Definition
auch Leiter der Übung, ist beim Üben in einer Atemschutzübungsanlage der Gesamtverantwortliche.
Erläuterung
Der Übungsleiter führt die Gesamtaufsicht. Er organisiert die Vorbereitung der Übung. Ihm obliegt die Überwachung der gesamten Übung. Dafür sichert er die Pulsüberwachung, die Protokollführung, die optimale Belastung der Atemschutzgeräteträger (ASGT) und den optimalen Ablauf der Übung Er ist mindestens Gruppenführer, möglichst Zugführer, wobei praktische Führungserfahrung erwünscht ist. Darüber hinaus ist er Ausbilder für ASGT und Bediensteter des Betreibers der ASÜ.
Bei Bedarf lässt er weitere Funktionen besetzen, z. B. die Sanitätsaufsicht.
Bildquelle: Dräger AG