Definition
Leiter einer öffentlichen Einrichtung, z. B. einer Berufsfeuerwehr, oder der Unternehmer, der die Gesamtverantwortung im Atemschutz seiner Feuerwehr oder seines Unternehmens trägt. Er lässt z. B. aus seinem Personal Atemschutzgeräteträger auswählen, aus- und fortbilden.
Erläuterung
Der Atemschutzverantwortliche kann ihm obliegende Aufgaben delegieren, z. B. an den Leiter Atemschutz. Seine Verantwortung kann er nicht übertragen.