Atemschutzgerät – Schutzleistung

Definition

Die Schutzleistung ist durch die in den europäischen Normen der jeweiligen Atemschutzgeräte festgelegte Gesamtleckage des Gerätes gegeben. Zur Gesamtleckage trägt das gesamte Atemschutzgerät bei.
Die Schutzleistung ergibt sich aus dem jeweiligen Grenzwerten „Vielfache des Grenzwertes“ VdGW aus den gerätezugeordneten Tabellen in der DGUV R 112-190, bis zu dem das jeweilige Atemschutzgerät eingesetzt werden kann.

Erläuterungen

Es gibt in der Praxis kein Atemschutzgerät, das seinen Träger vollkommen von der Umgebungsatmosphäre abschließt. Deshalb hat der Unternehmer Atemschutzgeräte auszuwählen, deren Leckage so gering wie möglich ist – d.h., Atemschutzgeräte auszuwählen, die so wenig Schadstoff wie möglich in das Innere des Atemanschlusses gelangen lassen. Er hat dabei also abzusichern, dass in der Einatemluft des Atemschutzgeräteträgers der Grenzwert des Schadstoffes sicher unterschritten bleibt.

Bildquelle: Dräger AG