
Definition
jede Maßnahme, die auf Einwirkung der Rückgabe von bereits genutzter bzw. bereitgestellter PSA abzielt
Bildquelle: Dräger AG
jede Maßnahme, die auf Einwirkung der Rückgabe von bereits genutzter bzw. bereitgestellter PSA abzielt
Bildquelle: Dräger AG
ein Dokument, in dem die technischen Anforderungen vorgeschrieben sind, denen eine PSA genügen muss
jede natürliche oder juristische Person, die von einem Hersteller schriftlich beauftragt wurde, in dessen Namen bestimmte Aufgaben wahrzunehmen
jede natürliche oder juristische Person, die PSA herstellt bzw. entwickeln oder herstellen lässt und sie unter ihrem Namen oder ihrer Marke vermarktet
besteht aus verschiedenen eigenständigen persönlichen Schutzausrüstungen, die gemeinsam gebraucht werden und bei denen eine funktionseinschränkende Wechselwirkung möglich sein kann.
Bildquelle: Dräger AG
ist eine PSA, bei der verschiedene Schutzziele in der Weise erfüllt werden, dass sie keine funktionseingeschränkte Wechselwirkung erzeugt und ein geprüftes und zertifiziertes System bildet.
Bildquelle: Dräger AG
Masken-Helm-Kombinationen in Verbindung mit Pressluftatmer (Atemschutz/Kopfschutz); Atemschutzgerät für Strahlarbeiten (Atemschutz/Gesichtschutz; ggfs. Kopfschutz)
Definition
Bei Gesichtschutzschilden (auch Gesichtschutzvisiere) handelt es sich um Persönliche Schutzausrüstung. Sie bestehen üblicherweise aus einem geeigneten Kopfband, Stirnschutz, Helm/Kopfschutz, einer Schutzhaube oder einer anderen geeigneten Haltevorrichtung.
Bildquelle: Uvex
Erläuterung
Träger/Trägerinnen eines Gesichtschutzschildes sollen gegen Gefahren von außen, wie z.B. Tropfen und Spritzer, geschützt werden. Gesichtschutzschilde müssen einem Zulassungsverfahren (z.B. nach DIN EN 166) unterzogen worden sein.
Beschaffung im großen Umfang, vielleicht sogar im Umfang eines oder mehrere Landkreise in Abstimmung umliegender Kreisen und Kommunen bietet Vorteile wie
Bei der Beschaffung sollte vor allem die erforderliche Aufgabenerfüllung der Geräte im Vordergrundstehen. PSA muss in der Lage sein, alle vorhandenen Gefahren zu kompensieren. Die Einsatzkräfte müssen ihre Aufgaben sicher geschützt erfüllen können.
Bei der Kostenanalyse sollten darüber hinaus auch die Gesamtkosten in die Entscheidungsfindung einfließen. Das sind neben den Kosten der PSA selbst auch alle Nachfolgekosten. Dazu gehören auch Kosten, die die zu empfehlende Spezialisierung der Atemschutzgeräte-warte beim Hersteller und das zu empfehlende Training mit der neuen Technik vor dem Ersteinsatz verursachen.
Die Qualität der Beschaffung bestimmt maßgeblich mit, welchen Einsatzwert der Nutzer der PSA erreicht. Öffentliche Anwender, z.B. kommunale Feuerwehren, müssen ihre Beschaffung auf der Grundlage der jeweiligen kommunalen Finanzpläne organisieren. Um PSA mit tatsächlich erforderlichen Eigenschaften zu beschaffen, kann also eine langwierige Vorbereitung erforderlich werden. Es ist möglich, dass PSA zum Schutz vor extremen Gefahren teurer ist als gleichartige PSA zum Schutz vor geringeren Gefahren.
Nichtöffentliche Atemschutzanwender haben ähnliche Planungs- und Budgetgrundlagen zu beachten.
Beschaffung von PSA ist immer unter Beachtung von 3 Seiten zu organisieren und durchzuführen:
Für alle an der Beschaffung Beteiligten bedeutet das die Sicherung der gleichberechtigten Wirkung von Fachkenntnis und Ökonomie. So muss z.B. der Beschaffer von Atemschutzausrüstung mit Hilfe seiner Atemschutzfachkenntnis alle technischen Erfordernisse seiner Beschaffung mit den Möglichkeiten und Angebote der Hersteller vergleichen und die auswählen, die den Anforderungen der Aufgabenerfüllung genügen. Beachten sollte der Atemschutzverantwortliche dabei auch die Kriterien Service, Garantie, Rabatte, Preis-Leistungs-Verhältnis und Nebenkosten.
