Zubehör (an PSA)
Definition
Notwendiges bzw. sinnvolles Zubehör an der PSA, um den Einsatz zu ermöglichen oder für den Atemschutzgeräteträger zu erleichtern.
Bildquelle: Dräger AG
Erläuterung
Die Liste an zusätzlicher PSA ist lang – dazu zählen z.B.
- Handfunkgerät mit Zubehör (Helmsprechgarnitur, Handmonophon)
- Wärmebildkamera
- Feuerwehrleine
- Rettungsmesser bzw. -schere
- Bandschlinge (auch als Behelfsrettungsmittel)
- Kennzeichnungsmaterial
- Messgeräte, z. B. Explosionsgrenzen-Warngeräte bzw. Messgeräte für Chemikalien oder Radioaktivität
- Nachweisgeräte z.B. für den Strahlenschutzeinsatz nach FwDV 500
Benutzer (von PSA)
Definition
Benutzer von PSA sind die zum Erzielen eines Nutzens PSA oder Zusatzausrüstung tragenden Personen.
Erläuterung
Dazu zählen z. B. Atemschutzgeräteträger, die zum Eigenschutz vor Atemgiften Vollmaske und Pressluftatmer tragen.