Die Risikobewertung beurteilt auf der Basis einer Risikoanalyse, ob das Risiko, das z.B. von einer Einsatzsituation der Feuerwehr ausgeht, unter den gegebenen Bedingungen am Einsatzort akzeptabel und eventuelle Restrisiken vertretbar sind.
Die Bewertung erfolgt hierbei als Teil des Risikomanagements des Einsatzleiters.
Erfassung von Gefährdungen (Gefährdungsbeurteilung), ihrer Häufigkeit, Größe und Auswirkungen auf den Arbeitnehmer an seinem Arbeitsplatz.
Erläuterung
Entsprechend Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 3 und DGUV I 205-021 “Leitfaden zur Erstellung einer Gefahrenbeurteilung im Feuerwehrdienst“ umfasst die Risikoanalyse nach durchgeführter Gefährdungsermittlung die Risikoermittlung, Häufigkeitsabschätzung und Wahrscheinlichkeit des Eintreffens einer Gefährdung. Davon wird Risiko R folgendermaßen abgeleitet:
R = W*F
R: Risiko W: Wahrscheinlichkeit des Zusammentreffens der Person mit der Gefährdung F: Schweregrad der Folgen der Gefährdung
Die Werteskala für L und S kann von 0 bis 4 betragen:
Beispiel: Farbspritzen in einer Kammer mit Lösemitteldampf-Absaugung
Gefährdung durch Lösemitteldämpfe bei Ausfall der Absaugung; Wert S = 4
Ausfallwahrscheinlichkeit; Wert L = 1
Risiko R = 4, d.h. Tragen eines Filtergerätes mit Schutz gegen Lösemitteldämpfe