Definition
Benutzer von PSA sind die zum Erzielen eines Nutzens PSA oder Zusatzausrüstung tragenden Personen.
Erläuterung
Dazu zählen z. B. Atemschutzgeräteträger, die zum Eigenschutz vor Atemgiften Vollmaske und Pressluftatmer tragen.
Benutzer von PSA sind die zum Erzielen eines Nutzens PSA oder Zusatzausrüstung tragenden Personen.
Dazu zählen z. B. Atemschutzgeräteträger, die zum Eigenschutz vor Atemgiften Vollmaske und Pressluftatmer tragen.
ist das Aussetzen eines Produktes mehrerer offener Flammen, z. B. der „Flame-Engulfment-Prüfung“ der Pressluftatmer nach DIN EN 137.
Die Beflammungszeit ist die Dauer der Beflammung, der ein Produkt ausgesetzt ist. Mittels „Flame-Engulfment-Prüfung“ werden Pressluftatmer während der Zertifizierung auf Flammen- und Hitzeverträglichkeit geprüft. Diese Prüfung ist eine Einmalprüfung, weil die geprüften Geräte nicht weiter verwendet werden.
Bild: Beflammung nach EN 137 und EN 136-3 (Quelle: Dekra)
Name:
35 gleichartige Anfragen zum Thema Verschleiß an PSA
Frage:
Liebes Atemschutzlexikon-Team,
wir benutzen Pressluftatmer, u.a. PA 94, PA 94+, BD 96 und BDmini. Bei einigen davon sind die Oberstoffe der Begurtungen verschlissen, z. B. eingerissen und aufgescheuert. Vom zuständigen Feuerwehrtechnischen Zentrum unseres Landkreises bekam ich auf meine Nachfrage zur Sicherheitslage die Antwort, dass die Mängel nicht sicherheitsrelevant sind. Ihrer Meinung nach können die Geräte noch weiterhin im Einsatz benutzt werden. Wärme und Beflammung wären auch kein Problem. Der intervallmäßige Wechsel der Begurtung würde ohne turnusmäßig vollzogen. Ist der Defekt der Begurtung wirklich nicht schlimm? Kann ich meine Atemschutzgeräteträger im Einsatzfall bedenkenlos in den Gefahrenbereich gehen lassen? Nach wieviel Jahren sollte die Begurtung gewechselt werden?
(Text redaktionell gekürzt und leicht geändert)
Thematisch ähnliche Anfragen erreichten www.atemschutzlexikon.de zur Abnutzung an Tragetaschen von Rettungsgeräten, Chemikalienschutzanzügen und Regenerationsgeräten. Die nachfolgende Antwort trifft dafür gleichartig zu.
Vielen Dank für Ihre Frage an www.atemschutzlexikon.de. Sie sprechen darin ein schweres Problem an. Wie verfährt man mit PSA, die Verschleißerscheinungen aufweist. Dafür gibt es keine einheitliche Lösung.
Bei Verschleiß der Tragevorrichtung (auch: Begurtung) eines Pressluftatmers gibt es allerdings klare Rahmenregelungen. Entsprechend der Richtlinie vfdb RL 0840 Wartung von Atemschutzgeräten für die Feuerwehren, Tabelle 3 und Abschnitt 3.4 sind Pressluftatmer mit Tragevorrichtung, ohne Lungenautomat und Flasche aller 6 Jahre einer Grundüberholung durch den Gerätehersteller oder durch vom Hersteller autorisierte Personen zu unterziehen. Spätestens dabei hätte Ihr FTZ den Mangel erkennen und erforderlichenfalls die verschlissenen Begurtungsteile auswechseln müssen.
Wenn der Schutzstoff bzw. Überzug der Begurtung verschlissen ist, entspricht er nicht mehr den Bedingungen, den die Begurtung während der Zertifizierung und Zulassung des Pressluftatmers hatte. Damals wurden auch die Einflüsse von z. B. Wärmestrahlung und Beflammung auf den Pressluftatmer geprüft. Ob die bei der Zertifizierung erreichten Sicherheiten gegen thermische Belastung bei dem geschilderten Abnutzungsgrad noch erreicht werden, lässt sich nach augenscheinlicher Kontrolle der verschlissenen Begurtung sicher nicht beurteilen. Wer kann den einschätzen, ob Ihre Pressluftatmer bei starker Brandauswirkung noch sicher vom Atemschutzgeräteträger (ASGT) getragen werden kann oder ob die Gefahr besteht, z. B. durch einwirkende Zugkräfte abgerissen zu werden?
Erforderlichenfalls kann man die Sicherheit im Rahmen einer Gefahrenanalyse nach Betriebssicherheitsverordnung Abschnitt 2 prüfen. Dazu benötigen Sie aber apparative Voraussetzungen zur Quantifizierung der mechanischen Stabilität bei thermischer Belastung. Ich empfehle Ihnen im Interesse der Sicherheit Ihrer ASGT, den wohl ohnehin anstehenden Begurtungswechsel vorzuziehen.
Beste Grüße
W. Gabler
Ltr. ASL