Folgende Haushaltgrundsätze sollten bei der Beschaffung im öffentlichen Bereich durchgesetzt und im nichtöffentlichen, privaten Bereich analog angewendet werden:
Der Verantwortliche für die Beschaffung, gleich ob im öffentlichen oder privaten Bereich, muss also seine Vorstellungen immer in den Gesamthaushaltplan unter Beachtung o. g. Grundsätze einbringen. Dafür ist zusammenfassend folgendes zu beachten:
Die Vergabe der öffentlichen Mittel zum Zwecke der Beschaffung erfolgt auf der rechtlichen Grundlage der „Verdingungsordnung Leistungen“ (VOL) mit Teil A „Allgemeiner Teil“ und Teil B „Allgemeine Geschäftsbedingungen“. Ähnliche Verfahrensweisen nutzen auch private Einkäufer.
Die VOL legt fest, dass die Beschaffung (hier Sprachgebrauch: Vergabe von Leistungen) nur möglich ist durch
Entsprechend den Festlegungen der EU müssen öffentlicher Auftraggeber ab einem Schwellwert von 214.000,- € Liefer- und Dienstleistungsaufträgen europaweit ausschreiben.
Nach der Ausschreibung folgt die Vergabe. Dabei unterliegt der Ausschreiber folgenden Grundsätzen:
Als günstig für die eindeutige Einschätzung der Angebote hat sich das Anfordern aller Folgekosten erwiesen. Um eine vorzeitige Öffnung der eingegangenen Angebote zum Zwecke unzulässiger Preisabsprachen auszuschließen, müssen die Posteingangsstelle und die entscheidende Stelle getrennt voneinander sein.
In der Posteingangsstelle sind die Angebote zu registrieren. Zur Eröffnung müssen sie noch verschlossen vorliegen. Bei vollständigem Angebot entsprechend Ausschreibung und VOL werden die Bewerberunterlagen an den Fachmann, z. B. den Leiter Atemschutz, zur Auswahl übergeben. Er vergleicht die Angebote nach funktionellen, technischen u. ä. Parametern. Preisliche Gesichtspunkte beurteilt der Kämmerer oder ein anderer Finanzfachmann.
Das Angebot mit dem günstigsten Preis-Leistungs-Verhältnis wird von ihnen favorisiert an den Entscheidungsbefugten übergeben. Abweichungen davon, z.B. bei einer Folgebeschaffung, sind ausführlich zu begründen. Die Angaben der Bieter sind vertraulich zu behandeln.
Die Bestellung erfolgt unter Wahrung der Angebotsfrist.
In Zeiten knapper Kassen wird es zunehmend schwerer, Einsatzkräften den erforderlichen Schutz angedeihen zu lassen, den sie benötigen. Gefahren im Arbeits-, Ausrücke- oder Gefahrenbereich gibt es sehr viele. Universeller Schutzbedarf besteht daher bei fast allen Eins-ätzen der Feuerwehr, exakt kalkulierbarer Schutzbedarf bei den meisten Arbeitseinsätzen. Atemgifte, Brandruße, Chemikalien, Blut, Sekret, infektiöse Stoffe, Gifte, Chemikalien, radio-aktive Stoffe, gefährliche Stäube wie Asbest – die Zahl der die Menschen bedrohenden gefährlichen Stoffe scheint nahezu unbegrenzt. Sie wächst täglich.
