Tunnel- oder Kanalanlagen die Beschaffung von Re-generationsgeräten zu überlegen.

Darüber hinaus stehen auch Herstellerservice und Nachfolgekosten zur Prüfung. Empfehlenswert ist die gründliche Erprobung der Angebote.
Zusammengefasst ergeben die Anforderungen der Nutzer, dass die Persönliche Schutzausrüstung im Atem- und Körperschutz möglichst zuverlässige sein sollte. Gewünscht werden so kompakt wie möglich gebaute Geräte. Pflege, Wartung und Reparatur müssen eindeutig geregelt sein und sich unproblematisch durchführen lassen. Die Überprüfung des Betriebszu-standes muss sich zuverlässig erfolgen können. Gegen die starken Belastungen während der Handhabung in Übung und Einsatz muss diese PSA ausreichend widerstandsfähig sein, z. B. darf sie durch einsatztypische, mechanische und thermische Einwirkungen ihre Funktionsfähigkeit nicht verlieren. Von der Benutzung darf keine Gefährdung für den Träger ausgehen.
Neue Geräte müssen zugelassen und bei Inverkehrbringen zertifiziert sein. Damit ist der künftige Nutzer sicher, dass die Produktbeschaffenheit den Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes entspricht. Es sollte nur PSA beschafft werden, die auf der Grundlage der „PSA-Richtlinie“ zertifiziert wurde und damit das „CE“-Zeichen auf dem Typenschild tragen und in der Gebrauchsanleitung enthalten. Empfehlenswert ist die Nutzung von Informationen über die jeweilige PSA aus den Informationen der Dekra-Exam. Damit ist auch der bedarfsgerechte, spätere Nachkauf von Geräteteilen zum Nachrüstern mit z. B. Überdruck oder elektronischer Sicherheitseinrichtungen an zertifizierten Pressluftatmern möglich, ohne die Zulassung in Frage zu stellen.
Einzelstücke persönlicher Schutzausrüstung im Bereich der Feuerwehr müssen mindestens viermal beschafft werden. Angriffs- und Sicherheitstrupp bedürfen der gleichen Ausrüstung.

Für bestimmte Einsätze können Kreislaufgeräte notwendig werden, z. B. bei Einsätzen in Autobahntunneln, Kanalisation, Schächte, Hochhäuser, Überdruckbaustellen, U-Bahnanlagen. Dafür benötigen die die Feuerwehren speziell aus- und fortgebildete Atemschutzgeräteträger sowie Atemschutzgerätewarte.
Konkurrenz für Regenerationsgeräte bieten derzeit die wesentlich preiswerteren Pressluftatmer mit 2 Stück 6,8 l / 300 bar- CFK-Flaschen (s.o.).

2 Technische Anforderungen an Persönliche Schutzausrüstung

Der Inhalt folgender Tabelle verdeutlicht am Beispiel eines Pressluftatmers die Anforderungen der Feuerwehren an dieser Atemschutztechnik.

