Mayday bei Übungen
MAYDAY, MAYDAY, MAYDAY – soll dieser Notruf für einen Atemschutznotfall auch bei Übungen angewendet werden? Kann bei diesem Funkruf nicht irrtümlich die Handlungskette nach einem tatsächlichen Notruf ausgelöst werden?
Ja, das ist möglich. In 2012 hat eine Atemschutzübung zur Notfallrettung tatsächlich fälchlicher weise zu einem Alarmieren weiterer Rettungskräfte geführt. Bei einer Übung baute der Angriffstrupp einen Notfall in die Übung ein und meldete diesen mit dem Mayday-Notruf. Die über den Übungsinhalt nicht informierte Wehrleitung wollte daraufhin die Übung abbrechen und die Atemschutznotfallrettung (ASNR) einleiten, da sie an einen richtigen AS-Notfall glaubte.
Rechtliche Vorgabe
Bundesweit einheitliches Stichwort zur Verdeutlichung von Reallagen ist entsprechend Polizeidienstvorschrift PDV/DV 810.3 Sprechfunkdienst, Pkt. 4.5.3:
„Tatsachenmeldungen im Rahmen einer Übung sind durch den besonderen
Vermerk — Tatsache — zu kennzeichnen. Sie unterbrechen den
Übungsverkehr.“
Praktikable Lösung
Um diese Festlegung praktikabel und im Realfall nachvollziehbar zu gestalten empfehle ich, dass der Übungsleiter mit allen Teilnehmern der Übung für die Zeit der Übung vereinbart: die für das Üben von Notfällen zu benutzenden Worte zur Kennzeichnung des angenommenen und zu übenden Notfalls
Beispiel: „Achtung Übung“ + „MAYDAY, MAYDAY, MAYDAY …
….“ (weiter nach FwDV 7, Pkt. 7.6)
So lassen sich mit den Einsatzgrundsätzen konforme Verhaltensweisen bei Atemschutzunfällen üben und festigen, ohne Verwirrung bei den Atemschutzgeräteträgern zu verursachen, wenn ein realer Notfall eintritt. Es bleibt der Originalnutruf nach FwDV 7 Pkt. 7.6 der Extremsituation bei realen Unfällen, Notfällen oder sonstigen realen Ereignissen zu benutzende Worte „MAYDAY, MAYDAY, MAYDAY …“ (weiter nach FwDV 7, Pkt. 7.6) vorbehalten.
Für den Fall, dass die übende Einheit für eine tatsächliche Atemschutznotfallrettung benötigt wird, vereinbart der Übungsleiter mit der Leitstelle für die Zeit der Übung beim Eintreten von realen Unfällen, Notfällen oder sonstigen realen Ereignissen zu benutzende Worte, z. B.
Beispiel1: „Achtung Tatsache“ + „MAYDAY, MAYDAY, MAYDAY …“ (weiter nach FwDV 7, Pkt. 7.6)
Beispiel 2: „Achtung Realfall“ + „MAYDAY, MAYDAY, MAYDAY …“ (weiter nach FwDV 7, Pkt. 7.6)
Dipl. Ing. W. Gabler