Gasfilter – Lagerung und Entsorgung

Definition

Die Lagerungsanforderungen von Gasfiltern regelt der Hersteller. Die Entsorgung der Gasfilter hängt von dem eingesetzten Adsorptionsmittel und dessen Schadstoffbelastung ab.

Erläuterung

Lagerfristen für Gasfilter sind begrenzt. Meist gilt, dass

  • unbenutzte Gasfilter, industriemäßig verschlossen und mit
    unbeschädigten Plomben bis zu 6 Jahre und
  • unbenutzte, aber geöffnete Gasfilter oder unbenutzte
    Gasfilter mit geöffneter Plombe bis zu einem halben Jahr

lagerfähig sind. Gasfilter mit überschrittener Lagerfrist sind auszusondern. Bei der Feuerwehr sind benutzte Filter unverzüglich zu entsorgen.

Bildquelle: Dräger AG