Tabelle: Anforderungen für hohen Nutzwert und beste Sicherheit an
Atemschutzgeräten
KriteriumErwartungen der Nutzer
Sicherheit• Einhaltung europäischer Normen, z. B. der DIN EN 137 Atemschutzgeräte – Behältergeräte mit Druckluft (Pressluftatmer) mit Vollmaske – Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung
• Robustheit, ausreichend Widerstand gegen einsatztypische Belastungen
• ausreichend und deutlich wirksame Sicherheitseinrichtungen, z. B. Warneinrichtung, Sicherheitsventil, Manometer, Durchströmbegrenzung zur Manometerleitung, Druckentlastung am Manometer
• injektorlose Warneinrichtung als Restdruckwarner
• absolute Zuverlässigkeit, vor allem der Atemluftführung
• Druckminderer und Lungenautomat sichern zuverlässige Atemluftbereitstellung und konstante Druckparameter
• sicheres und schnelles Anlegen, einfache Bedienung, leicht erlernbare Handhabung
• geringes Gerätegewicht und ergonomisch bestimmte Verteilung am Körper
• Gerätegewicht und ergonomisch bestimmte Verteilung am Körper
• auch bei niedrigen oder hohen Temperaturen einsatzbereit
• geringe Atemwiderstände und ausreichendes Atemluftangebot
• Ventile an Druckluftflaschen mit mindestens 120 J Bruchfestigkeit
• leicht erreichbares und auch im Dunkeln gut ablesbares Manometer
• keine Behinderung durch Geräteteile bei Einsatz, z. B. durch Manometer an spezifische Einsatzbedingungen anpassbar
zu Sicherheit• problemloses, schnelles Wechseln des Lungenautomaten
• möglichst großen Vorrat an Atemluft
• Tragevorrichtung weitestgehend stabil gegen Hitze und Belastung durch Chemikalien
• Wartung nach Richtlinie vfdb 0840 Wartung von Atemschutzgeräten der Feuerwehr oder Bedienungsanleitung möglich
• unproblematische Dekontaminierbarkeit nach Einsatzende
• Anbringung optional vorhandene Zusatzausrüstung vom Gerätehersteller bereitgestellt und genehmigt, z.B. Notsignalgeber, Bewegungsmelder und Sprechgarnitur
Komfort• hoher Tragekomfort, z. B. gleichmäßige Gewichtserteilung, Bauchgurt
• überführt Großteil der Last auf Lenden- und Beckenbereich
• geringe Eigenmasse
• kleine und leichte Lungenautomaten, die sich unproblematisch an der
• Vollmaske befestigen lassen und keine Sichtbehinderung ergeben
• unkomplizierte Demontage, Montage, Pflege einschließlich Desinfektion und Wartung
• Akzeptanz durch Atemschutzgeräteträger und Atemschutzgerätewarte
• verständliche Bedienungsanleitung und Wartungsanleitung
Wirtschaftlichkeit• Nutzung des Baukastenprinzip, um preiswert gewünschte Ergänzungen wie Zweitanschluss oder Schnellfüllanlage nachrüsten zu können und unproblematisch zwischen den Systemen Über-druck/Normaldruck und 200-bar/300- bar wechseln zu können
• bewährte Systeme von Vorgängermodellen übernehmbar
• gutes Preis- Leistungsverhältnis
• lange Lebensdauer
• Pflegeleichtigkeit
• geringer Wartungsaufwand, lange Wechselfristen für Austauschteile
• leistungsfähiges, dichtes Servicenetz des Herstellers
• dauerhafte Absicherung der Ersatzteilversorgung
• ausreichend Zubehör in hoher Qualität problemlos beschaffbar
• Wartung ohne Spezialwerkzeug im Zugriffsbereich des Geräteträgers
• und nicht autorisierten Atemschutzgerätewartes
• regelmäßige und fachlich fundierte Betreuung durch Vertriebsmitarbeiter, reelles Preis-Leistungsverhältnis

Die Ergebnisse der Prüfung der zur Beschaffung anstehenden Atemschutzgeräte sollen dem für Auswahl und Einsatz Verantwortlichen sowie dem künftigen Nutzer zeigen, ob

  • die dem Hersteller obliegende konstruktive und gestalterische Umsetzung der Vor-schriften und Normen nicht im Widerspruch zum Bedarf des Bestellers stehen
  • die Geräte sicher handhabbar sind
  • der Hersteller die grundlegenden Praxisforderungen im Rahmen von Produkthaftung, Komfort, Wirtschaftlichkeit und Wartungsfreundlichkeit berücksichtigt hat.

3 Beispiel für Atemschutzausrüstung im Bereich industrieller Atemschutz – Schutz vor Asbestinkorporation

In den zurückliegenden Jahren 1950 bis etwa 1990 wurde Asbest in großem Umfang genutzt

Heute wissen wir, dass dieses silikatische Mineral außerordentlich gefährlich ist. Seine faserige Struktur ermöglicht die Einatmung seiner frei gesetzten mikroskopisch feinen Fasern und damit deren Eindringen in ungeschützte Lungen. Die biologisch nicht abbaubaren Teilchen sorgen im Körper für chronische Gewebereizungen. Die führen im schlimmsten Fall zu Asbestose, zu Tumoren am Kehlkopf, Bauchfell und Herzbeutel.

