Definition
Erfassung von Gefährdungen (Gefährdungsbeurteilung), ihrer Häufigkeit, Größe und Auswirkungen auf den Arbeitnehmer an seinem Arbeitsplatz.
Erläuterung
Entsprechend Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 3 und DGUV I 205-021 “Leitfaden zur Erstellung einer Gefahrenbeurteilung im Feuerwehrdienst“ umfasst die Risikoanalyse nach durchgeführter Gefährdungsermittlung die Risikoermittlung, Häufigkeitsabschätzung und Wahrscheinlichkeit des Eintreffens einer Gefährdung. Davon wird Risiko R folgendermaßen abgeleitet:
R = W*F
R: Risiko
W: Wahrscheinlichkeit des Zusammentreffens der Person mit der Gefährdung
F: Schweregrad der Folgen der Gefährdung
Die Werteskala für L und S kann von 0 bis 4 betragen:
- Beispiel: Farbspritzen in einer Kammer mit
Lösemitteldampf-Absaugung - Gefährdung durch Lösemitteldämpfe bei Ausfall der Absaugung; Wert S = 4
- Ausfallwahrscheinlichkeit; Wert L = 1
- Risiko R = 4, d.h. Tragen eines Filtergerätes mit Schutz
gegen Lösemitteldämpfe