Um dennoch in die Gefahrenbereiche vordringen zu können um dort z. B. Rettung zu leisten oder Arbeitsaufgaben zu erfüllen, benötigt man die Gefahren kompensierende Schutzausrüstungen. Eingedenk der Kassenlage werden neue Lösungen zur Beschaffung und Nutzung dieser Persönlichen Ausrüstungen benötigt. Dafür bieten moderne und zeitnah agierende Hersteller von Atem- und Körperschutz z. B. Service-Pakete an. Mit relativ preiswerten Lösungen werden den Nutzern damit Lösungen angeboten, die ihnen personell oder bzw. und materiell entlasten. Letztlich also immer Geld sparen. Dazu zählen z. B.:
Wer Persönliche Schutzausrüstung beschafft, kauft für Gegenwart und Zukunft. Die Qualität der Produkte ist heute so, dass lange Nutzungszeiten möglich sind. Die beschafften Typen der Persönlichen Schutzausrüstung Pressluftatmer und Vollmasken z. B. begleiten die Anwender viele Jahre, oft sogar mehr als ein Jahrzehnt. Deshalb sind derartige Beschaffungsvorhaben besonders gewissenhaft zu prüfen. Von besonderer Bedeutung ist die Auswahl des Gerätesystems. Ob die Entscheidung für Überdruck oder Normaldruck, zu 200 bar oder 300 bar-System fällt, hängt von vielen Faktoren ab, u.a. von
Bei der Auswahl der zu beschaffenden Geräte sollten sich die Verantwortlichen vor allem nach den erforderlichen Eigenschaften der Geräte richten. Die neuen Geräte müssen die in der Risikoanalyse ermittelten Gefahren sicher kompensieren können. Die technischen Para-meter und taktischen Eigenschaften müssen auch den härtesten Einsatzbedingungen stand-halten. Das steht den Atemschutzgeräteträgern auch gesetzlich zu. Wer besonders gründlich an die Auswahl herangeht, sollte auch sich ggf. bereits erkennbare Tendenzen der Entwicklung von Gefährdungen im Ausrückebereich in die Betrachtungen einbeziehen. So kann es z. B. notwendig sein
Darüber hinaus stehen auch Herstellerservice und Nachfolgekosten zur Prüfung. Empfehlenswert ist die gründliche Erprobung der Angebote.
Zusammengefasst ergeben die Anforderungen der Nutzer, dass die Persönliche Schutzausrüstung im Atem- und Körperschutz möglichst zuverlässige sein sollte. Gewünscht werden so kompakt wie möglich gebaute Geräte. Pflege, Wartung und Reparatur müssen eindeutig geregelt sein und sich unproblematisch durchführen lassen. Die Überprüfung des Betriebszu-standes muss sich zuverlässig erfolgen können. Gegen die starken Belastungen während der Handhabung in Übung und Einsatz muss diese PSA ausreichend widerstandsfähig sein, z. B. darf sie durch einsatztypische, mechanische und thermische Einwirkungen ihre Funktionsfähigkeit nicht verlieren. Von der Benutzung darf keine Gefährdung für den Träger ausgehen.
Neue Geräte müssen zugelassen und bei Inverkehrbringen zertifiziert sein. Damit ist der künftige Nutzer sicher, dass die Produktbeschaffenheit den Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes entspricht. Es sollte nur PSA beschafft werden, die auf der Grundlage der „PSA-Richtlinie“ zertifiziert wurde und damit das „CE“-Zeichen auf dem Typenschild tragen und in der Gebrauchsanleitung enthalten. Empfehlenswert ist die Nutzung von Informationen über die jeweilige PSA aus den Informationen der Dekra-Exam. Damit ist auch der bedarfsgerechte, spätere Nachkauf von Geräteteilen zum Nachrüstern mit z. B. Überdruck oder elektronischer Sicherheitseinrichtungen an zertifizierten Pressluftatmern möglich, ohne die Zulassung in Frage zu stellen.
Einzelstücke persönlicher Schutzausrüstung im Bereich der Feuerwehr müssen mindestens viermal beschafft werden. Angriffs- und Sicherheitstrupp bedürfen der gleichen Ausrüstung.
Für bestimmte Einsätze können Kreislaufgeräte notwendig werden, z. B. bei Einsätzen in Autobahntunneln, Kanalisation, Schächte, Hochhäuser, Überdruckbaustellen, U-Bahnanlagen. Dafür benötigen die die Feuerwehren speziell aus- und fortgebildete Atemschutzgeräteträger sowie Atemschutzgerätewarte.
Konkurrenz für Regenerationsgeräte bieten derzeit die wesentlich preiswerteren Pressluftatmer mit 2 Stück 6,8 l / 300 bar- CFK-Flaschen (s.o.).
Der Inhalt folgender Tabelle verdeutlicht am Beispiel eines Pressluftatmers die Anforderungen der Feuerwehren an dieser Atemschutztechnik.
