Definition
ist die Beseitigung einer Kontamination, z. B. durch Abwaschen, Abbürsten, Abblasen oder Ausfällen mit Hilfe bestimmter Reagenzien, ferner das Neutralisieren, Filtern oder Verdampfen des Kontaminats.
Bildquelle: Dräger AG
Erläuterung
Bei der Dekontamination durch die Feuerwehr findet vor allem die Säuberung von Chemikalienschutzanzügen und Geräten von Gefahrstoffen statt, aber auch in besonderen Fällen die Beseitigung oder Reduzierung der Kontamination der Oberflächen von Lebewesen, Boden, Gewässern und/oder Geräten und Sachgütern, soweit dies die personellen und technischen Möglichkeiten der Feuerwehr zulassen.