Im Bereich Abbrucharbeiten und Gebäudesanierungen entstehen bei vielen Baustellen älterer Gebäude eben diese Gefahren. Besonders hier kommt also dem Schutz der Beschäftigten vor Asbestfasern große Bedeutung zu. Die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 519 „Asbest – Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“ schreibt deshalb in ihrem Ab-schnitt 9.2 „Atemschutz“ u.a. auch vor, besonders bei höheren Konzentrationen umluftunabhängige Atemschutzgeräte zu benutzen. Dafür eignen sich besonders Druckschlauchgeräte, ggf. mit einem Filter P3 wahlweise betreibbar. Derartige Geräte sichern ihre Nutzer effizient und kostengünstig vor den beschriebenen Gefahren. Auf dem Markt gibt es davon nur weni-ge im Angebot. Ein solches Gerät stellte jetzt die ASUP GmbH vor. Dieses „Druckluft-Schlauchgerätes ENVIRO/ASUP“ ist ein ortsbewegliches Druckluftversorgungssystem, ausgerüstet mit bis zu 4 Stück 10 m langen Druckluftzuführungsschläuchen zu den Atemschutzgeräteträgern. So lassen sich bis zu vier Atemschutzgeräteträger gleichzeitig mit Einatemluft versorgen. Entsprechend folgender Gerätedarstellung verbindet ein Druckluftzuführungsschlauch das Luftversorgungssystem mit dem Verbindungsstück, dem sich an-schließenden Atemschlauch, dem Geräteanschlussstück mit Partikelfilter P3 und schließlich mit dem Atemanschluss des Atemschutzgeräteträgers, eine Vollmaske. Die vom Atemschutzgeräteträgers ausgeatmete Luft strömt in die Umgebungsatmosphäre.

Das „Druckluft-Schlauchgerät ENVIRO/ASUP“ ist für den ortsgebundenen Einsatz in der Industrie, in Gewerbebetrieben, in der Landwirtschaft und auf Baustellen sowie bei Abbrucharbeiten mit Asbestgefahr zwischen – 30° C und + 60° C vorgesehen. Auf Grund der Konstruktion und Gewichtsverhältnisse ist das „Druckluft-Schlauchgerät ENVIRO/ASUP“ gut für den Einsatz in engen Räumen geeignet.

Bei der Auswahl von PSA vor allem für Bereiche mit Asbestgefahr eines der wenigen Atemschutzgeräte für Bereich mit hohen Asbestkonzentrationen.

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Definition

Vorrichtung oder Mittel, das von einer Person getragen oder gehalten wird und diese vor Risiken schützt, die die Gesundheit des Benutzers gefährden (Europäische Direktive).

Erläuterung

PSA soll Gefährdungen auf Menschen minimieren oder vermeiden, die durch technische oder organisatorische Maßnahmen nicht zu verhindern sind. So sind z. B. Gefahren bei der Erfüllung von Aufgaben im Atemschutz allein durch technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen nicht zuverlässig auszuschließen. Deshalb dient das Tragen der PSA der Kompensierung dieser Gefahren und damit dem Schutz z. B. der Atemschutzgeräteträger vor Verletzungen oder anderen Gesundheitsschäden.

PSA werden nach Richtlinien, DIN und DIN EN, hergestellt und nach Richtlinie 89/EG 686 – Persönliche Schutzausrüstung zugelassen und in Verkehr gebracht.

Bildquelle: FwDV 1

Beflammung

Definition

ist das Aussetzen eines Produktes mehrerer offener Flammen, z. B. der „Flame-Engulfment-Prüfung“ der Pressluftatmer nach DIN EN 137.

Erläuterung

Die Beflammungszeit ist die Dauer der Beflammung, der ein Produkt ausgesetzt ist. Mittels „Flame-Engulfment-Prüfung“ werden Pressluftatmer während der Zertifizierung auf Flammen- und Hitzeverträglichkeit geprüft. Diese Prüfung ist eine Einmalprüfung, weil die geprüften Geräte nicht weiter verwendet werden.

Bild: Beflammung nach EN 137 und EN 136-3 (Quelle: Dekra)