Kriterium | Erwartungen der Nutzer |
---|---|
Sicherheit | • Einhaltung europäischer Normen, z. B. der DIN EN 137 Atemschutzgeräte – Behältergeräte mit Druckluft (Pressluftatmer) mit Vollmaske – Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung • Robustheit, ausreichend Widerstand gegen einsatztypische Belastungen • ausreichend und deutlich wirksame Sicherheitseinrichtungen, z. B. Warneinrichtung, Sicherheitsventil, Manometer, Durchströmbegrenzung zur Manometerleitung, Druckentlastung am Manometer • injektorlose Warneinrichtung als Restdruckwarner • absolute Zuverlässigkeit, vor allem der Atemluftführung • Druckminderer und Lungenautomat sichern zuverlässige Atemluftbereitstellung und konstante Druckparameter • sicheres und schnelles Anlegen, einfache Bedienung, leicht erlernbare Handhabung • geringes Gerätegewicht und ergonomisch bestimmte Verteilung am Körper • Gerätegewicht und ergonomisch bestimmte Verteilung am Körper • auch bei niedrigen oder hohen Temperaturen einsatzbereit • geringe Atemwiderstände und ausreichendes Atemluftangebot • Ventile an Druckluftflaschen mit mindestens 120 J Bruchfestigkeit • leicht erreichbares und auch im Dunkeln gut ablesbares Manometer • keine Behinderung durch Geräteteile bei Einsatz, z. B. durch Manometer an spezifische Einsatzbedingungen anpassbar |
zu Sicherheit | • problemloses, schnelles Wechseln des Lungenautomaten • möglichst großen Vorrat an Atemluft • Tragevorrichtung weitestgehend stabil gegen Hitze und Belastung durch Chemikalien • Wartung nach Richtlinie vfdb 0840 Wartung von Atemschutzgeräten der Feuerwehr oder Bedienungsanleitung möglich • unproblematische Dekontaminierbarkeit nach Einsatzende • Anbringung optional vorhandene Zusatzausrüstung vom Gerätehersteller bereitgestellt und genehmigt, z.B. Notsignalgeber, Bewegungsmelder und Sprechgarnitur |
Komfort | • hoher Tragekomfort, z. B. gleichmäßige Gewichtserteilung, Bauchgurt • überführt Großteil der Last auf Lenden- und Beckenbereich • geringe Eigenmasse • kleine und leichte Lungenautomaten, die sich unproblematisch an der • Vollmaske befestigen lassen und keine Sichtbehinderung ergeben • unkomplizierte Demontage, Montage, Pflege einschließlich Desinfektion und Wartung • Akzeptanz durch Atemschutzgeräteträger und Atemschutzgerätewarte • verständliche Bedienungsanleitung und Wartungsanleitung |
Wirtschaftlichkeit | • Nutzung des Baukastenprinzip, um preiswert gewünschte Ergänzungen wie Zweitanschluss oder Schnellfüllanlage nachrüsten zu können und unproblematisch zwischen den Systemen Über-druck/Normaldruck und 200-bar/300- bar wechseln zu können • bewährte Systeme von Vorgängermodellen übernehmbar • gutes Preis- Leistungsverhältnis • lange Lebensdauer • Pflegeleichtigkeit • geringer Wartungsaufwand, lange Wechselfristen für Austauschteile • leistungsfähiges, dichtes Servicenetz des Herstellers • dauerhafte Absicherung der Ersatzteilversorgung • ausreichend Zubehör in hoher Qualität problemlos beschaffbar • Wartung ohne Spezialwerkzeug im Zugriffsbereich des Geräteträgers • und nicht autorisierten Atemschutzgerätewartes • regelmäßige und fachlich fundierte Betreuung durch Vertriebsmitarbeiter, reelles Preis-Leistungsverhältnis |
Die Ergebnisse der Prüfung der zur Beschaffung anstehenden Atemschutzgeräte sollen dem für Auswahl und Einsatz Verantwortlichen sowie dem künftigen Nutzer zeigen, ob
In den zurückliegenden Jahren 1950 bis etwa 1990 wurde Asbest in großem Umfang genutzt
Heute wissen wir, dass dieses silikatische Mineral außerordentlich gefährlich ist. Seine faserige Struktur ermöglicht die Einatmung seiner frei gesetzten mikroskopisch feinen Fasern und damit deren Eindringen in ungeschützte Lungen. Die biologisch nicht abbaubaren Teilchen sorgen im Körper für chronische Gewebereizungen. Die führen im schlimmsten Fall zu Asbestose, zu Tumoren am Kehlkopf, Bauchfell und Herzbeutel.
