Schutzbrille

Definition

Teil der Persönlichen Schutzausrüstung zum Schutz der Augen gegen Gefahren, zum Beispiel durch Metallfunken beim Einsatz der Trennschleifmaschine oder beim Glasmanagement während der Rettung aus verunfallten Fahrzeugen.

Bildquelle: Dräger AG

Erläuterung

Schutzbrillen können kombiniert mit dem Gesichtsschutz verwendet werden. Das Tragen einer Vollmaske ersetzt die Schutzbrille.Beim Einsatz des Brennschneidgerätes bzw. Plasmaschneidgerätes sind speziell hierfür vorgesehene, zum Zubehör des Gerätes gehörende Schutzbrillen zu tragen. Diese schützen die Augen vor Fremdkörpern und vor UV-Strahlung.

Zusatzausrüstung (für Persönliche Schutzausrüstung der Feuerwehr)

Definition

Ausrüstung zur Ergänzung der Persönlicher Schutzausrüstung, die mit den Zielen:

  • Nutzungsfähigkeit der PSA oder deren Einsatzspektrum erweitern
  • Nutzung für den Benutzer zu erleichtern
  • Einsatzfähigkeit und Sicherheit des Trägers der PSA zu erhöhen

an zugelassener bzw. zertifizierter PSA nachträglich befestigt wurde.

Erläuterung

Dazu zählen u.a.:

  • Handsprechfunkgerät mit Zubehör (Helmsprechgarnitur, Handmonophon)
  • Feuerwehrleine
  • Helmlampe
  • Orientierungsleine
  • Rettungsmesser bzw. -schere
  • Bandschlinge, auch als Behelfsrettungsmittel
  • Kennzeichnungsmaterial
  • Messgeräte, z. B. Explosionsgrenzen
  • Warngeräte bzw. Messgeräte für Chemikalien oder Radioaktivität
  • Nachweisgeräte z.B. für den Strahlenschutzeinsatz nach FwDV 500.

Bildquelle: DGUV