Im Bereich Abbrucharbeiten und Gebäudesanierungen entstehen bei vielen Baustellen älterer Gebäude eben diese Gefahren. Besonders hier kommt also dem Schutz der Beschäftigten vor Asbestfasern große Bedeutung zu. Die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 519 „Asbest – Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“ schreibt deshalb in ihrem Ab-schnitt 9.2 „Atemschutz“ u.a. auch vor, besonders bei höheren Konzentrationen umluftunabhängige Atemschutzgeräte zu benutzen. Dafür eignen sich besonders Druckschlauchgeräte, ggf. mit einem Filter P3 wahlweise betreibbar. Derartige Geräte sichern ihre Nutzer effizient und kostengünstig vor den beschriebenen Gefahren. Auf dem Markt gibt es davon nur weni-ge im Angebot. Ein solches Gerät stellte jetzt die ASUP GmbH vor. Dieses „Druckluft-Schlauchgerätes ENVIRO/ASUP“ ist ein ortsbewegliches Druckluftversorgungssystem, ausgerüstet mit bis zu 4 Stück 10 m langen Druckluftzuführungsschläuchen zu den Atemschutzgeräteträgern. So lassen sich bis zu vier Atemschutzgeräteträger gleichzeitig mit Einatemluft versorgen. Entsprechend folgender Gerätedarstellung verbindet ein Druckluftzuführungsschlauch das Luftversorgungssystem mit dem Verbindungsstück, dem sich an-schließenden Atemschlauch, dem Geräteanschlussstück mit Partikelfilter P3 und schließlich mit dem Atemanschluss des Atemschutzgeräteträgers, eine Vollmaske. Die vom Atemschutzgeräteträgers ausgeatmete Luft strömt in die Umgebungsatmosphäre.
Das „Druckluft-Schlauchgerät ENVIRO/ASUP“ ist für den ortsgebundenen Einsatz in der Industrie, in Gewerbebetrieben, in der Landwirtschaft und auf Baustellen sowie bei Abbrucharbeiten mit Asbestgefahr zwischen – 30° C und + 60° C vorgesehen. Auf Grund der Konstruktion und Gewichtsverhältnisse ist das „Druckluft-Schlauchgerät ENVIRO/ASUP“ gut für den Einsatz in engen Räumen geeignet.
Bei der Auswahl von PSA vor allem für Bereiche mit Asbestgefahr eines der wenigen Atemschutzgeräte für Bereich mit hohen Asbestkonzentrationen.
Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für persönliche Schutzausrüstungen 89/686/EWG (Europäische Direktive).
Bildquelle: Dräger AG
Vorrichtung oder Mittel, das von einer Person getragen oder gehalten wird und diese vor Risiken schützt, die die Gesundheit des Benutzers gefährden (Europäische Direktive).
PSA soll Gefährdungen auf Menschen minimieren oder vermeiden, die durch technische oder organisatorische Maßnahmen nicht zu verhindern sind. So sind z. B. Gefahren bei der Erfüllung von Aufgaben im Atemschutz allein durch technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen nicht zuverlässig auszuschließen. Deshalb dient das Tragen der PSA der Kompensierung dieser Gefahren und damit dem Schutz z. B. der Atemschutzgeräteträger vor Verletzungen oder anderen Gesundheitsschäden.
PSA werden nach Richtlinien, DIN und DIN EN, hergestellt und nach Richtlinie 89/EG 686 – Persönliche Schutzausrüstung zugelassen und in Verkehr gebracht.
Bildquelle: FwDV 1
Die persönlichen Schutzausrüstungen, die die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen und Gefährdungen kompensieren können.
„Geeignete persönliche Schutzausrüstungen“ entsprechen dem „Stand der Technik“ und begrenzen somit die ermittelten Gefährdungen auf ein möglichst geringes Restrisiko.
sind alle mit der persönlichen Schutzausrüstung in Verkehr gebrachten Verbindungssysteme, mit denen die PSA an eine andere Vorrichtung anschließbar ist.
Zu typischen wesentlichen Bestandteile einer PSA zählen z. B. Luftversorgungsschläuche für Chemikalienschutzanzüge.
Bildquelle: Dräger AG
Benutzer von PSA sind die zum Erzielen eines Nutzens PSA oder Zusatzausrüstung tragenden Personen.
Dazu zählen z. B. Atemschutzgeräteträger, die zum Eigenschutz vor Atemgiften Vollmaske und Pressluftatmer tragen.
ist das Aussetzen eines Produktes mehrerer offener Flammen, z. B. der „Flame-Engulfment-Prüfung“ der Pressluftatmer nach DIN EN 137.
Die Beflammungszeit ist die Dauer der Beflammung, der ein Produkt ausgesetzt ist. Mittels „Flame-Engulfment-Prüfung“ werden Pressluftatmer während der Zertifizierung auf Flammen- und Hitzeverträglichkeit geprüft. Diese Prüfung ist eine Einmalprüfung, weil die geprüften Geräte nicht weiter verwendet werden.
Bild: Beflammung nach EN 137 und EN 136-3 (Quelle: Dekra)